PKW-Schaden polizeilich gespeichert?

Hallo Ihr

mir ist in der Nacht von Gestern auf Heute irgendwer an meinem Auto vorbeigeschrammt - ohne Info natürlich. Klar will ich den Schaden der Polizeidienststelle Borken anzeigen.

Jetzt habe ich nur ein leicht mullmiges Gefühl im Bauch, weil mir vergangenen Oktober nahezu das Gleich passiert ist. Schaden den Plolizeidienststelle Hamm gemeldet, die haben den Schaden aufgenommen und 2 Monate später ohne Ergebniss das Verfahren eingestellt. Da ich den PKW nur Haftpflicht versichert hatte habe ich den Schaden der Versicherung nicht gemeldet. Aber daraufhinhabe ich, da mich die Reparatur knapp 3000,-- gekostet hat, das Auto Vollkasko versichert. Natürlich möchte ich den Schaden, auch sofort der Versicherung melden.

Ich habe jetzt nur Angst, dass man mir Versicherungsbetrug unterstellen will. Weil 2 relativ gleiche Schäden (rechte Seite verschrammt)in 5 Monaten ist doch selten.

Muss ich hier jetzt irgendwas befürchten?
Speichter die Polizei die Daten überhaupt?
Oder ist die Schadensabwicklung ganz normal?

Vielen Dank

Domi

Hallo,

ich denke, dass du dir da keine Sorgen machen musst. Wenn der Schaden gespeichert wurde, dann auch mit entsprechenden Fotos. Da der neue Schaden ja wohl kaum exakt gleich ist, kann man daran den Unterschied erkennen. Die Versicherung weiß von dem alten Schaden ja eh nichts, sodass sie auch nicht Nachfragen wird.

Viele Grüße

Sie haben den ersten schaden ja wie Sie schreiben reparieren lassen. Somit besteht ja kein Problem.
Ein Gutachter wird aber auch immer feststellen können, ob der Schaden von einem oder zwei Schäden verursacht wurde.

Muss ich hier jetzt irgendwas befürchten?
Speichter die Polizei die Daten überhaupt?
Oder ist die Schadensabwicklung ganz normal?

also erstmal musst du nichts befürchten. auf die polizeidienststelle kommen jeden tag welche mit solchen schäden. du hattest hald einfach pech. da unterstellt dir niemand etwas. :smile:

und ja die polizei speichert deine daten (zumindest in bayern so)

fahr einfach zur polizei, lass es aufnehmen, dir das aktenzeichen geben und gut is :smile:

Hi,

Eigentlich brauchst Du keine Angst haben. Daten werden bei der Polizei nicht gespeichert. Der Bund der Versicherer speichert die Daten. Ich kenne ganz andere Sachverhalte und da ist nichts passiert. Hierbei geht es bestimmt nur um einen kleinen Schaden. Da wird eh keiner hellhörig.
Zudem solltest Du einen Zeugen bennen können, welcher nicht mit Dir verwannt ist und alles ist schick.

Alles bis denn
Nobbi 69

Hallo!

Prinzipiell sind die beiden unabhängig voneinander eingetroffenen Schäden eindeutig zu identifizieren und man kann - im Fall der Verdacht des Betruges auftauchen sollte - jederzeit beweisen, was ein frischer und was ein alter Schaden ist, da sich die beschädigten Stellen in beiden Fällen anders darstellen.
Das hat mit Verwitterung, Chemie und sonstigen Eigenschaften des Materials und des Lacks zu tun.

Für einen Sachverständigen der Versicherung ist es normaler´-weise kein Problem den neuen und den alten Schaden aus-einanderzuhalten.

Ich hoffe Ihnen mit diese Antwort behilflich gewesen zu sein.

MfG

Hallo,
du wirst ja belegen können, das der Schaden aus Oktober 2010 repariert wurde und dein Auto in Ordnung war, als der neue Schaden entstanden ist.
Insofern gibt es doch eigentlich kein Problem.
Das läuft dann unter „Sachen gibt´s…“
Wenn der erste Schaden als Unfallflucht polizeilich aufgenommen wurde, werden die Daten auch gespeichert. Möglicherweise findet sich der Verursacher ja noch.
Gruß
Heinz

Hallo Domi,
wirklich blöd mit deinem Schaden am Pkw ;(. Was hier nach deiner Schilderung geschehen ist, ist eine Unfallflucht. Diese solltest du bei der Polizei anzeigen. Gerade wenn du den Schadenfall deiner Versicherung melden willst, fordert diese in der Regel sogar eine Anzeige und möchten das Aktenzeichen des Vorganges mitgeteilt bekommen. Selbstverständlich kannst den Schadenfall bei einer Vollkastoversicherungspolice ohne schlechtes Gewissen deiner Versicherung melden. Der Schaden ist tatsächlich an deinem Pkw entstanden und für einen solchen Fall hast du die Versicherung doch abgeschlossen bzw. zahlst gutes Geld. Über mögliche Altschäden brauchst du dir dabei keinen Kopf zu machen (sofern du diese nicht als Neue Schäden monierst).

