PKW Verbrauchswerte deutich über Werksangaben

Hallo,

Kunde K kauft bei Autohaus A einen PKW mit 2,2l Dielsemotor und 130kW, EZ 2008, 40’000km.
K informiert sich vor dem Kauf über den Verbrauch des Wagens, lt. COC-Papier liegt dieser bei Stadt/Überland/Mix bei 7,9/5,8/6,8 l/100km.

Tatsächlich braucht der PKW jedoch deutlich mehr, teilweise 50% über den Angaben, z.B. bei konstant 120km/h (Urlaubsfahrt, Sommer, ohne Klimaanlage) ca. 8,0l, im Alltagsbetrieb (ca. 15km Arbeitsweg, ein Stadtverkehr) im Sommer ca. 8,5l, im Winter 10,0l.

Fahrer bewegt das Fahrzeug konsequent schonend und sparsam.

A wird auf den Verbrauch angesprochen, äußert lediglich, dass bei modernen Fahrzeugen mit Partikelfilter der Verbrauch deutlich über den angegebenen Werten liegt, dies sei normal.

Besteht aus allgemein rechtlicher Sicht ein Mangel, wenn der Wert derart über den Angaben liegt? Kann der Mangel gegenüber A irgendwie geltend gemacht werden?

Grüße
formica

Ich denke, dass kein Mangel besteht.

Die angegebenen Werte sind Laborwete, die jederzeit wiederholt und nachgeprüft werden können. Die heißen eben so, wie sie heißen, haben aber mit der Realität nichts zu tun. Lebenslänglich ist in Deutsachland ja auch nicht lebenslänglich.

Grüße
Slides

Hallo,

ganz so einfach ist es nicht. Eine deutliche Abweichung des Benzinverbrauchs ist zumindest bei Neuwagen als erheblicher Sachmangel anerkannt, wobei die mir bekannte Literatur die Grenze bei 10-15% zieht.
Ob dies auch wie hier für Gebrauchtwagen gelten kann, muß geprüft werden.
Allerdings legt das UP nahe, daß es sich beim Benzinverbrauch nicht um eine vom Verkäufer ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft handelt, was einen evtl. Anspruch nach § 323 iVm § 437 BGB grundsätzlich fraglich erscheinen läßt.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Die angegebenen Werte sind Laborwete, die jederzeit wiederholt
und nachgeprüft werden können. Die heißen eben so, wie sie
heißen, haben aber mit der Realität nichts zu tun.

Na, das sah hier: http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/323027/ das Gericht aber etwas anders.

Lebenslänglich ist in Deutsachland ja auch nicht
lebenslänglich.

Unsinn.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo

Die angegebenen Werte sind Laborwete, die jederzeit wiederholt
und nachgeprüft werden können. Die heißen eben so, wie sie
heißen, haben aber mit der Realität nichts zu tun.

Na, das sah hier:
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/323027/ das
Gericht aber etwas anders.

Nein, der RiLG monierte lediglich, dass vom Händler/Hersteller nicht deutlich genug auf den genormten Laborcharakter der angegebenen Verbrauchswerte hingewiesen worden war.

Offenbar musste dieser Porschefahrer am Sprit sparen, da das Auto so teuer war, und stieß auf einen verständnisvollen, wenngleich unverständigen Richter. Sofern es sich nicht um ein Automatikfahrzeug handelt (ich weiß Gott sei Dank nicht, in welchen Ausstattungsvarianten es dieses Modell gibt), ist der Verbrauch jedes Autos in weiten Grenzen abhängig vom Fahrverhalten des Nutzers. Das weiß sogar meine 6-jährige Tochter schon, ganz ohne Prädikatsexamen.

Lebenslänglich ist in Deutsachland ja auch nicht
lebenslänglich.

Unsinn.

Unsinn.

Gruß
smalbop

Oje…
lies einfach mal das Urteil. Versuch es zu verstehen. Und informiere Dich über die Strafe ‚lebenslänglich‘.

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Hai!

Na, das sah hier:
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/323027/ das
Gericht aber etwas anders.

Wieso, im Link steht doch eindeutig das der Kunde glauben mußte,
dies wäre der tatsächliche Verbrauch und das eine kleine Fußnote auf
Seite 23 nicht ausreichend ist.

Bei dem UP handelt es sich aber um COC-Papiere, die Messmethode steht
ganz groß drüber und ist auch nicht vom Hersteller frei wählbar.
Siehe Z.B. http://www.reitz-net.de/bilder/c6_coc02.jpg

Der Plem

Hallo,
es ging darum, ob ein erhöhter Verbrauch ein Mangel ist oder nicht. Das wurde vom Gericht bejaht.
Gruß
loderunner

Hallo,

Hai!

es ging darum, ob ein erhöhter Verbrauch ein Mangel ist oder
nicht. Das wurde vom Gericht bejaht.

Ich dachte es geht um die Frage des UP, so kann man sich täuschen.

Der Plem

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