PKW Raten abzugfähig bei Kindesunterhalt ,

Ich habe eine neue Arbeitsstelle angenommen und muss mir deswegen eine PKW kaufen. Ich zahle seit 6 Jahren für 2 Kinder unterhalt in der Mangelfallberechnung. Mein alter Arbeitgebe hat sehr unregelmäßig Lohn gezahlt und um meine Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, habe ich eine neue Arbeit angenommen. Die Raten für den PKW Übersteigen die 5% der Berufsaufwendungen. Meine Frage, kann ich die Raten für das neue KFZ vom Unterhalt abziehen? Kann mir bitte einer Helfen ?

Hallo,nach meines Wissens nicht,möchte aber nichts falsches sagen

Hallo Sophialucas,

das kann dir nur die Institution beantworten, bei der der Unterhalt festgelegt wurde. Zwar können höhere berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale auf Nachweis erhöhen, ob die Raten für einen PKW (der ja nicht nur beruflich genutzt wird) dabei geltend gemacht werden können, wage ich zu Bezweifeln.

Gruß, DC

hallo ,

nein du kannst die raten nicht vom unterhalt abziehen da unterhaltszahlungen immer vorrangig gegenüber ratenkrediten,darlehns oder sonstigen sind !

Hallo,

Klar berufsbedingte Ausgaben sind abzugsfähig. Auch die Schulden für das Auto das Dich zur Arbeit begleitet, ebenso die Fahrtkosten a,30€ pro km.

Bei dem Auto darf es aber kein Luxusschlitten sein, es muss im verhältnis stehen. Krankheitsbedingte Aufwendungen wie eine Warmmiete von größer 360€ führen auch zum Ábzug.

Gruß blackdaniel

Hallo,

im Normalfall kann man die Raten nicht abziehen. Ist aber in bestimmten Fällen Verhandlungssache.

Gruß