PKW-Händler droht mit Standgebühren

Guten Tag zusammen.

Ist ein etwas verzwickter Fall.
Ein Kunde bringt seinen PKW in die Werkstatt weil Fahrzeugbatterie teilweise schon nach 14 Tagen leergesaugt war. Dadurch springt Auto nicht an. Die 4 Wochen lange Reparatur ergab, dass am Auto ein Kriechstrom besteht, welcher die Batterie ständig entleert.
Der Händler kann das Auto also nicht zufriedenstellend reparieren, verlangt jedoch die Bezahlung der entstandenen Rechnung in Höhe von 935 Euro. Der Kunde, ein älteres Rentnerehepaar, kann den Betrag jedoch nicht sofort komplett bezahlen. Nun stellt der Händler Ultimatum: Herausgabe des Fahrzeugs nur gegen sofortige Bezahlung der Rechnung ansonsten verlangt er eine tägliche Standplatzgebühr!
Nun meine Fragen: Hat der Kunde das Recht auf einwandfreie Reparatur des Autos bei der Rechnung? Und
2. Darf der Händler das Auto einbehalten gegen Bezahlung der Rechnung und dabei Standgebühren berechnen. Beides zusammen kommt mir einer Erpressung gleich.
Vielen Dank für Eure geschätzten Antworten.

Grüsse

Iceman

Hallo,

die ewig gleiche Gegenfrage auf solche Fragen lautet: Was wurde genau in Auftrag gegeben? Und was hat die Werkstatt laut Rechnung für diesen Betrag geleistet? Welche Baugruppe oder welches Bauteil wurde als Verursacher des erhöhten Stromverbrauches ausgemacht und wie hat man den Fehler behoben?

Grüße

Hallo,

ergänzend zu Pierres Anmerkungen zu deiner ersten Frage noch kurz etwas zur zweiten Frage (bzgl. Standgebühren).

Was die Werkstatt da macht nennt sich Unternehmerpfandrecht. Dabei hat sie auch ein Recht auf Erhebung von Standgeld ohne Einwilligung der Kunden. Draußen rund 8€/d überdacht 10-12 €/d.

Das ist völlig unplausibel wieso eine Werkstatt 4 Wochen dazu braucht um festzustellen es fließt auch nach Abstellen des Wagens ein Kriechstrom.
Vor allem aber, das sie die Ursache nicht finden kann.
Das kann tatsächlich etwas Zeit beanspruchen, aber eher nach 1-3 Tagen und nicht nach Wochen.

Und Du hast "Suche nach der Fehlerursache " bestellt. Gut. Aber glaubst Du, die offenbar tagelange Suche kann kostenlos sein, auch wenn man die Ursache nicht findet ?
Du hast ja leider nicht mal gesagt, in wie fern die Werkstatt den Fehler nicht gefunden oder behoben hat. Irgendwas müsste sie ja gesagt haben, was vorliegen könnte und was man noch ersetzen müssen usw.

Und das Werkstätten ein Pfandrecht haben ist klar. Geld gegen Rückgabe des Wagens. Und ggf. fällt auch Standgebühr an.

Und über die Höhe der Rechnung spricht man vorher, vereinbart Rückruf wenn eine genannte Kostenhöhe erreicht/überschritten wird. Dann kann man auch nicht von knapp 1.000 € so überrascht sein.
Und Ratenzahlung kann man sicherlich vereinbaren, Anzahlung etwa der Hälfte, dann den Rest in 2-3 Monatsraten. Da wird man sich bestimmt darauf einlassen.

MfG
duck313