PKW Schaden, Verursacher verweigert Gutachter?

Hallo,

Ich hoffe dass mir jemand weiter helfen kann, bin noch nicht lange Mitglied, habe aber schon gute Erfahrungen auf “wer weiss was” gemacht.

Am 29.04.2011 ist vor unserem Haus etwas an einem Müllwagen (LKW) kaputt gegangen, genau gesagt ist an dem Fahrzeug ein Schlauch geplatzt und Hydraulikflüssigkeit hat sich über die ganze Straße verteilt. (Die gesamte Straße musste speziell gereinigt werden, doch noch heute sieht man großflächig die Flecken).

Person A sah das Spektakel vom Fenster aus und dachte sich nichts dabei, als jedoch dann kurz darauf Person A einkaufen fahren wollte, bemerkte sie dass diese Hydraulikflüssigkeit auf dem gesamten PKW verspritzt war, der Schlauch platzte auch genau auf Höhe des Fahrzeuges von Person A.

Person A rief ihren Vater an der ja gelernter LKW Schlosser und auch Kraftfahrer (Person A hatte nämlich in Erinnerung dass Bremsflüssigkeit den Lack kaputt macht und Bremsflüssigkeit ist ja auch eine Hydraulikflüssigkeit) und der meinte dass sie den Schaden sofort den Müllmännern zeigen soll und dann sofort in die Waschanlage fahren soll. Die Müllmänner begutachteten den Schaden und daraufhin fuhr Person A in die Waschstraße.

So, jetzt ging die Flüssigkeit auf dem gesamten Lack ab, bis auf die Motorhaube.

Ich erkläre kurz weshalb, das Fahrzeug von Person A ist komplett Matt Schwarz lackiert, die Motorhaube ist von einem Künstler mit einer speziellen Technik künstlich gealtert worden, alles mit Farbe kein echter Rost! Sie hat dafür damals mit Material 250 Euro bezahlt, sieht eben richtig echt aus als wäre die Motorhaube total verrostet. Dieser Rosteffekt wurde mit einer dünnen Schicht Klarlack überzogen, welche dann zu Gunsten der Optik mit Schleifmittel mattiert wurde.

Die Lackierung auf der Motorhaube hat also eine ganz andere Oberflächenstruktur weshalb die Hydraulikflüssigkeit optimal angreifen konnte. Jetzt sind weiße Flecken auf der Motorhaube die teils so groß wie 1 Euro Münzen sind.

Jetzt das große Problem an der Sache, der Müllmann erkannte den Schaden an und gab Person A die Telefonnummer von der Firma. Sie rief die Firma an und man sagte ihr dass sich wohl ein Gutachter der Versicherung bei ihr melden würde. Sie wartete darauf und wartete, doch es geschah nichts. Sie rief wieder an und fragte wann die Sache nun weiter geht, darauf hin sagte Person B zu ihr dass die Firma sich wohl darauf festgelegt hat den Schaden nicht zu regulieren, da Hydraulikflüssigkeit keine Lackschäden verursachen kann!!!???

Zudem meinte Person B, dass Fahrzeug ist schon sehr alt und von daher wüsste man sowieso nicht was Person A da noch haben wolle!!

Eine Frechheit.

Person A ist Liebhaber von alten Opel Fahrzeugen und investiert sehr viel Geld in das Hobby, an dem Auto ist technisch alles perfekt in Schuss! Vielleicht gefällt dieser “Rat Lock” nicht jedem, aber darum geht es ja gar nicht, denn Geld hat es dennoch gekostet. Person A kann ja auch nicht ein altes Auto auf der Straße versauen und sagen, naja, ist doch eh schon alt.

Meine Frage, welches Schritte kann Person A einleiten?

Sie hat es versucht mit einer Anzeige, doch die Polizei meinte dass das nicht möglich wäre weil eben Unfall und keine mutwillige Sachbeschädigung.

Muss Person A jetzt über den Rechtsanwalt klagen?

Person A hat die Motorhaube wie gesagt für 250 Euro machen lassen, müsste wohl auch noch eine Quittung finden, kann sie Schadensregulierung in dieser Höhe geltend machen? Der Künstler war in Ramstein stationiert und stammt aus den USA, durch einen Bekannten weiß aber Person A dass er nicht mehr hier ist. Muss sie jetzt einen Kostenvoranschlag bei einem anderen Airbrusher oder so einholen, zählt dann der Kostenvoranschlag oder die Summe auf der Quittung?

