Guten Tag zusammen.
Ist ein etwas verzwickter Fall.
Ein Kunde bringt seinen PKW in die Werkstatt weil Fahrzeugbatterie teilweise schon nach 14 Tagen leergesaugt war. Dadurch springt Auto nicht an. Die 4 Wochen lange Reparatur ergab, dass am Auto ein Kriechstrom besteht, welcher die Batterie ständig entleert.
Der Händler kann das Auto also nicht zufriedenstellend reparieren, verlangt jedoch die Bezahlung der entstandenen Rechnung in Höhe von 935 Euro. Der Kunde, ein älteres Rentnerehepaar, kann den Betrag jedoch nicht sofort komplett bezahlen. Nun stellt der Händler Ultimatum: Herausgabe des Fahrzeugs nur gegen sofortige Bezahlung der Rechnung ansonsten verlangt er eine tägliche Standplatzgebühr!
Nun meine Fragen: Hat der Kunde das Recht auf einwandfreie Reparatur des Autos bei der Rechnung? Und
2. Darf der Händler das Auto einbehalten gegen Bezahlung der Rechnung und dabei Standgebühren berechnen. Beides zusammen kommt mir einer Erpressung gleich.
Vielen Dank für Eure geschätzten Antworten.
Grüsse
Iceman