Hallo,
ich muss leider meinen Wagen verkaufen. Da ich ihn getunt habe
( Leichtbau etc. ) fehlen jetzt so Sachen wie Ersatzreifen Warndreieck etc… Nun meine Frage: Muss ich jezt noch Ersatzrad, Warndreieck, etc. Von Gesetz her mitverkaufen, oder geht dies auch ohne?
MfG
sonny
Hallo,
das geht absolut auch ohne.
Denn du bist Verkäufer und bestimmst das produkt das du verkäufst.
Der Käufer muss das akzeptieren, wie z.B. wenn die Reifen abgefahren sind. Er kann nicht nach neuen verlangen. (also kann er schon, aber wer kauft dann neue um sie gleich wieder mit dem auto zu verkaufen??)
Also kannsch alles so lassen.
Aber es würde vllt. besser ankommen, wenn alles dabei ist.
Das heißt es würde mehr interessenten geben.
lg
Hallo,
ich weiß nicht, was Du mit etc. meinst. Aber es gibt eigentlich kein Gesetz, dass ein Auto beim Verkauf „vollständig“ sein muss.
Und was das Ersatzrad betrifft: Es gibt zumindest in D. kein Gesetz, dass man das haben muss. Einige Autos werden sogar als Neuwagen ohne Ersatzrad ausgeliefert.
Dass der Käufer aber ohne Warndreieck nicht vom Hof fahren darf, ist eine andere Sache.
Beste Grüße
Guido