Folgende Situation:
Person A u B haben ein Zweirad u ein Auto u vorm Mehrparteien-Miets-Haus herrscht an einem Tag der Woche „Parkplatznot“, da die Strassenreinigung kommt u somit ca 20 Parkplätze zwischen 8 u 10 Uhr nicht benutzt werden dürfen (durch Kennzeichen 283StVO mit Zusatzkennzeichen [bestimmter Wochentag] 8-10 Uhr kenntlich gemacht). Ausserdem gibt es keine Markierungen von „Parkbuchten“ oder ähnlichem am Boden, lediglich ein Zusatzschild besagt, dass quer zur Strasse geparkt werden muss. A hat nun ein Zweirad u stellt es dermaßen platzraubend auf den unbefestigten Parkplatz vorm Haus, dass B, wenn sie nach hause kommt, nur A rufen braucht, damit er das Zweirad ein Stück zu Seite rückt u B sauber einparken kann. Ist diese „Parkplatzreservierung“ rechtlich einwandfrei oder gibts da Bedenken? Auto u Zweirad sind so kompakt, dass sie beide auf die so freigehaltene Stellfläche passen. Durch das Zweirad aufm Platz wird halt nur vermieden, dass sich jemand anders dort hin stellt und Zweiräder sind ja auch Verkehrsteilnehmer, denen ein Parkplatz „zusteht“, oder?
Ein Zweirad hat den Anspruch auf die komplette Fahrspur und auch auf einen kompletten Parkplatz, soweit ich weiß. Auf dem Gehsteig darf man die Mopeds ja eigentlich nicht abstellen, wird nur ab und an geduldet.
Ein böser Parkplatzsucher könnte allerdings auf die Idee kommen, das Motorrad bei Seite zu schieben und den Parkplatz selbst zu nutzen.
Dasselbe gilt für das Thema Anhänger. Mir wäre das Risiko zu hoch, dass ein verärgerter Nachbar mein Motorrad/Anhänger einfach auf die Straße schiebt, den Parkplatz nimmt und ich dann einen Strafzettel erhalte…
Grüße,
Mathias
Folgende Situation:
Person A u B haben ein Zweirad u ein Auto u vorm
Mehrparteien-Miets-Haus herrscht an einem Tag der Woche
„Parkplatznot“, da die Strassenreinigung kommt u somit ca 20
Parkplätze zwischen 8 u 10 Uhr nicht benutzt werden dürfen
(durch Kennzeichen 283StVO mit Zusatzkennzeichen [bestimmter
Wochentag] 8-10 Uhr kenntlich gemacht). Ausserdem gibt es
keine Markierungen von „Parkbuchten“ oder ähnlichem am Boden,
lediglich ein Zusatzschild besagt, dass quer zur Strasse
geparkt werden muss. A hat nun ein Zweirad u stellt es
dermaßen platzraubend auf den unbefestigten Parkplatz vorm
Haus, dass B, wenn sie nach hause kommt, nur A rufen braucht,
damit er das Zweirad ein Stück zu Seite rückt u B sauber
einparken kann. Ist diese „Parkplatzreservierung“ rechtlich
einwandfrei oder gibts da Bedenken? Auto u Zweirad sind so
kompakt, dass sie beide auf die so freigehaltene Stellfläche
passen. Durch das Zweirad aufm Platz wird halt nur vermieden,
dass sich jemand anders dort hin stellt und Zweiräder sind ja
auch Verkehrsteilnehmer, denen ein Parkplatz „zusteht“, oder?
bei der „Parkplatreservierung“ handelt es sich „nur“ um eine kleine aber feine u. vor allem vorsätzliche Owi. Da gibts so eine nette versteckte Regelung in § 12 Abs. 6 StVO „Es ist platzsparend zu parken“. Es könnte also durchaus mal passieren, da ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, wenn es die eine oder andere Person sieht, die es nicht sehen soll.
Gruß Steffi
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