Meine Frau und ich nutzen beide unseren Pkw für die fahrt zur Arbeit. Morgens fährt mich meine Frau zur Arbeit und danach fährt sie zu ihrer Arbeit. Letztes jahr haben wir die einfache Strecke von meinem Arbeitsweg und von dem meiner Frau absetzten können.
Dieses Jahr möchte ein übereifriger Finanzbeamter wissen, wie wir das erklären wollen, das der gleiche Pkw doppelt abgesetzt werden soll. Wer weiss, wo ich was über Fahrgeld erfahren kann, denn dafür muss es doch irgendwo eine regelung geben.
Vielen Dank
Roland
Schau mal bei recht.de nach der Antwort…
MfG
Undine
Hast Du die Antwort da gefunden? Ich nicht. Vielen Dank.
Versuchs nochmal
)
Hast Du die Antwort da gefunden? Ich
nicht. Vielen Dank.
Ups… wie bist Du denn drauf?
War irgendwie ein Fall von mangelndem Detail in der Fragestellung.
Schau einfach nochmal nach.
MfG
Undine
ok, danke und sorry o.T.
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Hallo Roland,
die Lohnsteuerrichtlinien für 1999 und 2000 (R42) sehen unter Abschnitt 5 folgendes bezügl. Fahrgemeinschaften von Ehegatten vor:
Die Einbeziehung einer Umwegstrecke ist bei einer Fahrgemeinschaft mit dem
Ehegatten möglich. Die Fahrkosten für die Arbeitstage, an denen die Ehegatten ge-
meinsam gefahren sind, können insgesamt nur bei einem Ehegatten oder nach ge-
meinsamer Wahl der Ehegatten bei jedem Ehegatten gesondert berücksichtigt
werden. Für die gesonderte Berücksichtigung gilt folgendes: Ist die Hälfte der mit dem
Kraftfahrzeug arbeitstäglich für die Fahrten zwischen der Wohnung und der
Arbeitsstätte tatsächlich zurückgelegten Fahrtkilometer niedriger als die Summe der
für jeden Ehegatten gesondert anzusetzenden Entfernungen, so ist die niedrige Zahl
der Kilometer im Verhältnis der für die Ehegatten maßgebenden Entfernungen
aufzuteilen und insoweit bei den einzelnen Ehegatten anzusetzen.
Das muss man sicher dreimal lesen, um es einmal zu begreifen. Aber vielleicht hilft es Dir ja weiter.
Gruß
WALTER