PKW -> Privat oder Geschäftsvermögen?

Hi,
würde gerne erfahre wie die Regelungen des FA in zusammenhang mit dem PKW aussehen? Ich glaube das ich aktuelkle ca 1/3 Geschäftl und 2/3 Privat fahren werde, kann dies aber jedoch nicht genau sagen.

Welche möglichkeiten hat man jeweils wenn man das Fahrzeug Privat belässt oder es ins Geschäftsvermögen übernimmt?

danke für die hilfe

Generell ist zwischen Umsatzsteuer und Ertragsteuer (ESt/Körperschaftsteuer) zu differenzieren.

Ertragsteuerlich ist bei der angegebenen Nutzung die 1,5 % Regel anzuwenden. Das bedeutet, dass monatlich 1,5 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.

Ansonsten kommt es für die Abschreibung und steuerliche Behandlung darauf an, ob ein PKW neu gekauft oder geleast/finanziert wird.

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Es gibt keine 1,5%-Regel. Es handels sich um die 1%-Regel: siehe § 4(5a) EstG, §6(1)Nr.4 EstG i.V.m. §3(9a) UStG