Deine alte Anzeige zu der ersten Fahrerflucht von vor fünf Monaten ist bei der Polizei noch im Bestand und kann für die aufnehmenden Beamten eingesehen werden. Aber der alte Schaden steht nicht im Zusammenhang mit dem Neuen, liegt an einer anderen Stelle und wird von dir ja auch nicht bei der Versicherung als neuer Schaden gemeldet bzw. über eine nachträgliche Vollkasko abgerechnet. Also wo sollte das Problem liegen? Unfälle passieren und leider auch öfter als man es sich wünscht.

Bei der erneuten Aufnahme einer Fahrerflucht, also der zweiten, werden die Beamten leicht erkennen, was am Fahrzeug an neuen Schäden entstanden sind und was sog. Altschäden sind. Also mach dir mal keine zu Große Gedanken…

LG,

Hallo

Am besten das mulmige Gefühl nehmen, und in die Tonne treten :o)

Du brauchst da keine bedenken haben. Klar könnte es sein, dass die Versicherung bei dieser Schadenshöhe mal jemanden vorbei schickt. Den ersten Schaden musst du ihr ja nicht auf die Nase binden. Dazu bist du nicht verpflichtet. Und wenn sie doch bei der Polizei oder bei dir selbst nachfragen, hast du ja noch die Rechnung von der Reparatur, oder? Die Versicherung will ja nur nicht, dass sie quasi deine Altschäden repariert. Wenn sie an die Polizei herantreten, dann bekommen die erst mal nur den Sachverhalt von dem neuen Schaden. Weitere Recherchen werden da in der Regel nicht gemacht. Kostet schließlich auch Geld.

Also, will sagen, keine Angst. Schaden ganz normal bei der Versicherung melden. Polizeilich aufgenommen ist es ja. Zu befürchten hast du da garnichts. Schließlich müsste ein Versicherungsbetrug auch erst mal nachgewiesen werden. Was hättest du den davon dein eigenes Auto zu verkratzen und dann wieder von deiner Versicherung reparieren zu lassen. Würde ja keinen Sinn machen :o)

Gruß

Hallo Domi,

einen Versicherungsbetrug begehst Du dann, wenn Du unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Dir einen finanziellen Vorteil verschaffst.
Wenn der Unfall wirklich nach Abschluss des Vertrages geschehen ist, hast Du auch das Recht die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Etwas Anderes wäre es, wenn Du jetzt erst den alten Schaden abrechnen wolltest.

Die Unfallanzeigen bei der Polizei sind gespeichert. Die Polizei hat so die Möglichkeit, sogenannte „Autobumser“ zu erkennen, wenn z.B. bei mehreren Unfällen immer die gleichen Beteiligten und Zeugen auftauchen. Das könnte den Verdacht erhärten, dass die Unfälle vorgetäuscht oder mutwillig herbei geführt wurden, um die Versicherungen zu schädigen.

Den neuen Unfall kannst Du also getrost der Polizei melden. Die Beamten werden erkennen, dass es sich um einen frischen Schaden handelt. Die Versicherung besteht sogar darauf, dass Du den Unfall anzeigst, bevor sie zahlt.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Weil 2 relativ gleiche Schäden (rechte
Seite verschrammt)in 5 Monaten ist doch selten.

Muss ich hier jetzt irgendwas befürchten?
Speichter die Polizei die Daten überhaupt?
Oder ist die Schadensabwicklung ganz normal?

Kann nur für Berlin „sprechen“:
Bei sogenannten „Flucht-Unfällen“ wird zwar gespeichert, wann und wo der Unfall war und welche Schäden entstanden sind. Aber man kann eigentlich sehr gut erkennen, ob ein angezeigter Unfallschaden „frisch“ ist oder schon älter. Das geht natürlich nur, wenn das Fahrzeug auch polizeilich (möglichst am Unfallort) besichtigt wird. So können wir auch sehen, ob noch Spuren vom Verursacher nicht nur am Fahrzueug, sondern auch am Ort zu finden sind. Und wir können uns dann auch ein Bild von der Unfallsituation machen (kann es so passiert sein, wie es geschildert wird oder war es vielleicht kein Unfall, sondern eine, u.U. fahrlässige, Sachebschädigung etc.).
Nun kann ich mir aber vorstellen, dass die Kollegen in ländlichen Gebieten nicht zu jedem „Flucht-Unfall“ fahren.
Wie das versicherungstechnisch läuft - keine Ahnung, ist nicht mein Gebiet.
Aber soweit ich weiss, MUSS man nicht jeden Schaden reparieren (lassen).
Was versicherungstechnisch

Hallo User

Wo ist das Problem. Schaden Polizei melden. Versicherung informieren und das war’s. Der erste Schaden wurde doch nicht von der Versicherung geregelt oder und dann hast du das Auto Vollkasko versichert. Für die Versicherung ist das also ein erst Schaden. Was vor diesem Schaden alles gelaufen ist ist egal. Wenn du einen Betrug vor hattest dann mache ich doch das nicht so plump. Sprich mit deinem Versicherungsvertreter seines Vertrauens (vorausgesetzt du hast einen). Der kann dir dieses Situation auch erklären. Daten über aufgenommene Unfälle werden natürlich gespeichert, an die kommt aber nicht jeder ran. Erst auf Anfrage eines Rechtsanwaltes bzw Rechtsabteilung einer Versicherung wird Auskunft gegeben. Also bleib locker und fragt die richtigen Leute.

