Pkw verkauf auf gewerbeschein

Guten Tag,

Autohändler verkauft pkw´s/ lkw´s. Bei Vorlage des Gewerbescheins gibt es über den Hersteller einen kräftigen Preisnachlass auf einige Modelle. Hat das steuerliche Konzequenzen für den Käufer? (der einfach „nur so“ einen Gewerbeschein besitzt)

Vielen Dank,

Thomas

Hallo Thomas,

sorry, verstehe die Frage nicht.

Wenn jemand einen Preisnachlaß bekommt, aus welchen Gründen auch immer, zahlt er weniger.
Steuerlich interessant (Laufende Ausgaben oder Grundlage für Abschreibung) ist immer, was auf der Rechnung steht und bezahlt wurde.

Gruß
WB

Hi,

nein, keine weitere Gefahr. Der BGH hat sogar mal prüfen müssen ob hier ein Betrug durch erschleichen des Rabattes vorliegt, weil der Verkäufer bei Einräumung des Rabattes ja hofft, das mehrere Sachen gekauft werden. Das ist nicht gegeben.

BGH 5 StR 136/04 - Beschluss vom 9. Juni 2004

„Erschleicht sich der Käufer einer Ware einen Rabatt, liegt ein Betrug nur dann vor, wenn festgestellt werden kann, dass die Ware zu einem höheren Preis anderweitig ohne einen gleichzeitig höheren Kostenaufwand hätte verkauft werden können (…)
Die bloße Vereitelung einer Vermögensvermehrung begründet keinen Betrug im Sinne des § 263 StGB. Entscheidend ist für die Tatbestandserfüllung beim (Eingehungs-)Betrug, dass der Verfügende aus dem Bestand seines Vermögens aufgrund der Täuschung mehr weggibt als zurückerhält. Etwas anderes gilt dann, wenn die unterlassene Vermögensmehrung sich nicht nur auf eine tatsächliche Erwerbs- oder Gewinnaussicht bezieht, sondern bereits so verdichtet ist, dass ihr der Geschäftsverkehr deswegen bereits wirtschaftlichen Wert beimisst, weil sie mit Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten lässt.“

Mehr dazu auch hier:
http://www.fall-des-monats.de/file.php/inline/FAMOS_…

mfg vom

showbee