Hallo,
arbeite und wohne in der Schweiz, seit 1 Woche.
Nun möchte mein Vater mir sein Auto unregelmäßig zur Verfügung stellen, um damit in die Schweiz zu fahren und am Wochenende wieder nach Hause zu fahren. Ist dies möglich, ohne den PKW offiziell einführen zu müssen? Halter ist laut Fahrzeugschein mein Vater.
Danke für eure Hilfe
hallo helmut
ja, das ist kein Problem. Das habe ich auch lange Zeit gemacht. Du hast es ja sozusagen nur geliehen.
Gruss
Hallo,
ich nehme mal an, dass das Auto in Deutschland auf deinen Vater angemeldet sein wird und daher ist das ja ne Leihgabe und sollte keine Rolle spielen aber 100% kann ich das nicht sagen. Vielleicht mal beim Grenzgängerbüro nachfragen
Gruss
Melanie
Meines Wissens geht das nur für einen begrenzten Zeitraum in der CH mit einem fremden (auch wenns dem Vater gehört) Auto rumfahren. Spätestens wenn nach 12 Monaten der Deutsche Führerschein in einen Schweizer getauscht werden muss, geht das nicht mehr mit dem in D angemeldeten Auto. Bei einem Unfall, Polizeikontrolle oder Nachbarn, die die Behörden freundlicherweise auf den Umstand hinweisen, gibts dann Probleme.
Gruss
Gina
Hallo,
normalerweise kein Problem, solange Du im Straßenverkehr nicht auffällig wirst. Mich hat die schweizer Polizei nie kontrolliert, hatte das Auto meiner Freundin.
Gruß N.
Dies ist möglich, da der Halter des Wagens in Deutschland wohnt und der Wagen immer wieder zurück nach Deutschland geht. Kein Problem also. Allenfalls eine Erkundigung bei einem Autohaus einholen. Dies ist dann ganz unverfänglich.