Hallo zusammen,
ich bin letztes Jahr von Stadt A in die Nachbarstadt B umgezogen, habe meinen PKW umschreiben lassen, und habe das alte Kennzeichen behalten.
Nun habe ich ein anderes Fahrzeug gekauft, das ich demnächst bekomme.
Daher die Frage:
Kann ich mein altes Kennzeichen trotzdem auf das neue Fahrzeug übernehmen, obwohl mein jetziger Wohnort eigentlich andere Ortsbuchstaben hat?
Dieser Fall wird leider in den FAQ der Zulassungsbehörde nicht beschrieben.
Danke.
             
            
              
              
              
            
            
           
          
          
            
            
              Hallo HE-lena,
danke für deine Antwort.
Schade
Gruß,
Woody
             
            
              
              
              
            
            
           
          
            
            
              Soweit ich weiß, ist dies in zumindest manchen Zulassungsbezirken möglich. Frage am Besten direkt bei der für Dich zuständigen Zulassungsstelle nach.
             
            
              
              
              
            
            
           
          
            
            
              Hallo @mazzmazz,
egal, was Du irgendwann irgendwo erfahren hast, ist § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FZV
§ 15 FZV - Einzelnorm
abschließend.
Nur bei Umzug mit einem bereits zugelassenen KfZ kann man/frau das alte Kennzeichen behalten. Alle anderen Fallkonstellationen sind wie eine Neuzulassung zu behandeln, für die das Kennzeichen des Zulassungsbezirk verwendet werden muss.
Eine Zulassungsstelle wird den Teufel tun und sich nicht über zwingendes Recht hinwegsetzen.
&tschüß
Wolfgang
             
            
              
              
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