PKW Rückgabe bei erheblichen Mängel

Guten Tagt, ich habe im april dieses Jahres ein gebrauchtes Auto (BJ 2007) bei einem Toyota-Autohändler gekauft. Damals bin ich mit 2 Kollegen zum 200 km entfernten Autohaus, um das Auto zu besichtigen, gefahren. Bei der Probefahrt waren folgende Mängel vorhanden: 1. Handbremse löste sich nicht 2. Kommunikationssystem(Navi,TV,Sound) ausgefallen und 3. es gab einen Lackdefekt hinten links. Die Gebrauchtwagengarantie würde bei 2 Jahre ab Kauf liegen. Nach Rücksprache mit dem Händler, versicherte er uns, dass diese Mängel selbstverständlich vor dem Auslieferung behoben werden und wir haben eine Kaution in Höhe von 1000 Euro bezahlt. 2 Tage später wurde das restliche Geld in Höhe von 23500 Euro überwiesen und das Auto wurde eine Woche später ausgeliefert nach dem der Händler für mich Kurzzeitkennzeichen organisiert hatte.
Hier stellte sich heraus, dass zwar das Kommunikationssystem wieder funktionierte, die Handbremse und der Lackdefekt allerdings immer noch bestanden. Ich habe sofort den Händler kontaktiert und er meinte dass der Lackdefekt nicht zu beheben war und dass die Sache mit der Handbremse vergessen wurde. Die Garantie hat sich zu dem um ein Jahr vermindert, weil es nicht anders ging! Ich war leider schon in der blöden Situation, dass das Auto schon auf mich angemeldet war, sonst hätte ich es nicht angenommen.
Bei der ersten Fahrt leuchtete dann eine Warnlampe über einen defekten Differentialantrieb. Nach nochmaligem Telefonat hat der Händler vorgeschlagen, das Auto bei einem mit ihm kooperierenden Werkstatt zu bringen um diese Mängel zu beheben.
2 Monate später, und bei fast täglichen Anrufen meinerseits, tat sich nichts. Letztendlich meldete sich ein Mitarbeiter des Autohauses bei mir, und das Auto sollte zum Porsche-Zentrum gebracht werden. Stunde später kriegte ich einen Anruf vom Porsche-Zentrum und es wurde mir ein Termin für die Reparatur genannt. 2 Tage vor dem Termin kam es zu einem erneuten Ausfall des Kommunikationssystem. Das Auto wurde zum Porsche-Zentrum gebracht und dort stellte man fest das es am Kommunikationssystem vom Vorbesetzer Nachbauten vorgenommen worden sind, die schlicht und einfach zu Viel für die Batterie sind. Zu erwähnen ist auch hier, dass die Batterie mehrmals bei eingeschaltetem Radio im Motor-Stand leer war. Laut Porsche-Zentrum müsste das ganze System auf Originalzustand umgebaut werden damit das Problem behoben werden kann.
Ich habe danach mehrmals versucht den Toyota-Autohändler zu erreichen und nach mehreren vergeblichen Versuchen erklärte man sich bereit die Reparaturen im eigenen Werkstatt durchzuführen. Die Kosten die im Porsche-Zentrum entstanden sind möchte man nicht übernehmen und die hätten nicht gewollt, dass ich mit dem Auto zum Porsche-Zentrum fahre!!!
Trotz Rechtsanwalt komme ich irgendwie nicht weiter. Das Autohaus verharrt auf seine Lügen und der Rechtsanwalt riet mir von einer Anklage ab, da das Autohaus das Recht auf Nachbesserung hätte. Es sieht so aus, als ob ich die entstanden Kosten bei Porsche selber tragen muss, obwohl diese Mängel bereits vor dem Kauf bestanden. Selbst wenn das Kommunikationssystem jetzt repariert wird ist das keine Garantie, dass das nicht ein 3. mal vorkommt.
Ich bitte um Ihren Rat, wie soll ich da vorgehen? Hätten wir eine Chance im Falle eine Anklage auf Schadensersatz und Autorückgabe?

Besten Dank im voraus!

Hallo Mashaqi,

Du hast einen Porsche gekauft?

Ich hätte nicht vor erneuter Probefahrt bei Abholung gezahlt. Aber ohne Vertrag kann ich nicht viel sagen. Dein RA hat schon Recht, Nachbessern kann der Verkäufer. Der Rest von Deiner Darstellung müsste vor Gericht bewiesen werden. Ziemlich schwierig bei Telefonaten.

