Hallo,
ich bin seit einiger Zeit freiberuflich tätig. Nun ist es erforderlich, daß ich mir ein Auto zulege. Nun wird das mit Sicherheit kein neues Auto sein, sondern ein Modell in der 3.000,- € Klasse. Kann ich den Kaufpreis steuerlich absetzen, oder rechnet sich das am Ende nicht?
Grüße
Wenn du den Kauf steuerlich absetzt, musst du auch jährlich einen gewissen Prozentsatz des Neupreises (!!!) versteuern. D.h. PKW als „Dienstwagen“ lohnt sich nur bei einem Neuwagen. Besser: der PKW bleibt ein Privatfahrzeug und du setzt die Fahrkosten ab. LG Natascha
Guten Tag,
wir sind eine Unternehmensberatung, bitte fragen Sie das einen Steuerberater der dazu Auskunft geben darf, wir dürfen das leider nicht.
Freundliche Grüße
1a-Startup
Hallo,
das kann Dir nur ein Steuerberater zuverlässig beantworten. Ich leider nicht.
Viel Erfolg !
Hallo,
wenn du es zu über 50% für die freiberufliche Tätigkeit nutzt, kannst du es als Betriebsvermögen absetzen und auch die anfallenden laufenden Kosten, entweder unter Verrechnung von 12% pro Jahr des ehemaligen Neuwagenpreises (hier m.E. ungünstig, da zu hochbetragig) oder du musst die prozentuale Aufteilung der Fahrkosten per Fahrtenbuch nachweisen (sehr aufwändig);
solltest du das Fahrzeug allerdings nur zu unter 50% für deine freiberufliche Tätigkeit nutzen, kannst du 30 cent je gefahrenen km ansetzen, allerdingst musst du Tag, Strecke, Person/Zweck der Fahrt und von-bis (zeit) angeben; bei letzterem kannst du dann noch ab 8 Stdn. Abwesenheit eine Verpflegungsmehraufwands-Pauschale ansetzen.
Wichtig: dies ist nur meine persönliche Meinung, weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung!
gruß
Uwe