ich habe noch so einen alten rosa Führerschein. Ich habe Klasse 1b,3, 4 und 5.
Dürfte ich einen PKW überführen, sprich Zugfahrzeug z.Bsp. Transporter und dahinter ein Anhänger mit aufgeladenem PKW?
Gibt doch bestimmt irgendwelche Grenzen bzw. Vorschriften bzgl. des Anhängers und Gewicht.
Der Rosa Führerschein berechtigt noch das Fahren mit Klein LKW’s bis 7,5 Tonnen , mit Anhänger ein Zulässiges Gesamtgewicht von 11,5 Tonnen.
Allerdings wurde in den letzten Jahren des rosa Führerscheines die Theorie zum fahren solcher Fahrzeuge etwas unberücksichtigt gelassen .
Heisst wenn das Fahrzeug , sagen wir mal beispielweise ein Mercedes Sprinter 313 einen Anhänger dran bekommt , dann überschreitet das Fahrzeug mit Anhänger die 3,5 Tonnen und ist somit Fahrtenschreiber Pflichtig .
In Klartext , sollten sie sich mit Fahrtenschreiber nicht auskennen , dann lassen Sie sich vor Fahrtantritt in der Bedienung unterweisen , ansonsten gibt es einen saftigen Knollen.
Sie Wissen ja : unwissenheit schützt vor Strafe nicht .
bedenken sie das auch , wenn Sie einen VW Bus T 4 haben , wenn der keinen Fahrtenschreiber hat , dürfen Sie nicht fahren .
Rechenbeispiel
T4 Caravelle , 111kw Leergewicht 1950 Kg ( zul Ges 2550 Kg )
Leerer Autoanhänger für Mittelklassewagen ( Leergewicht ca 600 kg )
Aufgeladener Mittelklassewagen , sagen wir Opel Vectra 1400 kg
1950 kg Zugfahrzeug , 600 kg Anhänger + 1400 kg Havarist ergibt fast 4 Tonnen , also Fahrtenschreiberpflichtig !!!
Und wenn es sich um ein älteres Zugfahrzeug handelt ohne Fahrtenschreiber?
Oder muss ab den von dir beschriebenen 3,5t immer ein Schreiber vorhanden sein?
ob jemand ein ein Kontrollgerät benötigt oder nicht hängt davon ab, ob der Transport gewerblich oder Privat ist. Privatleute brauchen weder Kontrollkarte noch Fahrtenschreiber.
Wenn der Fahrer unter 50Jahre ist, darf der Zug bis 18,5t wiegen, danach nur noch 12t wenn keine Gesundheitsprüfung gemacht wird. Also wenn ich lese Rosa Schein, dann gehe ich davon aus unter 50Jahre, der Anhänger wiegt unter 11,5t kein Problem.
Und wenn es sich um ein älteres Zugfahrzeug handelt ohne
Fahrtenschreiber?
Das hat mit alt oder neu nichts zu tun , Fahrtenschreiber gab es schon in den 70 Jahren , so uralt wird das Fahrzeug nicht sein
Oder muss ab den von dir beschriebenen 3,5t immer ein
Schreiber vorhanden sein?
Danke für die Infos.
Das Leergewicht des Havaristen beträgt: 1245 kg
Hi
wenn das Gesamtgewicht 3,5 Tonnen überschreitet , dann ist es ein MUSS
Ich mache sowas auch gelegentlich , so zog ich beispielweise mit einem Audi A 6 , einen Anhänger mit einem Calibra drauf , so blieb ich ganz knapp unter den 3,5 Tonnen im Gesamtgewicht und schon brauchte ich keinen Schreiber
Gegenrechnung :
Audi A 6 1550 kg
Anhänger 580 kg
Calibra 1290 kg
= 3420 kg und schon grinse ich die Uniformierten höflich an
gruss
Toni
( Ps , allerdings hatte ich den Audi um 70 kg überladen , aber wer weiss das so genau , denn die maximale Zuglast beträgt 1800 kg )
Vom Prinzip richtig , ich denke aber nicht , das ein Sprinter oder dergleichen , also ein Kleintransporter eine Private Zulassung hat .
selbst wenn das Fahrzeug vom Nachbar der Schlossermeister ist , geliehen ist , ist es ein Gewerbliches Fahrzeug und unterliegt somit den Regelungen eines gewerblichen Transportes , weil das Zug Fahrzeug eine Gewerbliche Versicherung hat , ob es in dem Falle Privat für Betriebsfremde Arbeiten genutzt wird ist unerheblich .
es ist nicht davon abhängig wie, besser auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Entscheidend ist wer warum das Fahrzeug fährt. Ein Gewerblicher Fahrer der sich einen 7,5t zum Warentransport mietet braucht Kontrollkarte oder Fahrtenschreiber, einer der für seinen privaten Umzug den Lkw mietet nicht.
Genauso braucht Camper Schmitz keine Fahrerkarte wenn er mit seinem Wohnanhänger Marke Luxus-Villa in Urlaub fährt. Auch wenn das Zugfahrzeug ein Firmenwagen ist.
Gegenrechnung :
Audi A 6 1550 kg
Anhänger 580 kg
Calibra 1290 kg
= 3420 kg und schon grinse ich die Uniformierten höflich an
-)
Wie du richtig geschrieben hast, geht es aber um das zulässige Gesamtgewicht, nicht um tatsächliche Gewichte (so lange die natürlich im erlaubten Bereich bleiben). Hätte der Anhänger also ein zGG von 1,95t oder mehr, wäre das im gewerblichen Verkehr schon zu viel und privat ist es sowieso in dem Bereich egal.