Pkw Stellplatz / Carport: ab wann genehmigungspfl?

Hallo ihr wissenden,

ab wann ist ein solches „Bauvorhaben“ (an einem Einfamilienhaus) eigetlich genehmigungspflichtig?
Für den reinen Stellplatz denke ich wird keine Genemigung erforderlich. Wie ich letzt gehört habe „sobald ein geschlossenes Dach drüber ist“. Das würde bedeuten, eine Windschutzwand oder eine Pergola wären nicht genehmigungspflichtig?

Gruß

Berti

Hi,

das kann dir keiner beantworten, da jede Landesbauordnung und auch die Satzungen jeder Gemeinde andere Regeln dazu hat. Einfach mal beim zuständigen Bauamt anrufen.

cu Naseweis

Hallo Berti,

stimmt,Naseweis hat den Nagel auf den Kopf getroffen.

Gruß
MückeHH

schade - wenn das Bauamt jemandem also das Carport verwehrt hätte, wäre es blöd hinzugehen und zu fragen „dürft Ihr mir den Stellplatz mit Pergola auch verbieten? - oder was muss ich machen damit ich euch nicht fragen brauch?“ Die würden doch nur drauf warten, das irgendwann zufällig doch ein Dach drauf liegt.
Mal sehen, bis dann
Berti

Hallo,

es kommt auf die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes an.

In Rheinland-Pfalz gilt folgendes:

genehmigungsfrei sind - f)Garagen und überdachte Stellplätze bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m, bei Wänden mit Giebeln einer Firsthöhe von nicht mehr als 4 m; ausgenommen sind Garagen und überdachte Stellplätze im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern,

Gruß Merger

ohne nachfragen geht auch, einfach nach lesen
Einfach mal die Satzungen der Kommune durchstöbern, wenn darüber nichts steht kommt die Landesbauordnung zum Zug. z.B. diese hier
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetz

Durch einen Anruf über Mobiltelefon ist die genaue Adresse auch den Bauamt weiterhin unbekannt.

Besser ist es aber erst nachfragen und dann zu bauen als erst zu Bauen und dann wieder Abreisen zu müssen.

cu Naseweis

Hallo,

was willst Du uns damit sagen? Meinst Du an der Geschichte wird irgendetwas besser, wenn man nicht fragt, keinen Hinweis auf die Unzulässigkeit bekommt, und dann meint genau deshalb ungeschoren davon zu kommen, wenn man es dann doch macht???

Sorry, aber die Logik ist mir zu hoch. Auch wenn man nicht explizit nachfragt, kann es einem jederzeit passieren, dass die Geschichte auffliegt. Reicht ja schon, dass der Nachbar es sieht, und sich denkt: „Mensch, da scheint sich was geändert zu haben, dass man hier jetzt doch so was bauen darf“, und beim Bauamt anruft. Ohne bösen Willen in deine Richtung, sondern einfach nur, weil er für sich eben auch nach einer Lösung sucht. Und schon werden die Damen und Herren des Bauamts bei Dir in den nächsten Tagen auf der Matte stehen. Dann gibt es Mecker, und am Ende des Tages die Abrissverfügung. Also einfach nur viel vermeidbarer Ärger und rausgeschmissenes Geld.

Gruß vom Wiz

…das klingt ja fast so als würdest Du davon ausgehen, das es sich um ein konkretes Vorhaben und nicht um eine theoretische Frage zu einem hypotetischen Fall handelt :wink:
Andererseits ist auch die Genemigungsfähigkeit (z.B. eines Carports) leider nicht immer seitens der Behörde schwarz/weiß sondern mit Atributen wie „Einzelfallprüfung“, „Ausnahmsweise“, „bei den örtlichen Gegebenheiten“ etc. versehen.
In irgendeinem konkreten Fall hieß es z.B. zunächst „Carport vor dem Haus, senkrecht zur Straße möglich, nur 3m Abstand zur Fahrbahn halten wegen Eisehbarkeit“ Der Platz reicht jedoch nicht „Dann müsste im Einzelfall wegen Anwohnerstraße bei nicht verschließbaren Seitenwänden genehmigungsfähig sein“ Dann wurde eine andere Lösung ohne unmittelbare zufahrt zur Straße gefunden und plötzlich sind eigentlich gar keine Carports vor dem Haus möglich, nur neben oder hinter dem Haus, aus optischen Gründen! Ob es wohl dem Gemeinwohl zuträglich ist, wenn alternativ Straße und Bürgersteig zugeparkt werden? besser aussehen tut´s auch nicht. Und auf diversen Nachbargrundstücken, die rückwärtig bis an die betreffende Straße reichen, stehen etliche Nebengeäude (teilweise auch Carports mit Zufahrt) bis an die betreffende Straße - d.h der ehemalige Charakter der Siedlung aus den 60ern ist eh hin!
Irgendwelche der o.g. Vorgaben wurden von (Zitat) „unserem neuen Bauamtsleiter ersonnen“ - da finde ich den Gedanken nicht verwerflich, gerade das zu errichten was genehmigungsfrei ist und solange zu warten und Eis zu kratzen bis es mal wieder einen neuen Amtsleiter gibt.

Berti

und wenn im B-Plan etwas anderes festgelegt wurde und wenn der Brandschutz entgegensteht und wenn Nachbarrechte tangiert sind und …

vnA

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