Mister X hat sich bei einem Vertragshändler einen Sportwagen als unfallfrei gekauft. Später stellt sich lt. ihm heraus dass dieser Wagen einen unfall hatte. Gutachten liegt vor. Händler weigert sich. Ein gerichtl. beauftragter Gutachter kommt zu folgender Ausführung:
Das Fahrzeug hat am Unterboden und im unteren Bereich vorn verschiedene Beschädigungen, die beschrieben wurden. Aus sachverständiger Sicht handelt es sich hier nicht um Unfallspure, sondern um Spuren die entstanden sind beim Fahren mit dem fahrzeug über fester Hindernisse. Es wurden keine Feststellungen getroffen, die auf einen Unfallschaden hinweisen […]
Ob die Schäden bei Übergabe schon vorhanden sind vorhanden waren oder teilweise vorhanden waren, kann im nachhinein nicht mehr geklärt werden. Es sind im Wesentlichen Kunsstoffteile verschrammt. Die Schäden lagen im Bereich der Stoßstange vorne und Unterbodenverkleidung.
Hat Mister X damit keine Möglichkeit das Fahrzeug zurückzugeben. Ist dies wirklich ein Bagatelschaden und hat man trotzdem Möglichkeiten?
Danke und Gruss Marco