Pkw ohne Fahrzeugschein gekauft, keine Zulassung in Polen?

Hallo.
Bekannte von uns haben hier in Deutschland ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft.

Das Fahrzeug war bereits längere Zeit abgemeldet. Daher existierte kein Fahrzeugschein. Einen Fahrzeugbrief habe unsere Bekannten erhalten.
Nun wollten die Bekannten das Auto in Polen zulassen. Hier stellten sich nun die Behörden quer, da kein Fahrzeugschein existierte. Auch der Hinweis auf den Fahrzeugbrief als Eigentumsnachweis brachte nichts. Es wurde darauf verwiesen, dass der Fahrzeugschein von Nöten sei, da in Vergangenheit zu viele Fahrzeuge illegal ins Land gebracht worden seien.
Es solle eine gültige Abmeldebescheinigung beigebracht werden.
Das Fahrzeug ist seinerseits vom Vorhalter an einen Händler in abgemeldetem Zusatand verkauft worden. Der Händler hat das Auto nie zugelassen, sondern unangemeldet weiterverkauft. Alles in Deutschland. Von dem zweiten Händler haben unsere Bekannten das Auto letztendlich gekauft.

Wie bekommen die das Auto jetzt in Polen zugelassen?

Sanfte Grüße, ArtDent

Hallo,
:Wie bekommen die das Auto jetzt in Polen zugelassen?

Das ist relativ einfach, in dem man den Anforderungen der polnischen Behörden nachkommt:wink:

Wenn zur Zulassung in Polen der KFZ-Schein erforderlich ist, das Fahrzeug in Deutschland vom vorherigen Besitzer an einen Händler im abgemeldeten Zustand verkauft hat, hat entweder der Händler oder der Vorbesitzer den KFZ-Schein.

Ob es in Polen noch die Möglichkeit gibt, mit Zloty das Problem zu lösen, wissen die Bekannten sicherlich besser:wink:
lG

Hi,
Ich scheine mich nicht ganz verständlich ausgedrückt zu haben.
Der alte Fahrzeugschein ist nicht mehr zu bekommen.
Hier in Deutschland ist es doch kein Problem, ein Fahrzeug anzumelden, wenn man den Fahrzeugbrief hat. Wie kann das nun in Polen laufen. Wenn ein Auto abgemeldet war, ist es doch durchaus üblich, dass kein Schein mehr existiert. Zum Eigentumsnachweis hat man doch den Brief!!??

Sanfte Grüße

Hallo,
:Wie bekommen die das Auto jetzt in Polen zugelassen?

Das ist relativ einfach, in dem man den Anforderungen der
polnischen Behörden nachkommt:wink:

Wenn zur Zulassung in Polen der KFZ-Schein erforderlich ist,
das Fahrzeug in Deutschland vom vorherigen Besitzer an einen
Händler im abgemeldeten Zustand verkauft hat, hat entweder der
Händler oder der Vorbesitzer den KFZ-Schein.

Der Schein ist der Zulassungsnachweis. Da das Auto nicht zugelassen ist, kann es auch keinen Schein geben.
Den Nachweis der Nicht-Zulassung führt man über die Abmeldebescheinigung.
Ggf. lässt sich auf Basis des alten Nummernschildes eine Zweitschrift oder ein anderer Nachweis beschaffen.

Ob es in Polen noch die Möglichkeit gibt, mit Zloty das
Problem zu lösen, wissen die Bekannten sicherlich besser:wink:

Polen ist in dieser Hinsicht sehr streng geworden.

MfG Frank

1 Like

Hallo,

das EU-Recht ist maßgeblich und damit verlangen die polnischen Behörden zu Recht den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Sofern man also über den alten Fahrzeugbrief verfügt,kann man bei der Zulassunsgstelle,bei der das Fahrzeug zuletzt ein Kennzeichen führte,eine Bescheinigung bekommen (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Vorzulegen ist dabei auch der letzte TÜV-Bericht (HU nach § 29 StVO).

Hallo,
nein, das stimmt nicht, wenn man in Deutschland ein Auto abmeldet hat man den KFZ-Brief + den KFZ-Schein. Wie sonst sollte man das Auto wieder anmelden können? Nur mit KFZ-Brief geht das nicht alleine, in Deutschland braucht man dazu auch den KFZ-Schein.
Wenn die in Polen Vorschriften haben, sind die dort einzuhalten; wir kommen ja auch nicht auf die verwegene Idee, dass wir für polnische Autos in Deutschland Ausnahmen bei der Anmeldung machen:wink:
lG

Und hier: http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/kfz-zula…
steht´s mal ganz genau.
Kommt auf das Jahr der Abmeldung an ob Abmeldebescheinigung oder Vermerk in Zul.-bescheinigung TeilI.
Das gilt für D und sollte für PL auch gelten wenn die sich schon auf angebliches EU Recht beziehen sollten.
MfG ramses90

Hallo,

nein, das stimmt nicht, wenn man in Deutschland ein Auto
abmeldet hat man den KFZ-Brief + den KFZ-Schein.

