PKW-Entnahme - Unentgeltliche Wertabgabe ?

Hallo,

gehört die Entnahme eines PKW zu den unentgeltlichen Wertabgaben, wie z.B. private Telefonnutzung oder private PKW Nutzung ?

Wenn ja, wird dieser Betrag ebenfalls in Zeile 35 der Umsatzstseuerklärung eingetragen ?

Gruß
bingo2007

Hallo,

gehört die Entnahme eines PKW zu den unentgeltlichen
Wertabgaben, wie z.B. private Telefonnutzung oder private PKW
Nutzung ?

Gruß
bingo2007

Nein

Nein

Hallo,

im Kern ja korrekt, aber besser wäre die Antwort gewesen, wenn sie dem Fragenden auch eine Begründung gibt.

Nein, keine USt auf Entnahme aus dem Unternehmensvermögen (nach USt), aber ggf. Korrektur des Vorsteuerabzuges nach § 15a UStG, wenn mit VoSt-Abzug erworben und keine 5 Jahre seit Anschaffung vergangen sind.

Insoweit also nur eine halbwegs brauchbare Antwort!

Mfg vom

showbee

p.s. etwas Freundlichkeit (Anrede&Gruß) kann man auch in Foren erwarten!!!

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Was mich dabei stutzig macht, ist er Hinweis in der Usatzsteuererklärung in Zeile 34 (Lieferungen nach §3 Abs. 1b UStG).

Der §3 Abs. 1b besagt: Einer Lieferung gegen Entgelt werden gleichgestellt: Die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen.

Das trifft doch auf die Entnahme des PKW zu!? Im übrigen gehörte der PKW stets zum notwendigen Betriebvermögen, da immer über 50% betrieblich genutzt, und wurde mit vollem Vorsteuerabzug erworben.

Gruß
bingo2007

Das stimmt. Wird einer Lieferung gleichgesetzt.
Bei einer Entnahme ist auf der Einnahmeseite der „gemeine Wert“ anzusetzen. D.h. der Verkehrswert des PKWs im Zeitpunkt der Entnahme. Dieser Betrag ist dann die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Den trägst du in die Umsatzsteuererklärung mit beim Gesamtumsatz ein und in der Gewinnermittlung.
In der Praxis ist es häufiger das die PKWs verkauft werden und man da eben die Rechnung mit dem Erlös hat. Bei Entnahme nutze Schwacke, DAT oder ein anderen Gebrauchtwagen-Bewertungsservice.

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