PKW - Unfall od. Bagatellschaden?

Mister X hat sich bei einem Vertragshändler einen Sportwagen als unfallfrei gekauft. Später stellt sich lt. ihm heraus dass dieser Wagen einen unfall hatte. Gutachten liegt vor. Händler weigert sich. Ein gerichtl. beauftragter Gutachter kommt zu folgender Ausführung:

Das Fahrzeug hat am Unterboden und im unteren Bereich vorn verschiedene Beschädigungen, die beschrieben wurden. Aus sachverständiger Sicht handelt es sich hier nicht um Unfallspure, sondern um Spuren die entstanden sind beim Fahren mit dem fahrzeug über fester Hindernisse. Es wurden keine Feststellungen getroffen, die auf einen Unfallschaden hinweisen […]

Ob die Schäden bei Übergabe schon vorhanden sind vorhanden waren oder teilweise vorhanden waren, kann im nachhinein nicht mehr geklärt werden. Es sind im Wesentlichen Kunsstoffteile verschrammt. Die Schäden lagen im Bereich der Stoßstange vorne und Unterbodenverkleidung.

Hat Mister X damit keine Möglichkeit das Fahrzeug zurückzugeben. Ist dies wirklich ein Bagatelschaden und hat man trotzdem Möglichkeiten?

Danke und Gruss Marco

Zuerst wären folgende Fragen zu beantworten:

Ist Mister X ein Verbraucher iSv § 13 BGB?
Wie lang liegt der Kaufvertrag zurück?

Guten Tag,

Mister X ist ein Privatverbraucher.
Kaufvertrag ist vom November 2010, jedoch wurde der Mangel im März 2011 angezeigt.

Hallo,

Ein gerichtl. beauftragter Gutachter

Also ist das ganze doch schon vor Gericht entschieden, oder nicht?

Hat Mister X damit keine Möglichkeit das Fahrzeug zurückzugeben.

Woraus sollte sich denn irgendein Anspruch ergeben können, wenn sogar schon das Gericht festgestellt hat, dass an der Sache nichts dran ist?
Gruß
loderunner

Ist Mister X ein Verbraucher iSv § 13 BGB?

Was würde das ändern?

Wie lang liegt der Kaufvertrag zurück?

Was würde das ändern?

Ist noch nicht entschieden