Hi,
wie hoch darf die Sondervorauszahlung sein damit das Finanzamt diese sofort zum Abzug zuläßt, und greift auch hier die 50 % Grenze?
Danke im voraus
NoahDilar
Hi,
wie hoch darf die Sondervorauszahlung sein damit das Finanzamt diese sofort zum Abzug zuläßt, und greift auch hier die 50 % Grenze?
Danke im voraus
NoahDilar
hi,
50% grenze? kenn ich nicht…
die SZ ist bei einem bilanzierenden unternehmer abzugrenzen über die laufzeit und kann als voll-betriebsausgaben bei einer gewinnerm. gem. § 4 Abs. 3 EStG angesetzt werden.
was anderes kenn ich nicht. die problematik der zurechnung des wirtschaftl. eigentums ergibt sich kaum aus der höhe der sonderzahlung…
gruss vom
showbee
Hallo NoahDilar,
bist Du Freiberufler oder hast Du ein Kleingewerbe und bist deshalb nicht bilanzpflichtig? Dann frag mal Deinen Steuerberater wie das bei Euch erlaubt ist. Nicht alle Finanzämter arbeiten da gleich, aber
bisher konnten so ca. 30% Sz für Freiberufler und Kleingewerbetreibende sofort geltend gemacht werden. Aber das wurde etwas übertrieben und deshalb eingeschränkt.
Mußt Du bilanzieren s. Artikel von Showbee.
Gruß
Friedrich
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