Hallo, muss einen Wagen aus dem Anlagenvermögen ausbuchen, da hier der Fall vorliegt, dass der Wagen der Exfrau gehört, aber bei dem Exmann in der Buchhaltung liegt.
Der Wagen steht noch mit einem Restbuchwert von € 6.000 per 31.12.2007 zu Buche.
Arbeite gerade an der E/A 2008. Kann ich das Fahrzeug mit den € 6.000,00 ausbuchen und so aus dem Anlagevermögen entnehmen?
Fallen diese € 6.000 dem Gewinn zu?
Vielen Dank für die Hilfe schon mal im Voraus.