Pkw Fahrer mitschuld ?

Hallo zusammen.

Mir ist folgende Geschichte vorgetragen worden , da ich mit dieser Sache ausser „Stammtischgequatsche“ nichts zu tun habe , also den Rechtlichen Ausgang nicht mitbekommen werde , frage ich einfach mal in die Runde , da es mich einfach mal interessiert .

Auf einer Ausgebauten Landstrasse , gut zu fahren , aber 2 spurig fahren ein Pkw mit Anhänger und ein 7,5 To LKW hintereinander .
ein Pkw holt diese beiden , zu den Strassenverhältnissen langsam fahrenden Fahrzeugen ein und setzt bei passender gelegenheit ein Überholmanöver an.
Der Wagen verfügt über ausreichend Motorleistung ( ca 160 kw ) um auch sehr zügig an beiden Fahrzeugen vorbei zu kommen , allerdings nimmt er in kauf , das bei dem Überholmanöver die Landstrassentypische Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich überschritten wird. ( man sprach von ca 150 , man sagte das der Wagen im 3 Gang in die Drossel gefahren wäre )
Nach dem Überholmanöver nimmt der Pkw das Gas weg , aber bremst nicht radikal auf 100 herunter .
in dem moment wo der PKW wieder einschert , bemerkt dieser , das ein grosses Motorrad sich angehängt hatte und nunmehr den einscherenden Pkw mit zusätzlichem Gasgeben ( am Aufheulen des Motores zu erkennen ) überholen will , der Pkw geht auf die Bremse , das Motorrad schert knapp vor ihm ein , schneidet ihn sozusagen , gibt dann noch einmal Gas und fährt mit geschätzten 150 einem unbeteiligten vorrausfahrenden Pkw ,der mit ordnungsgemässer Geschwindigkeit fährt , trotzt Vollbremsung hinten drauf .

Ist der Fahrer des PKW’s der die beiden langsamen Fahrzeuge überholt hat , wegen der überhöhten Geschwindigkeit beim Überholvorganges mitschuld oder nicht , eine direkte Unfallbeteiligung gab es nicht , der Pkw konnte ohne Not oder Vollbremsung an der Unfallstelle anhalten ( um 1 Hilfe zu leisten , Der Fahrer erzählte das ziemlich angepisst )

neugierig fragend

Toni

Hallo,

ich vermag aus der Schilderung nicht zu erkennen, inwieweit der uberholende PKW-Fahrer durch seine Geschwindigkeitsüberschreitung den nachfolgenden Motorradfahrer ebenfalls zu einem solchen Verstoß genötigt hätte - oder im Anschluss daran zum Auffahren auf das Heck eines weit voraus fahrenden PKW.

Gruß
smalbop