PKW Garantieanspruch oder nicht

Halo Leute
Ich war vor einem Jahr am10.05.2012 mit meinem Auto in einer Werstatt um die Glühkerzen zu erneuern. Seit ein paar Tagen leuchtet die Vorglühlampe nach dem starten ca 15 Sekunden nach. Die Werkstatt sagte zu mir das kein Garantie oder Gewärleistung mehr gegeben ist so das ich den Austausch der Glühkerze alleine bezahlen muß. Ist das so?

Hallo,

da hier keine Rechtsberatung erlaubt ist, spiegelt folgender Text nur meine Meinung wieder:

Garantie ist eine freiwillige Leistung und nicht gesetzlich oder allgemeingültig geregelt. Ob Du noch Garantie hast bzw. überhaupt welche hattest, können wir Dir nicht genau sagen. Vermutlich ist dem aber nicht so.

Bei der Gewährleistung sieht das anders aus, die ist gesetzlich geregelt. Wenn ich mich nicht irre, dann beträgt die Gewährleistungszeit für Reparaturen 12 Monate, wäre also schon vorbei. Aber selbst wenn die Gewährleistungszeit 24 Monate (wie z.B. beim Kauf eines neuen Produktes) betragen würde, so müsstest Du jetzt, nach Ablauf der ersten Hälfte der Zeit, beweisen, dass der Defekt schon zu Beginn bestanden hat. Ich denke, das wäre nicht möglich - zumindest nicht zu vertretbaren kosten.

Ich fürchte, dass Du die Kosten wirklich selber tragen musst.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

wer sagt, daß die Glühkerzen defekt sind ?

Braucht der Motor die Glühkerzen überhaupt ? Direkteinspritzende Pkw-Diesel haben die idR hauptsächlich zum Nachglühen wegen der Abgasnorm und brauchen diese zum starten gar nicht, auch bei Kälte nicht.

MfG