Ciao Ricco

Hallo Mashaqi,

wenn Du schon einen Anwalt hast, kann und werde ich nichts dazu sagen. Vielleicht solltest Du Deinen Anwalt mal fragen, ob er Dir die §§ 633 bis 639 des BGB erklären kann. Da steht alles drin, was Deine Probleme betrifft. Zudem soller er Dir auch mal § 313 BGB erklären. Ich denke da ist genug dabei um Dein Problem final zu lösen.

Dazu fällt mir nur folgendes ein:

Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.

Von daher ist eine Prognose schwierig, zumal offenbar versäumt wurde, irgendwelche Absprachen mit dem Händler nur und ausschließlich schriftlich zu treffen. Ich würde abraten.

sorry, aber eine höherwertige Expertenmeinung als der bereits konsultierte Rechtsanwalt kann ich nicht beisteuern!

Grundsätzliches:
Reklamationen und Zusagen immer schriftlich fixieren.
Mündliche Zusagen wie eine Gebrauchtwagengarantie sind immer schwer zu beweisen.
Auch wenn du anrufst, das Gespräch protokollieren mit wem über was gesprochen wurde. Später tun sich doch ungemeine Erinnerungslücken auf und man weiß z.B. nicht mehr genau, wie die Person hieß, die dir eine Zusage gemacht hat.
Auch wenn das Fahrzeug in eine Drittwerkstatt gegeben wird immer schriftlich fixieren wer welche Kosten zu tragen hat!

Du hast ein Rechtsanwalt? Der kann doch viel besser einschätzen welche weiteren Möglichkeiten es gibt und wie die Klageaussichten sind. Wenn du die RA-Kosten selber tragen muss oder das Gefühl hast der ist zeitlich, fachlich überfordert, ist die Schiedsstelle des Automobilhandels vielleicht eine Alternative um den Fall ohne hohes Kostenrisiko zu lösen.

mfG

Hei,
sehr komplexer Sachverhalt und sehr individuell, so dass ich keine Vorschläge zum konkreten Handeln liefern kann. Grundsätzlich gilt:

Alles, was behauptet wird, muss hart bewiesen werden können, zB. durch Zeugenaussagen. Scheint ja hier so zu sein.
2.
Mängelbeseitigungsmöglichkeit (wo auch immer, wie auch immer in zumutbaren Rahmenbedingungen) sollte dreimal gewährt werden.
Gibt es dabei Zeitverzug oder die Mängel werden nicht beseitigt, so kann mit Ablehnungsandrohung (Händlerverzug wird nicht weiter hingenommen) und gleichzeitiger angemessener Fristsetzung für die Erledigung gedroht werden -> Rechtsanwalt!!
Erst danach kann die Mängelbeseitgung ohne den Händler (Verkäufer) durchgeführt werden, und die entstehenden Kosten müssen gegen den Händler geltend gemacht, zur Not eingeklagt werden.
Hinsichtlich der Reparatur im Porschezentrum kommt es darauf an, ob der Verkäufer dazu aufgefordert hat (vgl. Ziff 1) oder ob das eine eigene Spontanaktion war. Im letzten Fall kann das wohl am besten durch eine Einigung erledigt werden, im ersten Fall wird er das zahlen müssen.
3.
Fraglich ist immer, für welche Mängel der Verkäufer mit oder ohne Garantie/Gewährleistung haften muss.
Einerseits sicher für die, über deren Beseitigung schon bei Vertragsabschluss Einigung erzielt worden war (siehe aber Ziff. 1!)
Dazu würde auch die Instandsetzung des Kommunikationssystems gehören - und dies nachhaltig, egal, was die Ursache ist.
Für darüber hinaus gehende Mängel kommt es auf das Garantie- bzw. Gewährleistungsversprechen an, das muss man nachlesen und weiss dann, ob der jeweilige Mangel/Schaden dazu gehört oder nicht.
4.
Gut, dass ein RA eingeschaltet ist. Nach der Beschreibung allerdings habe ich Zweifel an dessen Power (vgl. Ziff. 2). Da muss also alsbald was passieren, und zwar durch den RA.

Wünsche viel Erfolg beim Zünden des Herrn Advokaten.

Grebnell.

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Hallo, danke für Ihre Anfrage bei Flocki2010.

