Liebe/-r Experte/-in,
folgender Sachverhalt:
Mit dem PKW meiner inzwischen ExFreundin bin ich für einen
gemeinsamen Einkauf alleine zum Supermarkt gefahren. Dabei ereignete
sich ein kleiner Auffahrunfall.
Wer trägt jetzt die höheren Kosten der Versicherungspärmie? (Für ein Jahr wurde es ausgerechnet)
Gelohnt hat es sich diesen Schaden über die Versicherung laufen zu
lassen.
m.E. wäre eine Teilung i.O. Haben Sie damit Erfarhung oder kennen Sie
Gerichtsurteil, das ich ihr kurz zeigen kann?
Ich meine ebenfalls in der ADAC Motorwelt einen ähnlichen Fall einer
„Gefälligkeitsfahrt“ gelesen zu haben und das dort die Kosten dem
Halter auferlegt wurden.
Kann mich ja beteiligen, nur sehe ich halt nicht ein, alle Kosten zu
tragen, da der Grund der Einkauf für die gemeinsame Wohnung war.
Wie ist Ihre Meinung dazu.
Vielen Dank
Hallo,
wer drauf fährt hat Schuld und wie die Kosten evtl. aufgeteilt werden vom Geschädigten ist detr Versicherung egal und von den Mitbewohnern eine Kulanz…
viel Erfolg!!!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________
SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen
Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung
Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38
www.thomas-wolter.eu
[email protected]
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Ich bin Experte für die Privathaftpflichtversicherung, nicht für KFZ.
Ob und wie Ansprüche zwischen Ihnen und ihrer Exfreundin bestehen prüft nebenbei gesagt gerne Ihr Rechtsanwalt.
Leider kann ich nicht weiter helfen.
Gruß
Hallo,
es ist dem Versicherer in solchen Fällen egal wer die höhere Prämie bezahlt, hauptsache diese wird bezahlt. Da Ihre Ex-Freundin Versicherungsnehmerin ist und somit erster Ansprechpartner für den Versicherer, wird dieser die höhere Prämie auch von Ihrer Ex-Freundin verlangen, egal ob Sie den Unfall als Fahrer des Fahrzeugs verursacht haben oder Ihre Ex-Freundin direkt.
Ein Gerichtsurteil, dass der Fahrer alleine für den Schaden haften muss ist mir nicht bekannt, schon alleine aus dem Grund, dass Ihre Ex-Freundin Ihnen bewusst das Fahrzeug überlassen hat, zumindest für den zeitlich begrenzten Zeitraum und sich somit schon einer Teilschuld unterwerfen muss.
Ob Sie etwas dazu bezahlen oder nicht, müssen Sie daher mit Ihrer Ex-Freundin direkt ausmachen.
Es besteht aber die Möglichkeit, den Schaden selbst zu tragen, d.h. die Leistung, die der Versicherer bereits erbracht hat, zahlen Sie dem Versicherer zurück, so entsteht keine Prämienerhöhung.
Hierzu sollten Sie mit dem Betreuer des Versicherungsvertrages sprechen.
Gruß
Hallo Jan,
die Kosten fallen immer auf den Halter zurück, wenn jemand anders den Unfall verursacht hat, müssen sich Halter und Fahrer einigen, notfalls zivilrechtlich. Mir ist kein Urteil bekannt, dass der Fahrer dazu verdonnert werden kann. Ihr werdet euch wohl oder übel beide einigen müssen. Sorry.
Gruß Angelika