Vielen vielen Dank an euch!!!

Ich hoffe ich habe alle richtig gemacht mit Person A und B, man darf es glaube ich ja nicht anders formulieren im Forum, oder?

Gruß Ramon

Ich hoffe ich habe alle richtig gemacht mit Person A und B,
man darf es glaube ich ja nicht anders formulieren im Forum,
oder?

Alles mit A und B ist gut.

Aber was soll denn das da:

Ich hoffe dass mir jemand weiter helfen kann,

Am 29.04.2011 ist vor unserem Haus etwas an einem Müllwagen
(LKW) kaputt gegangen,

Tja, dat wird jelöscht…

Nene, das bedeutet ja “Kann mir jemand weiter helfen” weil ich bin ja der, der diese Frage hier auf w-w-w stellt, die Frage bezieht sich aber NICHT auf mich.

Zudem, nur weil sich das ganze vor unserem Haus abgespielt hat, muss es auch nichts mit uns zu tun haben! Wir haben den Fall ja nur vom Fenster aus beobachtet, den ganzen Fall deshalb auf uns zu beziehen ist reine Interpretation!

Tja, dat wird dann wohl eher nicht jelöscht….

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… als jedoch dann kurz darauf Person A einkaufen
fahren wollte, bemerkte sie dass diese Hydraulikflüssigkeit
auf dem gesamten PKW verspritzt war, der Schlauch platzte auch
genau auf Höhe des Fahrzeuges von Person A.

Hi,

Meine Frage, welches Schritte kann Person A einleiten?

Person A sollte einen Anwalt mit der Schadenabwicklung beauftragen.
Dieser wird den Schaden beim Versicherer des Müllwagens samt seinen Kosten einfordern und gut ist.

Muss sie jetzt einen Kostenvoranschlag bei einem
anderen Airbrusher oder so einholen, zählt dann der
Kostenvoranschlag oder die Summe auf der Quittung?

Es zählen die Kosten für die Wiederherstellung des Ursprungszustandes.
Gruß Keki

Vielen Dank keki!

Also muss Person A sich einen Kostenvoranschlag machen lassen was die Widerherstellung kostet und diesen bei einem Anwalt geltend machen, o.k.

Muss Person A diesen Schaden beweisen? Denn Person B glaubt Person A nicht dass der Schaden durch das Müllauto verursacht wurde. Wie kann Person A das beweisen? Person A kann sich lediglich auf den Müllmann berufen, ob dieser jedoch aussagt gegen seinen Arbeitgeber?

Danke für die schnelle Antwort.

Hallo,

Also muss Person A sich einen Kostenvoranschlag machen lassen
was die Widerherstellung kostet und diesen bei einem Anwalt
geltend machen, o.k.

Nö. Man geht sofort zu einem Anwalt und macht genau das, was dieser sagt. Ohne irgendwas vorweg zu nehmen. Der Anwalt wird die Kosten der Wiederherstellung ohnehin auf keine Fall übernehmen, also kann man sie auch nicht bei ihm geltend machen.
Gruß
loderunner (ianal)

Vielen Dank keki!

Also muss Person A sich einen Kostenvoranschlag machen lassen
was die Widerherstellung kostet und diesen bei einem Anwalt
geltend machen, o.k.

A sollte sich vorher informieren, welche Aussichten er auf Schadenersatz hat. So ein Gutachten kostet auch.

Muss Person A diesen Schaden beweisen?

Ja sicher.
Mich würde mal interessieren, wie du dich verhalten würdest, wenn einer eine Forderung an dich stellt, die dir unplausibel erscheint!

Denn Person B glaubt
Person A nicht dass der Schaden durch das Müllauto verursacht
wurde. Wie kann Person A das beweisen?

Evtl. kann man durch ein Gutachten auch beweisen, dass beschriebene Schäden durch Hydrauliköl verursacht wurden.
Wobei MIR das auch etwa unlogisch erscheint, denn Hydrauliköl ist eigentlich um ein Vielfaches verträglicher als die von dir zitierte Bremsflüssigkeit. Aber da mag es Unterschiede geben.

Person A kann sich
lediglich auf den Müllmann berufen, ob dieser jedoch aussagt
gegen seinen Arbeitgeber?

