PKW Privatkauf Kaufrücktritt möglich

Hallo Experten,
Opel Astra F Caravan BJ 1996 gebraucht gekauft am 18.02.2011 bzw. 19.02.2011 übernommen mit 128500km bei kleinem Händler, der ihn als Privatverkauf deklarierte, der Verkäufer hat Sachmängelhaftung ausgeschlossen; Das Problem:
Die Scheiben beschlagen total bei ca. 0 Grad Außentemperatur, Innenraum bleibt kalt, kein Ventilatorgeräusch der Scheiben- oder Innenraumbelüftung oder gar Windzug zu spüren oder zu hören, Außentemperaturanzeige zeigt +30Grad obwohl 0 Grad tatsächlich vorhanden, Motortemperaturanzeige bleibt immer auf unten, außerdem merkt man beim Bremsen eine Bewegung im Bremspedal wie wenn man über Steine fährt, das soll angeblich vom zu langen Stehen sein und sich geben. Die Bremsen wurden schon bei der Probefahrt moniert und man versprach Abhilfe.
Bei der Abholung des KFZ wurde behauptet, es wäre in Ordnung man sei auf dem Bremsenprüfstand beim TUV gewesen die Messwerte seien OK. Kein Beleg vorgelegt.
Was könnte alles vorliegen oder ist das schon ein Rückgabegrund an den Verkäufer bzw. ist das überhaupt möglich - danke schon mal für Eure Mithilfe

Hallo,

Was könnte alles vorliegen oder ist das schon ein
Rückgabegrund an den Verkäufer bzw. ist das überhaupt möglich

zunächst sollte geklärt werden, ob der Gewährleistungsausschluss wirksam war bzw. ob die Mängel arglistig verschwiegen wurde.

Sollte überhaupt ein Anspruch bestehen, würde sich dieser auf Nacherfüllung erstrecken.

Gruß

S.J.

Hallo,

da würde mich doch mal die Begründung des „kleinen Händlers“ interessieren, mit der er die Sache als „Privatverkauf“ deklariert hat? War das vorher sein Privatwagen, oder stand das Ding mit 10 anderen Fahrzeugen als Handelsware auf seinem Hof? Wer steht als Verkäufer im Kaufvertrag? Privatmann oder Firma?

Es ist nicht in das Belieben eines Händlers gestellt, einzelne Verkäufe als Privatverkäufe zu deklarieren, um der Gewährleistung zu entgehen, die er als gewerblicher Händler nicht ausschließen kann.

Wenn er Autohändler ist, spricht im Zweifelsfall alles dafür, dass das ein Handelsgeschäft war, und dann ist auch Gewährleistung Pflicht. Es bräuchte schon sehr gute Argumente als Autohändler einen „Privatverkauf“ zu tätigen.

Das ist bei weiterer Weigerung ein Fall für einen Anwaltskollegen und schließlich für das Gericht, wenn man sich nicht anders einigen kann.

Gruß vom Wiz

Tach!

außerdem merkt man beim Bremsen eine Bewegung im
Bremspedal wie wenn man über Steine fährt

Hört sich für mich an wie ABS.

Liebe Grüße,
-Efchen