Hallo,
eine Bekannte hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall
mit einem 17jährigen Radfahrer (Spätaussiedler, Sozialhilfe-
empfänger), der nicht über Privathaftpflichtversicherung
verfügt.
Ich bin der Ansicht, dass meine Bekannte von ihrem
Schaden am PKW (ca. 2000,00 DM) keinen Pfennig sieht
oder kann Sie ausser einer Zivilklage (wo nichts ist -
ist nichts) noch irgendetwas unternehmen ?
Selbst mit einer Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldekcung hätte Sie „schlechte Karten“, da diese erst
bei Schäden ab DM 5000 oder 10.000 einspringt, wenn der
Schädiger keine eigene PHV hat.
Ich hatte auch schon Kunden, die Sozialhilfeempfänger waren und
hier wurde der Beitrag für PHV und Hausrat vom Sozialamt bezahlt, das damals sagte: Die Beiträge dafür sind billiger als
nachher die Schäden zu begleichen!
Man könnte jetzt darauf schließen, daß das Sozialamt jetzt den
Schaden übernimmt - aber ich will mich hier nicht so weit aus
dem Fenster lehnen:
Fragen Sie dort einfach kurz nach - am besten beim Leiter!
Viele Grüße
Heinz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Einzige Möglichkeit ist Klagen und den Titel dann halten, Wenn der Schädiger 17 Jahre ist, kann später was zu holen sein.
Zu bedenken ist, dass, falls eine Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden ist, man selber auch ersteinmal die Kosten dieser Klage/Titel tragen muss.
Bei einem 17-jährigen würde ich dieses Risiko eingehen, irgendwann wird er wohl hoffentlich mal arbeiten, ansonsten haste schlechtem Geld noch Gutes hinterhergeschmissen.
Gruss, Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]