Ja die Situation ist wirklich etwas problematisch.
Sie schreiben: „meldete sich ein Mitarbeiter des Autohauses bei mir, und das Auto sollte zum Porsche-Zentrum gebracht werden. Stunde später kriegte ich einen Anruf vom Porsche-Zentrum und es wurde mir ein Termin für die Reparatur genannt. mehr…“. Dann ist doch anzunehmen, daß der Auftrag vom Autohaus ausgelöst wurde und zum Garantieservice gehört und nicht von Ihnen letztendlich extra bezahlt werden muß.

So sehe ich das. Deshalb würde ich eine gestellte Rechnung von „Porsche“ an das Autohaus weiterleiten.

Ein beratender RA verursacht außerdem nochmals Kosten.

Viel Erfolg!
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bei laufendem verfahren und einschaltung eines anwaltes verweise ich auf diesen.

es ist bei allem ärger ein fall von gewährleistung, deren nichterfüllung dann wandlungsgrund sein könnte.

persönliche anmerkung (ich habe früher bei nem stuttgarter autounternehmen gearbeitet): es ist naiv, ein nicht ausgeliefertes auto, bei dem mängel bekannt sind, vorab zu bezahlen. hier hätte es zug um zug anzahlung, abstellung ALLER mängel und dann nach prüfung die restzahlung und übergabe geben sollen.

Hallo, warleider in Urlaub, deshalb erst jetzt die Antwort. Ich muss Deinem Rechtsanwalt Recht geben, bei einer Klage hättest Du keine Aussicht aus erfolgt, den Recht haben und Recht bekommen musste ich in einer ähnlichen Sache selber feststellen. Klage läuft seit 3 Jahren und kein Ende, Gerichtskosten usw.muss man fast immer selber tragen.
Dies trifft auch für die Reparatur im Porschecentrum zu. Du musst den Mitarbeiter, welcher Dich zum Porschecentrum geschickt hat genau benennen. Hinzu kommt, dass Du sicherlich den Auftrag nur telefonisch erhalten hast und nicht beweisen kannst. Es steht dann Aussage gegen Aussage, wenn der Mitarbeiter behauptet, dass er Dir die Werkstatt nur empfohlen hat.

Unendlich viele Reparaturen braucht man jedoch nicht akzeptieren. Hier solltest Du noch mal Deinen Anwalt kontaktieren, gegebenenfalls einen Anwalt für Vertragsrecht kontaktieren, welcher auf diesem Gebiet spezialisiert ist.

Ich drücke Dir beide Daumen, dass Du noch zum Erfolg kommst.

Mit freundlichen Grüßen

marga1065

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

bin kein RA 1. als du die 1000 euro angez hast hast du doch auch einen vertrag unterschrieben worauf garantie, mängel und wer dies behebt (und natürlich alles andere)
gestanden haben.
Somit hat der Händer die Pflicht das auch zu leisten-ist nicht Dein Problem wenn er die Karre neulackieren muss,er hat sollte ehe er das zusichert besser als eine Privatperson wissen das das etwas kosten wird! Zum Pfusch des Kommunikationssystems - da fehlen mir fast die Worte-war der Laden von der Putzfrau übernommen worden,oder wie-obwohl diese sowas unverantwortliches nicht machen würde- aus anstand.
Das Porschezentrum hat doch mit toyota kommuniziert-die wussten bescheid über dein auto…oder streiten die das auch ab?
Der Lack, sowie handbremse(wenn im Vertrag vereinbart) muss von denen gemacht werden. - lass danach mal ne andere Fachwerkstatt draufschauen ob der Lack richtige dicke etc. hat und die Handbremse „FACHMÄNNISCH“ repariert wurde… bevor das Jahr um ist an das die sich klammern.
Davon ab ist diese Garantie ohnehin so eine Sache-was ist Verschleißsteil und was nicht. Evtl solltest Du noch nen anderen Anwalt dazu befragen für eine 2te meinung- bei dem Preis von 24500 EURO plus PorscheZentrum ist das Honorar wohl nicht mehr der Rede wert. Deinen RA kann ich nicht nachvollziehen-sicher haben die das Recht auf Nachbesserung-haben aber den Lackschaden schon nicht nachbessern wollen und lassen dich auf der Porscherechnung sitzen… wer weiss was da noch kommt.
Zumal man an die Kompetenz des Ladens zweifeln muss, wie die Reparatur des Kommunikationssystems ergeben hatte. Ob dir da wirklich eine weitere Nachbesserung in einem solchen Laden überhaupt ZUGEMUTET werden muss, bezweifel ich schon fast.
viel glück lg