PKW Stellplatz - unterschiedliche Mieten

Mieter A wohnt im ersten Stock eines Mietshauses und hat für 25 Euro einen PKW Stellpltz im Hof angemietet. Die Wohnung unter ihm ist zur Zeit frei und wird im Internet angeboten. Dort wird ein gleicher PKW Stellplatz für 15 Euro angeboten. Kann Mieter A den selben Preis verlangen?

Mieter A wohnt im ersten Stock eines Mietshauses und hat für
25 Euro einen PKW Stellpltz im Hof angemietet. Die Wohnung
unter ihm ist zur Zeit frei und wird im Internet angeboten.
Dort wird ein gleicher PKW Stellplatz für 15 Euro angeboten.
Kann Mieter A den selben Preis verlangen?

Ja sicher, aber der Vermieter braucht nicht drauf einzugehen. Stichwort Vertragsfreiheit. (Außderem könnte es sich um zwei unterschiedliche Vermieter handeln, aber das ändert auch nichts.)

Gruß
smalbop

Mieter A wohnt im ersten Stock eines Mietshauses und hat für
25 Euro einen PKW Stellpltz im Hof angemietet. Die Wohnung
unter ihm ist zur Zeit frei und wird im Internet angeboten.
Dort wird ein gleicher PKW Stellplatz für 15 Euro angeboten.
Kann Mieter A den selben Preis verlangen?

Nein, warum auch?

Gruß
Tina

Moin,

Kann Mieter A den selben Preis verlangen?

Nein, warum auch?

Warum das nicht? Brief aufsetzen, Forderung reinschreiben und abschicken. Geht ganz einfach.

SCNR,
-Efchen

Schönes Wochenende :smile:

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Hallo erstmal,

dein Chef findet für eine vergleichbare Stelle einen Kandidaten, der bereit ist für die Hälfte zu arbeiten. Kann er von Dir verlangen, dass Du künftig auch für die Hälfte arbeitest?

Klar, verlangen er er, genau wie Du, viel. Darauf eingehen muss die andere Seite aber nicht.

Gruß vom Wiz

Ich hatte sowas schon geahnt und Eure Argumentation ist schlüssig. Danke

Tach,

Kann Mieter A den selben Preis verlangen?

Nein, warum auch?

Warum das nicht? Brief aufsetzen, Forderung reinschreiben und
abschicken. Geht ganz einfach.

uups, richtig. Verlangen kann man ja viel…

ob man es bekommt ist eine andere Sache

Gruß
Tina

Schönes Wochenende :smile:

Danke, Dir auch

Hallo,

die 1. Etage wird ja auch die „Belle Etage“ genannt. IdR die teuerste Wohnung im Haus.
Das gilt dann auch für den Parkplatz.

-))

Haelge,

der wohl heute einen Clown zum Frühstück hatte…

die 1. Etage wird ja auch die „Belle Etage“ genannt. IdR die
teuerste Wohnung im Haus.
Das gilt dann auch für den Parkplatz.

In dem Fall nicht, die Wohnung unter mir wird mit 70 Euro mehr Kaltmiete angeboten :wink:

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Hallo,
einfach (nur) den anderen Parkplatz mieten und gleichzeitig den eigenen kündigen. Die paar Monate, die man doppelt bezahlt (Kündigungsfrist), hätte man ja schnell raus.
Nur dumm, das sich der Vermieter auch da kaum drauf einlassen wird - versuchen könnte man es aber.

Cu Rene

Warum das nicht? Brief aufsetzen, Forderung reinschreiben und
abschicken.

Hallo,
das waere einseitige Vertragsaenderung.
Damit sowas nicht geschieht, werden Vertraege abgeschlossen.
Wenn dann Kuendigung und Neu-Anmietung eines anderen Objekts.
Gruss Helmut

Warum das nicht? Brief aufsetzen, Forderung reinschreiben und
abschicken.

das waere einseitige Vertragsaenderung.

Moin,

seit wann ist die bloße Forderung einer Seite eine Vertragsänderung? Wäre ja schlimm, wenn das so einfach wäre!

Grüße,
-Efchen