Was bedeutet „man hat“? Meinst Du „vor der Abmeldung“? Oder „nach der Abmeldung“?

Wie sonst sollte man das Auto wieder anmelden können?

Indem man z.B. bei Abmeldung statt des KFZ-Scheins eine Abmeldebescheinigung erhalten würde?

Nur mit KFZ-Brief geht das nicht alleine, in Deutschland braucht man dazu auch den KFZ-Schein.

Ich habe es ohne KFZ-Schein geschafft, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 tun es auch.

Wenn die in Polen Vorschriften haben, sind die dort
einzuhalten; wir kommen ja auch nicht auf die verwegene Idee,
dass wir für polnische Autos in Deutschland Ausnahmen bei der
Anmeldung machen:wink:

Und wie würde man das vorliegende Problem denn nun am Besten lösen?

Greetz
T.

Hallo

Wie sonst sollte man das Auto wieder anmelden können?

Indem man z.B. bei Abmeldung statt des KFZ-Scheins eine
Abmeldebescheinigung erhalten würde?

Nur mit KFZ-Brief geht das nicht alleine, in Deutschland braucht man dazu auch den KFZ-Schein.

Ich habe es ohne KFZ-Schein geschafft, Zulassungsbescheinigung
Teil 1 und 2 tun es auch.

Und wie würde man das vorliegende Problem denn nun am Besten
lösen?

Offenbar, indem man sich mal auf ein System (und damit Gesetzesbasis) einigt. Diese hat sich nämlich im laufe der Zeit geändert.

altes System:
Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, TÜV-Bescheinigung, AU-Bescheinigung

neues System:
Zulassungsbescheinigung Teil1, Zulassungsbescheinigung Teil2, TÜV-Bescheinigung

Im alten System wurde bei Abmeldung des Fahrzeuges der Fahrzeugschein vernichtet. Statt dessen wurde eine Abmeldebestätigung in zweifacher Ausfertigung (grün, rot) ausgestellt. Eine Ausfertigung bleibt beim Abmelder und eine gehört zu den Fahrzeugpapieren.

MfG Frank

Hallo

Und wie würde man das vorliegende Problem denn nun am Besten
lösen?

Offenbar, indem man sich mal auf ein System (und damit
Gesetzesbasis) einigt. Diese hat sich nämlich im laufe der
Zeit geändert.

aber das Problem lautet doch:

Wie bekommen die das Auto jetzt in Polen zugelassen?

Gibt es hierzu nun noch irgendeinen Vorschlag?

Greetz
T.

Halllo,
bei der Abmeldung werden die Kennzeichen entwertet und der Fahrzeugschein; Zulassungsbescheinigung II genannt, eingezogen. Eine Wiederzulassung kann folglich nur mit Abmeldebestätigung und den üblichen Papieren erfolgen. Das wird selbst in Dland so gehandhabt

MfG

Hallo,

wenn du meine Antwort noch einmal in Ruhe durchlesen würdest…

Man kann bei den deutschen Zulassunsgstellen bei Vorlage des
Alten Fahrzeugbriefes

diesen gegen die neue EU-Zulassungsbescheinigung Teil II „umtauschen“ .

(Natürlich gegen entsprechende Gebühren).

Gleichzeitig mit diesem neuem „Fahrzeugbrief“ (Zulassungsbescheinigung Teil II )
erhält man dann auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)

und damit kann man das Fahrzeug dann auch problemlos in Polen zulassen.

Hi!

Mein Vorschlag: Nach Deutschland fahren, Auto zulassen (auf wen auch immer), einen Tag später Auto abmelden und Papiere sorgfältig aufbewahren.

Kostet halt An- und Abmeldegebühren, einen Monat Kfz-Steuer und einen Tag Kfz Versicherung.

Gruß derschwede77

Gleichzeitig mit diesem neuem „Fahrzeugbrief“
(Zulassungsbescheinigung Teil II )
erhält man dann auch die Zulassungsbescheinigung Teil I
(früher Fahrzeugschein)

Moin!

Das Auto ist aber zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht mehr zugelassen. Dann gibt keine ZbI. Oder irre ich?

Gruß derschwede77

Hallo,

da irrst du…die Zulassungsbehörde stellt dir ja „Ersatzpapiere“ aus,damit du eben das Fahrzeug zulassen kannst.

Am „einfachstens“ geht das natürlich mit dem alten Fahrzeugbrief…ansonsten wird das Verfahren natürlich noch aufwendiger und teuerer.