PKW in einer Werkstatt gestohlen

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe meinen PKW am Tag vor der Inspektion auf dem Parkplatz der Werkstatt gestellt und den Schlüssel wie besprochen im Briefkasten geworfen.

Mein Frage: was ist wenn der PKW-Schlüssel aus dem Briefkasten geholt wird und der PKW gestohlen wird?
Wer kommt für den Schaden auf?

Einfach… Ihre Teilkaskoversicherung…

Nach Auftrag bei Werkstatt, die Haftpflicht der Werkstatt.
Aber auch hier gilt… Eigenversicherung vor Fremdversicherung. D.h. Ihre Teilkasko zahlt den Schaden, nimmt aber die HAftpflicht der Werkstatt in Regress.

Da habe ich leider eine schlechte Nachricht. Niemand! Den Schlüssel in einen ungesicherten Briefkasten zu werfen, ist grob fahrlässig, da zahlt keine Versicherung. Und ich glaube kaum, dass die Werkstatt bereit ist den Schaden zu begleichen. Wenn die Versicherung der Werkstatt die Deckung für einen solchen Briefkasten übernimmt, könntest Du Glück haben, aber in der Regel fordern die auch ein 24h-Annahmesystem mit Schlüsseltresor und Rückholsicherung. Und die war offensichtlich nicht vorhanden.

Tut mir leid.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Niedermeier

Hallo Jürgen,

Schadensachen gehören zwar nicht zu meinem Spezialgebiet, aber es sollte wie folgt aussehen:

Wenn es sich um einen „einfachen“ Briefkasten handelt und der Schlüssel gestohlen wird, besteht wohl eher kein Versicherungsschutz (= grob fahrlässig).

Falls der Briefkasten jedoch eingemauert o.ä. ist und der Schlüssel nach innen ins Gebäude fällt, sollte Versicherungsschutz bestehen.

Schönen Gruß
Bernd

Das ist eine interessante Frage. Wenn es sich um einen ganz normalen Briefkasten handelt, der leicht aufzubrechen ist, dann wird ihre Versicherung ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und nicht zahlen. Handelt es sich aber um einen Schlüsselsafe, dann hat die Versicherung der Werkstatt den schaden zu regulieren.
Mfg
F.-W. Hollmann-raabe