Hallo,

meines wissens nach verständigen sich die versicherungen untereinander, welcher schaden schoneinmal abgerechnet wurde.
Der polizei allein dürfte da nicht auffallen. Die werden erst aktiv, wenn jemand eine anzeige macht, in der er dich verdächtigt, versicherungsbetrug zu begehen.

Du hast grundsätzlich nichts zu befürchten. Ich würde ganz normal verfahren.
Gut wäre es, wenn du die überweisung der 3000.- noch belegen kannst.

mein tip:
schreib der versicherung bei der schadensmeldung, daß es sich hier ausdrücklich nicht um den schaden vom vergangenenmal handelt, sondern um einen neuschaden. Du solltest erwähnen, daß der altschaden fachgerecht repariert worden ist (rechnung?).
Wenn du es schwarz hast machen lassen, auch kein problem. Derjenige kann dein freund gewesen sein und hat es eben umsonst für dich repariert. Das kann er sagen.

Problemmöglichkeit: deine versicherung kann die schadenshöhe herabsetzen mit der begründung, daß ja ein altschaden vorgelegen hat und es nicht bewiesen werden kann, daß der schaden fachgerecht behoben wurde.
Hierbei könnte wiederum ein gutachten helfen - jedoch wird der von der versicherung bezahlte gutachter natürlich in deren sinne gutachten…, er will ja auch zukünftig aufträge.
Es kann also herauskommen, daß der schaden nicht fachgerecht behoben wurde.

Vorteil dabei: du läufst nicht gefahr, wegen versicherungsbetrug angezeigt zu werden.

Noch ein tip dazu: wenn du bisher noch nicht wegen versicherungsbetrug angezeigt worden bist, kannst du dem gelassen entgegen sehen. Sie können dir nichts beweisen und damit wird die sache ohnehin bald eingestellt. Hab keine angst davor.

o)

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn nicht, schreib einbfach nocheinmal.

Liebe grüße

karsti

Hallo, ich habe gerade einen ähnlichen Fall. Im Okt hat mir jemand mein Auto beschädigt an dem Kotflügel, vermutlich beim Parken. Der Schaden belief sich auf ca. 1500 Euro, es waren Abschürfungen, Lackschäden und eine ganz kleine Delle. Ich habe es bei der Polizei gemeldet (sie haben Protokoll und Fotos gemacht, Fahrerflucht) und bei der Versicherung. Ich habe Vollkasko. Ich dachte ich repariere es erst jetzt im Frühling vor dem Urlaub, selbst oder durch die Vers. wusste ich noch nicht. Pech wollte, dass ich gestern auf den Parkplatz komme und mein Auto ist wieder beschädigt an der genau gleichen Stelle. Es gibt wieder Lackschäden und Metalteile passen jetzt nicht mehr aufeinander, sogar Licht vorne scheint eingedruckt zu sein. Meine Fragen: Kann ich jetzt zur Vers gehen und sagen, dass ich jetzt den 2. Schaden an der Stelle habe und regulieren lassen ohne Probleme, oder soll ich sagen, ich habe mich entschlossen, den Schaden von damals zu regulieren? Es sind die gleichen Teile betroffen und der Schaden würde genauso viel bei der KFZ WErkstatt kosten. überhaupt wie lange nach einer Meldung darf ich den Schaden regulieren lassen? 6 Monate, 1 Jahr? Ich habe eine SB von 300 Euro. Vielen Dank im Voraus, Pechvogel

wenn du den ersten schaden nicht der versicherung gemeldet hast dann weiß sie ja nichts davon denn die versicherung bekommt erst dann wind von deinem schaden wenn der andere unfallgegener bekannt ist. bei dienem neuen schaden kannst du ruhig deiner vers. melden wenn du es wirklich nicht warst kannst du ja auch nicht dafür bestraft werden denn es muss dir ja bewiesen werden dass du den schaden selber verursacht hast. wenn deine versicherung zweifel an dem schaden hat dann kann sie auch einen gutachter einschalten um den schaden zu überprüfen. der stellt dann einfach den schaden an einem anderen fahrzeug nach um zu sehen ob deinbe schilderung den schäden übereinstimmt.
hoffe ich konnte dir helfen:, wenn du noch fragen hast einfach schreiben

Hallo Ihr

Hallo Du

Muss ich hier jetzt irgendwas befürchten?

Hier würde ich auf Deinen Versicherungsvertreter zugehen und nachfragen

Speichter die Polizei die Daten überhaupt?

ja

Oder ist die Schadensabwicklung ganz normal?

Jetzt nicht mehr.

Grüße

Daniel