Hallo zusammen .
ich weiss jetzt nicht ob besser hier , oder für das Rechtsbrett .
Ich schreibe es mal vorsorglich so , das man unter der dort zu beachteten FAQ’s den Artikel verschieben könnte .
Eine Person macht einen Wohnungsumzug .
in seinem Besitz ist ein getunter PKW kombi mit Anhängerkupplung und einer zulässigen Zuglast von 1800 kg
Er leiht sich bei einem Händler ein grösseren Anhänger aus , anstelle eines LKW’s für den Umzug zu nehmen.
zulässiges Gesammtgewicht Anhänger 1600 kg
etwa baugleich mit dem hier :
http://www.fahrzeugbilder.de/1024/doppelachsen-prits…
Der PKW ist technich einwandfrei , der war erst im Oktober beim Tüv um die ganzen Tuningarbeiten einer bekannten Tuningfirma orgnungsgemäss eintragen zu lassen.
( Serienmässig 150 PS , nach dem Umbau 288 PS )
zwischen den beiden Wohnungen ist eine Berganfahrt , ca 2 km lang und ca 10% Steigung , das Fahrzeug zieht den selbst voll beladenen Anhänger mühelos dort hoch , selbst das überholen eines sich den Berg hoch quälenden LKW der mit Getränkekisten beladen war , war problemlos , doch der Wagen brüüüüllt dann , man denkt der würde völlig ohne Auspuff fahren .
Erfolg : Anzeige wegen Lärmbelästigung durch einen Anwohner in der Steigung , angeblich so laut das im Wohnzimmer Gläser vibriert hätten , der Wagen soll nochmals vom Tüv geprüft werden .
sowie Anzeige gegen einen Paragraphen , Lärmvermeidung ich weiss es nicht mehr auswendig welche Nummer das war .
Das Fahrzeug ist so Tüv abgenommen , das brüllen tritt nur bei Volllast auf .
der Wagen entspricht im normalfalle so den Vorgaben der STVO , der Tüv kann das bei einer Probefahrt ohne Anhänger gar nicht feststellen .
Der Wagen hat die Betriebserlaubniss , Krümmer , Auspuff , Ansaugrohr , Luftfilter des Tuners sind Eingetragen .
Frage : kann dem Fahrzeughalter etwas passieren ?
Toni
Ab hier ist es dann für mich eindeutig eine Frage für das Rechtsbrett, vor allem, wenn man um den stark zunehmenden Lärm in bestimmten Lastbereichen weiß.