PKW-Verkauf Totalschaden

Hallo,
kenne jemanden der ein Totalschaden erlitten hat (unschuldig)
Gutachten wurde erstellt und der Restwert ermittelt.
Es liegen Angebote in Höhe von 1.700 Euro vor.
Nun kennt er jemanden, der Ihm 2.200Euro bietet.
Da er aber der Versicherung einen Kaufvertrag vorlegen muß, will er natürlich blos die 1.700€ in den Kaufvertrag drin haben.
Kann er jetzt an eine Person für 1700€ verkaufen und der dann für 2200€?
Wie sieht das dann aus, muß er das Auto dann erstmal auf sich zulassen oder kann er so zu sagen als zwischenkäufer/verkäufer sein???

Hallo,

ganz langsam macht sich Fassungslosigkeit breit. Verstehe ich das richtig oder wird hier gerade gefragt wie man am geschicktesten betrügt??? Wo sind die Moderatoren wenn man Sie braucht? Kann man nicht IP Adressen feststellen? Und E-Mails, das bekommt man ´doch auch raus?

Wann lerntt ihr es endlich? Versicherungsbetrug ist kein Kavliersdelikt sondern eine Straftat! Erst jammern - Versicherungen sind teuer - und dann schauen wie man noch schnell 500 Euro abzocken kann?!

Das „GeizistGeil“ Syndrom und die ansteckende Krankheit „Dummheit“ scheinen sich gemeinsam zu verbreiten - leider zu schnell - leider ohne Gegenmittel!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

P.S.: Ich habe Mandanten schon für wesentlich weniger den Vertrag gekündigt! Und ich verdiene gerne Geld - aber ehrlich und mit festen Blick in den Spiegel am Morgen des Tages - man nennt es Ethik!

Hi,

irgendwie verstehe ich die ganze Frage nicht so richtig. Wenn jemand ein Auto hat und damit unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird zahlt im Falle des Totalschadens die Versicherung den Fahrzeugwert abzüglich den vom Gutachter ermittelten Restwert. Das sind hier wohl die 1700,- Euro. Meines Wissens ist es doch so, das der Geschädigte mit dem Unfallfahrzeug dann machen kann, was er möchte. Wenn er also einen Käufer findet, dem das Wrack mehr Wert ist als die 1700,- Euro - hier also 2200,- Euro - so kann er es IMHO für den Preis verkaufen und hat halt Glück gehabt. Der Versicherung ist er doch keine Rechenschaft pflichtig, was mit dem Unfallfahrzeug letzendlich passiert ist, oder?

Grüßle
Frank K.

Hallo Frank,
soweit richtig. Jedoch wird die Frage mehr darauf ausgelegt, dass der Versicherer max. 1.700 € als Restbetrag festgelegt hat und die Schadensumme ausbezahlen will. Für den Fall, dass der Verkaufserlös jedoch höher ist, will die Versicherung ihre Leistungen kürzen.

Und das wäre in der Tat Versicherungsbetrug. Verlangt die Versicherung diesen Nachweis nicht, wäre es Profit (so wie du es gesagt hast).

Aber mit Versicherungsbetrug würde ich gar nicht erst anfangen… lieber mit der Versicherung ein wenig verhandeln.

Andere Aussagen dazu werde ich auch nicht dulden.

Gruß
Marco