Der Schuldige ist der Unfallgegner (Sogar mit Alkoholeinfluß).
a. Kann der Arbeitgeber jetzt beim Schuldigen
meinen Arbeitsausfall einklagen?
b. Wird das in der Regel gemacht?
c. wie lange darf der Zeitpunkt maximal zurückliegen?
ich habe nachgefragt… und da dies eher nichts mit Versicherung zu tun hat, konnte mir keiner einen Rat geben. Was alle gesagt haben, es ist ein Zivilrechtsprozess… und dazu dürfen (und kann ich auch nicht) wir keine Auskunft geben…
Er soll sich also mal an seinen Rechtsanwalt wenden, der kann ihm dann mit Sicherheit weiterhelfen.
Dein Arbeitgeber hat Ansprüche gegen den Schädiger bzw. gegen dessen Kraftfahrt-Versicherer aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Dies besagt, daß Deine Ansprüch auf Fortzahlung der Bezüge (Lohn/Gehalt) gegen den Unfallgegner per Gesetz auf Deinen Arbeitgeber übergehen (§ 6 dieses Gesetzes).
Entweder ist dort auch eine Fristregelung hinterlegt oder es müssten die Fristen des BGB gelten (meines Wissens 2 Jahre bei Schadenersatzansprüchen.)
Gruß,
Edgar
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