Pkw mit Anhänger 'brüllt' gegen den Berg

Hallo zusammen .

ich weiss jetzt nicht ob besser hier , oder für das Rechtsbrett .

Ich schreibe es mal vorsorglich so , das man unter der dort zu beachteten FAQ’s den Artikel verschieben könnte .

Eine Person macht einen Wohnungsumzug .
in seinem Besitz ist ein getunter PKW kombi mit Anhängerkupplung und einer zulässigen Zuglast von 1800 kg
Er leiht sich bei einem Händler ein grösseren Anhänger aus , anstelle eines LKW’s für den Umzug zu nehmen.
zulässiges Gesammtgewicht Anhänger 1600 kg
etwa baugleich mit dem hier :

http://www.fahrzeugbilder.de/1024/doppelachsen-prits…

Der PKW ist technich einwandfrei , der war erst im Oktober beim Tüv um die ganzen Tuningarbeiten einer bekannten Tuningfirma orgnungsgemäss eintragen zu lassen.
( Serienmässig 150 PS , nach dem Umbau 288 PS )

zwischen den beiden Wohnungen ist eine Berganfahrt , ca 2 km lang und ca 10% Steigung , das Fahrzeug zieht den selbst voll beladenen Anhänger mühelos dort hoch , selbst das überholen eines sich den Berg hoch quälenden LKW der mit Getränkekisten beladen war , war problemlos , doch der Wagen brüüüüllt dann , man denkt der würde völlig ohne Auspuff fahren .

Erfolg : Anzeige wegen Lärmbelästigung durch einen Anwohner in der Steigung , angeblich so laut das im Wohnzimmer Gläser vibriert hätten , der Wagen soll nochmals vom Tüv geprüft werden .
sowie Anzeige gegen einen Paragraphen , Lärmvermeidung ich weiss es nicht mehr auswendig welche Nummer das war .

Das Fahrzeug ist so Tüv abgenommen , das brüllen tritt nur bei Volllast auf .
der Wagen entspricht im normalfalle so den Vorgaben der STVO , der Tüv kann das bei einer Probefahrt ohne Anhänger gar nicht feststellen .
Der Wagen hat die Betriebserlaubniss , Krümmer , Auspuff , Ansaugrohr , Luftfilter des Tuners sind Eingetragen .
Frage : kann dem Fahrzeughalter etwas passieren ?

Toni

Hallo,
wenn alle Bauteile ordentlich eingetragen und abgenommen sind, kann von da her schon mal nichts kommen. Ob man den Anhänger auch an der Steigung ziehen darf, steht auch in der Zulassungsbescheinigung.
Vermeidbare Lärmbelästigung kann man aber mit jedem Auto machen, wenn man z.B. 2 Gänge zu niedrig fährt oder unnötigerweise im Stand an der Ampel das Gaspedal durchdrückt, als wäre man auf der Rennstrecke vor dem Start oder …

Cu Rene

Vermeidbare Lärmbelästigung kann man aber mit jedem Auto
machen, wenn man z.B. 2 Gänge zu niedrig fährt oder
unnötigerweise im Stand an der Ampel das Gaspedal durchdrückt,
als wäre man auf der Rennstrecke vor dem Start oder …

Cu Rene

Hi

vom Prinzip richtig . aber mit vollem Anhänger gegen den Berg braucht man schon noch etwas Drehzahl .
heisst zwischen 3000 - 3500 U/min ( ausser bei dem erwähnten Überholvorgang , da waren es mal knapp 5000 von möglichen 6100 U/min .

Volllast , heisst nicht Vollgas .

Im 3 Gang mit 80km/h und knapp 3000 U/min sehe ich in anbetracht des Anhängers und der Steigung als normale Fahrweise an .
Unterschied : zum erreichen dieser Geschwindigkeit muss man eben nicht viertel Gas geben als wenn das Auto leer ist , sondern ca 70% des Gaspedals treten .

und genau dann , wenn das verhältniss der geforderten Leistung mit der erreichten Drehzahl nicht stimmt , dann brüllt der Wagen.
wenn er auf die Gerade kommt und dann beschleunigt , also höhere Drehzahl bei gleichem Gas bekommt , wird er leiser .

Toni

Hallo,

wenn alle Bauteile ordentlich eingetragen und abgenommen sind,
kann von da her schon mal nichts kommen.

ob eingetragen oder nicht: Zu laut ist zu laut.

Falls der Wagen beim TÜV vorgeführt werden muss, werden die dort alles nochmal genau unter die Lupe nehmen. Würde mich nicht wundern, wenn der Tuner bei der Eintragung getrickst hat. Es interessiert niemanden, ob der Wagen zum Zeitpunkt der Eintragung den Vorschriften entsprach, es kommt darauf an, ob die Vorschriften nach wie vor eingehalten werden.
Wenn man Pech hat, wird einem einfach die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug entzogen. Man darf alles wieder zurückrüsten, die TÜV-Kosten übernehmen und noch eine saftige Stafe zahlen. Über die Höhe der Kosten möchte ich nicht spekulieren. Dazu einfach mal googeln! Es gibt einige Forenbeiträge wo die Besitzer getunter Autos von Beschlagnahme und mehreren Tausend Euro Kosten (Gutachten, Anwalt, Strafen, Abschleppkosten, etc.) berichten.

Falls man nur eine Strafe wegen Lärmbelästigung zahlen soll würde ich das ohne zu zögern machen. Man ist halt mit viel zu hohen Drehzahlen gefahren und es tut einem Leid und man macht das nie wieder … blabla …
Hauptsache wäre für mich eine Vorführung beim TÜV unbedingt zu vermeiden. Sich auf den Tuner zu berufen, oder das Tuning überhaupt anzusprechen, halte ich für keine gute Idee.