Moment: Der Müllmann muss ja nichts zur Kausalität aussagen, ob vom Hydrauliköl der Wagen beschädigt wurde. Das wäre doch das, was der Herr B abstreitet. Der Müllmann würde doch nur aussagen, dass Hydrauliköl auf das Fahrzeug gespritzt ist.
So, da stünde also jemand als Zeuge vor Gericht, und der soll nun ein paar Hunder Euro auf Wunsch seines Geschäftsführers, der ihn sonst nichtmal grüßt, geschweige denn überhaupt KENNT, eine Falschaussage machen? So doof ist der hoffentlich nicht.
Oder streitet B auch ab, dass überhaupt Öl ans Auto gekommen ist?
Ich habe das nicht mehr so alles im Kopf.

Letzlich:

ISt man sich sicher, dass ein Schaden so entstanden ist, dann muss man abwägen, ob man sich auf das Wagnis der Beweisbarkeit einlassen will. Kann man den Schadenshergang beweisen, dann übernimmt der Gegner auch die Kosten. Aber leider erst im Nachhinein.

Ich würde mal schauen, ob der Betreiber nicht die Daten seiner Berufshaftpflicht im Internet (Impressum!) stehen hat. Meines Wissens sind Gewerbetreibende mittlerweile auch dazu verpflichtet!
Und die würde ich mal direkt anschreiben.

Danke für deine Hilfe, das mit der Berufshaftpflicht klingt interessant, da werde ich mal schauen, danke.

Ja, also es gibt da sehr unterschiedliche Hydraulikflüssigkeiten, auf dem normalen Lack hat es ja auch keine Spuren hinterlassen, nur auf der Motorhaube da diese mit Schleifmittel mattiert und somit aufgeraut wurde. Die Flecken von der Flüssigkeit hat der Müllmann gesehen, dann ging es in die Waschanlage und wieder zum Müllmann, er sah dass weiße Flecken zurück blieben und versuchte diese noch mit Spuke zu entfernen. Der Schaden stammt also definitive vom Müllwagen.

P.S.

Ich denke dass das Thema soweit geklärt ist, ich weiß jetzt weiter und könnte den Artikel schließen. Nur meine Frage, wie schließt man einen Artikel? Habe schon gesucht, aber nichts gefunden, bin leider neu hier.

Danke!

Diese Antwort könnte man theoretisch jedem in der Sparte “-Recht” geben, “Geh direkt zu einem Anwalt!”. Aber es gibt nun mal Leute die sich gerne im Vorfeld informieren möchten, dafür sind solche Foren nun mal da.

Dass ich den Anspruch durch einen Anwalt und nicht beim Anwalt geltend machen will ist eigentlich logisch, weiß auch nicht wie man das falsch verstehen kann? Aber eventuell habe ich mich auch etwas ungeschickt ausgedrückt.

Aber danke für deine Hilfreiche Antwort.

Diese Antwort könnte man theoretisch jedem in der Sparte
“-Recht” geben, “Geh direkt zu einem Anwalt!”. Aber es gibt
nun mal Leute die sich gerne im Vorfeld informieren möchten,
dafür sind solche Foren nun mal da.

Das war doch gar nicht das, worauf ich geantwortet habe. Es ging darum, ob man mit einem fertigen Kostenvoranschlag oder Gutachten beim Anwalt aufkreuzt. Und das ist eben überflüssig.

Guten Tag,

o.k. dann endschuldige ich mich.

Ich dachte nämlich dass es eventuell nützlich sein könnte wenn man so was schon mitbringt, hätte ja sein können.

Danke noch mal

Ich denke dass das Thema soweit geklärt ist, ich weiß jetzt
weiter und könnte den Artikel schließen. Nur meine Frage, wie
schließt man einen Artikel?

Moderatoren schließen Artikel, um ausartende Diskussionen zwangsweise zu beenden. Quasi ein „BASTA, Schluss jetzt!“ vom MOD.

Dieser Artikelbaum wird nicht geschlossen, und so lange er im Forum ist, wird er auch beantwortbar bleiben.

Und wenn man beim Fratzenbuch ist, kann man - so hörte ich - wohl in alle Ewigkeit Kommentare zu diesem Artikel schreiben.

Na denn ist ja alles geklärt!
Guten Tag,

Also bedeutet das, dass ich den Artikel nicht schließen/löschen/beenden kann?!

Danke noch mal an alle!