PKW-Hänger an- bzw. abmelden

Hallo!
Hier ein hypothetischer Fall: Ein PKW-Hänger, verkehrstüchtig, angemeldet, aber kein TÜV, wird verkauft, aber der Verkäufer hat vergessen ihn abzumelden. Kann der Käufer den Hänger trotzdem mitnehmen, schickt das Nummernschild postwendend zurück und der Verkäufer kann nachträglich, mit Kopien der Fahrzeugpapiere, die Abmeldung vornehmen? Oder wird die Abmeldung bei der Neuanmeldung automatisch vorgenommen? Oder geht das gar nicht?

Klingt ein bisschen verquast, aber über die Frage haben wir uns eben fast in die Haare bekommen :smile:

Gruß,
Eva

Kann der Käufer den Hänger
trotzdem mitnehmen,

Hi,

dann fahre er doch gleich zu TÜV, dann kann er ihn auch gleich ummelden. Und die Sache ist erledigt.

schickt das Nummernschild postwendend
zurück und der Verkäufer kann nachträglich, mit Kopien der
Fahrzeugpapiere, die Abmeldung vornehmen?

Geht nicht mit Kopien, muss das Original sein.

Oder wird die
Abmeldung bei der Neuanmeldung automatisch vorgenommen?

Bingo, so ist es.

Klingt ein bisschen verquast, aber über die Frage haben wir
uns eben fast in die Haare bekommen :smile:

Soll ich unseren S21 Oberschlichter Heiner Geissler vorbei schicken?

Q-Gruß

Hallo!

dann fahre er doch gleich zu TÜV, dann kann er ihn auch gleich
ummelden. Und die Sache ist erledigt.

Erschwernis: 's ist Wochenende?

Oder wird die
Abmeldung bei der Neuanmeldung automatisch vorgenommen?

Bingo, so ist es.

Also braucht der Verkäufer gar nix machen? Gibt alles mit und der Käufer regelt die Sach’ am neuen Ort?

Soll ich unseren S21 Oberschlichter Heiner Geissler vorbei
schicken?

Ach nee, gibt doch auch immer nur faule Kompromisse :smile:))))

Grüßle,
Eva

Erschwernis: 's ist Wochenende?

Hi,

TÜV arbeitet auch am Samstag, und irgendwo in unserer Republik gibt es auch Zulassungsstellen die am Samstag aufhaben. Ist selten, aber gibt es.

Also braucht der Verkäufer gar nix machen? Gibt alles mit und
der Käufer regelt die Sach’ am neuen Ort?

Ist der einfachste Weg. Im Kaufvertrag gibt man meist eine Frist von 7 Tagen an.

Ach nee, gibt doch auch immer nur faule Kompromisse :smile:))))

Der Mann ist gut, der hatte sogar unsere Tanja im Griff, nur am Kompromiss hätte er nochmal arbeiten sollen.

Q-Gruß

OT

Ein PKW-Hänger,

Hi Eva,

nur weil du mit Sprache zu tun hast: Einen Hänger habe ich in der Hose. Du meinst einen Anhänger.

Jedenfalls ist das in der Bundeswehr - Fahrschule immer so gesagt worden.

Gruß
PW

Hi, PW!

nur weil du mit Sprache zu tun hast: Einen Hänger habe ich in
der Hose.

Weia, das tut mir leid für Dich :smile:))

Du meinst einen Anhänger.

Stimmt und Du hast recht, war sprachliche Schlamperei von mir. Als wir über das An-/Abmeldeproblem diskutierten, war immer von „dem Hänger“ die Rede, deshalb ist mir der Lapsus unterlaufen.

Ein kundiger Bekannter hat übrigens inzwischen die Information nachgereicht, dass, falls z.B. der Fahrzeugschein verloren gegangen sein sollte, der Anhänger nur vom Eigentümer am alten Ort abgemeldet werden kann.

Gruß,
Eva