MfG
Stephan

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Hi!

Komisch, sonst stellst Du doch auch nicht solche dummen Fragen.
Wenn Du nicht weisst, was da so laut ist, kann ich Dir auch nicht mehr helfen.
Vor paar Wochen hast Du die noch als als Prüf-Ing- oder sowas ähnliches geoutet,
aufgespielt,
mit guten Kollegen, die Abnahmen bei Auto’s machen usw.

Frag doch einfach mal Deine Freunde, ob die was darüber wissen, dass die Teilegutachten der K&N-Pilze ev. rechtswiedrig sind.
Wenn ja, dann viel Spass noch!

Grüße, E !

Hi

Genau das ist es ja , die Kollegen sagen OK , ich sehe auch nichts , Papiere sind OK , Auspuff ist auch dicht .

Das die Ordnungsbehörden da anderer Meinung sind , und den Wagen eben nicht genau in der Firma sehen möchten in der ich arbeite , ist ja wohl auch klar.

Auch wenn ich mit Auto’s und Sicherheit beruflich zu tun habe , so bin ich auch nur ein Mensch , überzeugt von meiner arbeit .
Aber das gab es wohl auch schon zu Schulzeiten , Überzeugt von seiner guten Leistung , Stolz wie Oskar nach Hause , den Eltern berichtet : ich habe alles Gewusst und dann kommt als Ergebniss die 4 .

deswegen die Frage , was könnte da falsch sein , habe ich einen Denkfehler , hat mtm einen Denkfehler .
Ich kann stundenlang grübeln und der nächste kommt und zeigt mit dem Finger : schaue mal da …

gruss

Toni

Hallo,
die Beispiele waren nur als solche gedacht.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist weder eine Richtgeschwindigkeit noch eine Mindestgeschwindigkeit :wink: Ab hier ist es dann für mich eindeutig eine Frage für das Rechtsbrett, vor allem, wenn man um den stark zunehmenden Lärm in bestimmten Lastbereichen weiß.

Cu Rene

Hi!

Vor Jahren hatte ich mal einen Corrado VR 6,
und da war es so eine Mode, diese K&N Luftfilterpilze einzubauen.
Hab ich auch gemacht, eine Leistungssteigerung war nicht erkennbar, ehr im Gegenteil,
weil der Pilz die Warme Luft im Motorraum angesaugt hat.

Ich hab das Teil neu gekauft, Betriebserlaubnis war dabei,
und habe das auch vom TÜV abnehmen und eintragen lassen.
Ohne Trickserei, der hat sich das angesehen, die Papiere angesehen, den Motor im Leerlauf laufen gelassen, und für gut befunden.
Ich hab mein Geld bezahlt und das Prüfprotokoll bekommen.

Das Teil war aber laut, extrem laut.
Man konnte da auch schön Leute erschrecken,
wenn man im 2. Gang bei so 5000 U. mit wenig Gas gefahren ist, hat man davon nichts gehört.
Aber wenn man dann plötzlich Vollgas gegeben hat… Wenn da Fussgänger in der Nähe standen, konnte man die zu Tode erschrecken.
Wenn da die Drosselklappe voll auf war, und die 6 Zyl mit 2,9 L. Hubraum bei ordentlicher Drehzahl saugen, wird da gewaltig Krach…

Wir haben das mal in einer ruhigen Nacht ausprobiert, so 3-4 km weit war das Ansauggeräuch zu hören.

Mir war das dann aber ehrlich gesagt auch im Auto zu laut, und im Sommer Leistungsverlust,
deshalb hab ich dann wieder auf Originalzustand zurückgebaut.

Jahre später „habe ich gehört“, dass es da wohl einige Leute mit solchen Krawallorigien übertrieben haben,
und dann solchen Ärger hatten, wie Du aktuell.

Da wurde dann wohl die Betriebserlaubnis der Luftfilter für ungültig erklärt.
Aber aus meiner heutigen Sicht muss ich auch sagen,
das ist völlig unmöglich, sowas für den Straßenverkehr zu erlauben,
weil einfach viel zu laut.

Grüße, E !

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Hallo,

noch nie habe ich ein Sternchen kommentiert, aber hier ist es mir ein echtes Bedürfnis.
Die Antwort trifft, wie selten eine.

Zum Thema: Toni, Deine Lärm-Orgie ist eine Momentaufnahme, die durch die höhere Last bereits in einem niedrigeren Gang auftritt. Ohne Anhänger kommt das genau gleiche Problem ein, zwei Gänge weiter oben, nur hörst Du das da nicht mehr. Aber die Anwohner freuen sich dennoch…
Wenn der komplette Umbau in allen (!) Kombinationen so abgenommen und unverändert ist, würde ich mir keine Sorgen machen.

Grüße
formica

Hallo Toni,

ich wuerde darauf tippen dass die Anwohner oefters mal vorbeifahrende Autos wegen Laermbelaestigung anzeigen und deshalb bei den zustaendigen Stellen bekannt sind.

M.E. reicht es aus den Sachverhalt in einem Brief zu erklaeren (Bergfahrt mit schweren Anhaenger) und eine Kopie des Fahrzeugscheins mit zu senden aus der hervorgeht dass das Tuning eingetragen ist. M.E. wird die Anzeige dann fallen gelassen - ausser irgendeinem Mitarbeiter ist gerade besonders langweilig und moechte der Sache unbedingt genauer nachgehen.

Gruss

Desperado