PKW Modell 2008 für 2010 verkauft

Ich wollte mir einen neuen Hyundai Santa Fe aus 2010 kaufen und schaute bei Auto Scout und mobile.de nach.
Dort wurde ich schnell fündig, einen neuen Santa Fe mit 10 Km als Neuwagen (Garantie ab 03-2010) für 20.890,-- bei einem EU-Händler. Wir wurden uns einig, er wollte zwar noch Überführungsgebühren aber wir teilten uns diese.Nach einer Nachfrage bei Hyundai stellte sich heraus, das er mir ein Modell 2008 verkauft hatte, obwohl er bei den beiden Firmen in der Rubrik Neuwagen 2010 inseriert hatte. Ich fühle mich betrogen.Nach einem Brief an den Händler kann ich zwar das Fahrzeug zurückgeben, aber er hat nach 2 Wochen schon 1000 Km drauf und was ist mit den ganzen Gebühren für die Anmeldung usw. Ich würde den Wagen gerne behalten aber einen Schadenersatzanspruch geltend machen. Auf das Wartungsheft warte ich heute noch, daraus geht auch die Garantiezeit hervor, er schickt es trotz zweimaliger Aufforderung nicht zu.
Der Händler scheint sehr raffiniert zu sein, er behauptet einfach trotz Zeugen beim Verkauf, er hätte mir gesagt, das es ein Modell 2008 sei. Das stimmt allerdings nicht, sonst hätte ich das KFZ nicht gekauft. Er hat im Kaufvertrag allerdings MJ 2008 vermerkt nur was soll ich als Laie wissen, was das bedeutet. Welche Schadenersatzforderungen kann ich stellen, wenn ich das KFZ nicht zurückgeben möchte.
Lt. ADAC gilt ein Auto nur als Neufahrzeug, wenn zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate vergangen sind.

Das ist eigentlich eher was für das Rechtsbrett. Aber das kannst Du Dir in diesem Fall sparen, da es Gerichtsurteile gibt, nach denen ein - ich glaube sogar - bis zu drei Jahre altes Auto als Neuwagen verkauft werden darf. 10km auf dem Tacho und vorher nicht zugelassen sind natürlich die Voraussetzungen dafür.

Und dass Du den Kaufvertrag unterschreibst, ohne ihn vollständig verstanden zu haben, macht die Sache nicht besser. Im Gegenteil, mit „MJ 2008“ hat sich der Verkäufer doch abgesichert.

Das mit dem Wartungsheft ist eine andere Sache, da würde ich noch mal ein ernstes Wörtchen mit dem Verkäufer reden.

Auch ohne Gruß

Hi

Jetzt einmal ohne Scheiss , hattest du bei einem Eu - Re -Import Händler tatsächlich einen Wagen von 2010 erwartet-
Alleine die Handelsbezeichnung Re Import Fahrzeug lässt schon eine Lieferung innerhalb von ca 8 - 9 Monaten nicht zu .
da kommen dann noch Standzeiten , Transportzeiten usw .
also bestenfalls hätte der Wagen 2009 sein können.

Aber nichts desto trotz , selbst ganz normale Hersteller , wie z.b. Ford produzieren auf Halde , heisst in Klartext , Sie nehmen zur Produktion eines Fahrzeuges eine Fiktive Bestellung , was ein Kunde bestellen würde und stelllen den so produzierten Wagen irgendwo ab .
Jetzt wartet man auf genau diesen Auftrag , der Computer sagt , das so ein Fahrzeug auf Platz 133 im Feld 17 steht , der wird geholt und ausgeliefert .
So das in unserer Firma ein Ford Transit läuft , der EZ 11.2003 ist , aber alle Zubehörteile eine Codierung von Mai 2001 tragen.

wenn jetzt so ein „Haldenfahrzeug“ an einen EU Re - Import Händler zunächst nach , na sagen wir Frankreich , geliefert wird , dort abgeladen wird , dann französische Papiere bekommt , wenn dann wieder genügend Fahrzeuge zusammen sind , das sich eine Lieferung nach Deutschland rechnet , dort abgeladen ist und Deutsche Papiere hat , wie lange dauert so etwas in der Regel …

womit sich der Nachlauf von EU Wagen erklärt und Sie wundern sich ?

Toni

Hi

Jetzt einmal ohne Scheiss , hattest du bei einem Eu - Re
-Import Händler tatsächlich einen Wagen von 2010 erwartet-
Alleine die Handelsbezeichnung Re Import Fahrzeug lässt schon
eine Lieferung innerhalb von ca 8 - 9 Monaten nicht zu .
da kommen dann noch Standzeiten , Transportzeiten usw .
also bestenfalls hätte der Wagen 2009 sein können.

Ach?
Meine Nachbarn haben vor einem Monat einen EU-Reimport gekauft, der definitiv nach Juli 2010 gebaut worden ist. (Er fragte mich, ob man d erkennen kann, wann das Auto gebaut worden ist, ich zeigte ihm diverse Daten auf Spritzgussteilen, wo immer 07-2010 vermerkt war.)

Also es gibt mittlerweile eine eindeutige Rechtsprechung zu PKWS die als Neuwagen verkauft werden.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 15.10.03 (VII ZR 227/02) erstmals die Standzeit festgelegt.
Danach darf zwischen Herstellung und Verkauf des Fahrzeuges nicht mehr als 12 Monate liegen. Danach darf der PKW nicht mehr als Neuwagen verkauft werden.

Hi, und für diese fundierte und rechtssichere Auskunft gibt´s von mir ´nen Stern!
Dank u. mfG, ramses90