PKW-Unfall, Folge 2 Wochen Krankheit

Der Schuldige ist der Unfallgegner (Sogar mit Alkoholeinfluß).
a. Kann der Arbeitgeber jetzt beim Schuldigen
meinen Arbeitsausfall einklagen?
b. Wird das in der Regel gemacht?
c. wie lange darf der Zeitpunkt maximal zurückliegen?

Vielen Dank für Tipps!

Gruß

Caro

Der Schuldige ist der Unfallgegner (Sogar mit Alkoholeinfluß).
a. Kann der Arbeitgeber jetzt beim Schuldigen
meinen Arbeitsausfall einklagen?

ja, kann er! Die Versicherung zahlt diesen Ausfall (der nachgewisen werden muss) und macht den Verursacher regresspflichtig.

b. Wird das in der Regel gemacht?

soll vorkommen!

c. wie lange darf der Zeitpunkt maximal zurückliegen?

Den genauen Zeitpunkt weiß ich nicht. Aber Marco hat da bestimmt was in seinen schlauen Büchern.

Vielen Dank für Tipps!

Grüße
Raimund

Gruß

Caro

Hallo Raimund,

also ich finde gerade nichts in meinen Büchern… weiß nicht mal genau, unter was ich nachschauen muss :smile:

Aber ich frage morgen mal nach…

grundsätzlich gehe ich aber auch von deiner Meinung aus, denn es macht ja auch Sinn, wenn er dadurch einen Verlust hat.

Zeit… ich würde es unverzüglich melden… damit kann man nie Gefahr laufen :smile:

Aber morgen mehr…

Gruß
Marco

Also :smile:

ich habe nachgefragt… und da dies eher nichts mit Versicherung zu tun hat, konnte mir keiner einen Rat geben. Was alle gesagt haben, es ist ein Zivilrechtsprozess… und dazu dürfen (und kann ich auch nicht) wir keine Auskunft geben…

Er soll sich also mal an seinen Rechtsanwalt wenden, der kann ihm dann mit Sicherheit weiterhelfen.

Gruß
Marco

Hallo Caro,

Dein Arbeitgeber hat Ansprüche gegen den Schädiger bzw. gegen dessen Kraftfahrt-Versicherer aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Dies besagt, daß Deine Ansprüch auf Fortzahlung der Bezüge (Lohn/Gehalt) gegen den Unfallgegner per Gesetz auf Deinen Arbeitgeber übergehen (§ 6 dieses Gesetzes).
Entweder ist dort auch eine Fristregelung hinterlegt oder es müssten die Fristen des BGB gelten (meines Wissens 2 Jahre bei Schadenersatzansprüchen.)

Gruß,

Edgar

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