Hallo,
wenn ein Selbständiger seinen privaten (nicht gewerblich angemeldeten) PKW auch geschäftlich nutzt um z.B. zu Kunden zu fahren und ähnliches; kann er dann auch Kosten für den PKW z.B. Reparaturkosten absetzen und die Vorsteuer zurückfordern? Schliesslich muss der Selbständige für den gleichen PKW auch zusätzlich GEZ zahlen (obwohl er bereits schon privat die volle vollen Rundfunkgebühren zallen zahlt), da ihm automatisch schon eine gewerbliche Nutzung des PKW’s unterstellt wird.
wenn ein Selbständiger seinen privaten (nicht gewerblich
angemeldeten) PKW auch geschäftlich nutzt um z.B. zu Kunden zu
fahren und ähnliches; kann er dann auch Kosten für den PKW
z.B. Reparaturkosten absetzen und die Vorsteuer zurückfordern?
Das sind dann Betriebsausgaben. Ob mit einer Kilometerpauschale gearbeitet oder das Fahrzeug im Betrieb aktiviert wird, ist eine Einzelfallentscheidung, für die ggf. fachkundiger Rat einzuholen ist.
Schliesslich muss der Selbständige für den gleichen PKW auch
zusätzlich GEZ zahlen (obwohl er bereits schon privat die
Das hat damit nichts zu tun, ich glaube nicht, dass sich das FA nach den Bestimmungen der GEZ richtet.
falsch, wenn der PKW nicht im Betriebsvermögen ist, sind Reparaturkosten KEINE Betriebsausgaben!
Ansatz nur 0,30 pro km nach Aufzeichnung der Fahrten für die selbst. Tätigkeit!
falsch, wenn der PKW nicht im Betriebsvermögen ist, sind
Reparaturkosten KEINE Betriebsausgaben!
Ansatz nur 0,30 pro km nach Aufzeichnung der Fahrten für die
selbst. Tätigkeit!
Das hatte ich gemeint, entweder pauschal 30 Cent oder aktivieren. Hab mich etwas mißverständlich ausgedrückt.
Betriebsvermögen geht aber nur dann, wenn eine betriebliche Nutzung von mindestens 10 % vorliegt.
Grüße
Stefan