Hallo!
Ich habe hier einen etwas umfangreicheren Fall in dem ich einen Hinweis zur Höhe der Haftung (%/%) der einzelnen Beteiligten brauche.
Der Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus fährt mit seinem auf Ihn zugelassenen KFZ aus der Tiefgarage heraus und rutscht aufgrund (zu diesem Zeitpunkt) nicht ausreichender Streuung der Auffahrt mit seinem Wagen zurück und beschädigt das automatische Rolltor (ca. 14.oo Uhr). Ein beauftragter Winterdienst kann eine Streuung der Fahrbahn ca. drei Stunden vor Schaden belegen.
Der Winterdienst hat den Auftrag bei Glatteis zu räumen, Tageszeiten sind nicht vereinbart.
Ich stehe also vor einem beschädigten KFZ, einem gesemmelten Rolltor und der Kraftfahrzeughaftpflicht, der Haftpflicht des Winterdienstes, der Haus- und Grundhaftpflicht sowie der Kaskoversicherung des PKW.
Eine Idee?
distrip
der mit den bedingungen tanzt…
Ich stehe also vor einem beschädigten KFZ, einem gesemmelten
Rolltor und der Kraftfahrzeughaftpflicht, der Haftpflicht des
Winterdienstes, der Haus- und Grundhaftpflicht sowie der
Kaskoversicherung des PKW.
Eine Idee?
Ich bin kein Jurist, aber ich vermute, dass der Fahrzeughalter allein haftet. Laienhafte Begründung: Wenn es zu glatt zum Fahren ist, muß man das Auto eben stehen lassen. Grobe Fahrlässigkeit ist keinem der anderen Beteiligten vorzuwerfen, also haftet der, der in das Rolltor gefahren ist. Tip: wenn Du Deiner KFZ-Haftpflicht die Einzelheiten mitteilst, werden die schon aus Egoismus prüfen, ob sie jemanden regreßpflichtig machen können.
Hallo!
Hallo Karim,
Ich stehe also vor einem beschädigten KFZ, einem gesemmelten
Rolltor und der Kraftfahrzeughaftpflicht, der Haftpflicht des
Winterdienstes, der Haus- und Grundhaftpflicht sowie der
Kaskoversicherung des PKW.
Dann will ich doch mal versuchen, zu helfen…
Also, erstmal hast du deine Gefährdungshaftung mit dienem PKW, also bist du als erstes derjenige, der haften muss. Sprich: Du bezahlst schonmal den Schaden an dem Tor (deine PKW-Haftpflicht).
Dann kann deine Versicherung die Erstattung des Schadens bei der Haftpflicht des Streudienstes geltend machen, evtl. auch mit Rechtsstreit (damit hast du nix zu tun).
Was deinen Schaden angeht, bleibst du erstmal wahrscheinlich drauf sitzen. Da musst du jetzt mit dem Streudienst reden, dass die das evtl. übernehmen. Wo ich aber sagen würde, dass die das nicht tun. Innerhalb von 3 Stunden kann das nämlich auch wieder zufrieren. Und der Streudienst kann da nicht die ganze Zeit vor deiner Garage stehen und streuen.
Prinzipiell bist du erstmal verpflichtet, zu schauen, ob eine Teilnahme am Strassenverkehr durch die Witterungsumstände überhaupt möglich ist (Glatteis).
Daher sehe ich für deine Forderungen sehr schlechte Karten. Wie gesagt, erstmal ist deine Haftpflicht dran, das Tor zu bezahlen (wenn es nicht deine eigene Garage war -> Miete?). Danach evtl. die Vollkasko, um den Schaden am Auto zu beheben.
Hoffe geholfen zu haben
Gruß
Jürgen