Hallo,
angenommen, Person A hat einen Privathaftpflicht-Schaden am Kofferraum. Leider war schon ein (winziger) Vorschaden am Lack vorhanden. Aus Zeitmangel soll die Regulierung mit möglichst wenig Aufwand für A von statten gehen. Um möglichen Komplikationen mit dem Vorschaden aus dem Weg zu gehen, kann A ein Gutachten anfertigen lassen, und das der Versicherung einschicken? Dort müsste doch dann alles geregelt sein, u.a. Schadenshöhe, Vorschäden und Wertminderung.
Würde alternativ dazu ein Kostenvoranschlag eingereicht, welche Konsequenzen hätte das bezüglich auf Erstattung einer Wertminderung u.ä.?
Würde die Versicherung das Gutachten bzw. den Kostenvoranschlag zahlen müssen?
Weitere Annahme: Der Schaden beträgt ca. 200-700€ und soll fiktiv abgerechnet werden. Weiß jemand Rat?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
Schadensmeldung vom schädiger an versicherung
dann KV oder Gutachten an Versicherung senden zwecks Kostenübernahme mit Hinweis auf Zahlung ohne Mwst.
Gruß Anno
angenommen, Person A hat einen Privathaftpflicht-Schaden am
Kofferraum. Leider war schon ein (winziger) Vorschaden am Lack
vorhanden. Aus Zeitmangel soll die Regulierung mit möglichst
wenig Aufwand für A von statten gehen. Um möglichen
Komplikationen mit dem Vorschaden aus dem Weg zu gehen, kann A
ein Gutachten anfertigen lassen, und das der Versicherung
einschicken? Dort müsste doch dann alles geregelt sein, u.a.
Schadenshöhe, Vorschäden und Wertminderung.
Würde alternativ dazu ein Kostenvoranschlag eingereicht,
welche Konsequenzen hätte das bezüglich auf Erstattung einer
Wertminderung u.ä.?
Würde die Versicherung das Gutachten bzw. den
Kostenvoranschlag zahlen müssen?
Weitere Annahme: Der Schaden beträgt ca. 200-700€ und soll
fiktiv abgerechnet werden. Weiß jemand Rat?
Vielen Dank im Voraus!
Servus,
also bei der Schadenhöhe und Schadenart wird ziemlich sicher keine Wertminderung angerechnet werden, da dieser Schadenfall nicht angabepflichtig im Weiterverkauf ist.
Gruß
Marco
PS: Haftpflicht zahlt nur Zeitwert, zusätzlich kommt wie schon gesagt Mehrwertsteuer nicht zur Auszahlung.
Hallo!
Danke anno1959 und Marco für Eure Antworten!
also bei der Schadenhöhe und Schadenart wird ziemlich sicher
keine Wertminderung angerechnet werden, da dieser Schadenfall
nicht angabepflichtig im Weiterverkauf ist.
Ich dachte, man muss alle Schäden angeben. Ist das nicht so?
Wie erwähnt betrifft der Schaden den Kofferraumdeckel und die Stoßstange. Letztere hatte einen kleinen Vorschaden am Lack, der laut Kaufvertrag „beilackiert“ wurde. Man sieht ihn noch, er befindet sich ca. einen halben Meter außerhalb der hier betreffenden Schäden, allerdings eben auf der betroffenen Stoßstange, und man sieht, dass er nicht vom selben Unfall her stammt.
Im Versicherungsformular wird nun nach Vorschäden gefragt, wie hoch deren Reparaturkosten waren und ob die Vorschäden voll beseitigt waren.
Wie muss man diese Fragen beantworten? Muss die Vorbelastung angegeben werden?
Oder ist es einfacher, auch bei einem Schaden von ca. 500€ einfach einen Gutachter einzuschalten, der soll sich das ansehen und entscheiden, und das Formular vergisst man?
Servus,
Ich dachte, man muss alle Schäden angeben. Ist das nicht so?
Angabepflichtig war vielleicht falsch von mir. Aber in jedem Fall hat dieser keinen wertmindernden Charakter.
Im Versicherungsformular wird nun nach Vorschäden gefragt, wie
hoch deren Reparaturkosten waren und ob die Vorschäden voll
beseitigt waren.
Es sind Vorschäden da, also müssen sie auch angegeben und beschrieben werden. Eine vollständige Beseitigung ist ja nicht erfolgt, denn sie sind nur „überlackiert“ worden.
Gruß
Marco
Hallo Marco,
vielen Dank für Deine Antwort!
Es sind Vorschäden da, also müssen sie auch angegeben und
beschrieben werden. Eine vollständige Beseitigung ist ja nicht
erfolgt, denn sie sind nur „überlackiert“ worden.
Dann wäre es wohl empfehlenswert, einen Gutachter einzuschalten, damit dieser den Vorschaden fair bewertet. Bekommt man den Gutachter bezahlt? Die Versicherung meinte auf Nachfrage, dass bis zu einem Schaden von 1000€ ein Gutachter „nicht nötig“ sei.
Aus Zeitmangel und weil die Versicherung der Person A gegenüber bereits fragwürdige Behauptungen aufgestellt hat, fände ich das sinnvoll.
Servus,
Fragen mögen komisch wirken, nicht zwingend jedoch darin münden, dass die Schadenleistung gekürzt wird.
Ich würde es zunächst erstmal so laufen lassen und gucken, was die Versicherung bereit wäre zu übernehmen und mir das schriftlich bestätigen lassen. Von dem Schaden kann man auch ein Foto machen, bei dem zudem der Vorschaden erkennbar ist.
Da es hierbei um beschriebenermaßen unterschiedliche, wenn auch nahe Gebiete geht, hat der eine Vorschaden mit dem anderen Vorschaden nix zu tun. Dies eben auch fotografisch festhalten und kurz beschreiben.
Erst wenn die Versicherung erhebliche Kürzungen vornehmen will (wie gesagt, es gibt nur Zeitwert), dann würde ich den Gutachter beauftragen. Es ist so, dass bei Bagatellschäden ein Gutachter die Schadenkosten um das doppelte erhöhen kann und somit nicht zwingend ersatzpflichtig ist. Vor allem, wenn der Versicherer nachweist, dass er den Betrag eh einkalkuliert hatte, den er nun erstatten muss.
Gruß
Marco