Beim Betanken eines geliehenen PKW mit Erdgas gab es beim Abkoppeln des Stutzens einen lauten Knall. Der aufgebaute Druck war noch nicht ganz abgebaut. Hierdurch wurde das Tankventil beschädigt. Nun stellt sich die Frage ob die Private Haftpflicht aufkommen muss oder die sog. Benzinklausel hier greift und der Schaden von dem Verursacher selbst beglichen werden muss. Der Wagen befand sich im Stillstand. Ist das Betanken und die daraus folgende Beschädigung gleichzusetzen mit einer vom Beifahrer aufgestoßenen Tür, die einen Schaden verursacht?
Tankventil beschädigt. Nun stellt sich die Frage ob die Private Haftpflicht aufkommen muss
Ich denek nicht.
hier greift und der Schaden von dem Verursacher selbst beglichen werden muss.
Ich würde sagen die KFZ-Haftpflicht tritt ein. Wenn der Verursacher den schande übernehmen möchte, kann er das natürlich tun.
Hallo,
zuerst wäre die Ursache zu klären:
- Fehlfunktion Tankanlage
- Fehlfunkton Fahrzeug
- Fehlbedienung
Grüße
oh.
P.S. Die Menschen, von denen du dir hier Hilfe erhoffst, freuen sich auch über Anrede und Gruß !