Hallo,
vielleicht hat jemand die passende Antwort für den folgenden Fall:
Januar 2013: PKW wird aufgrund Verkaufs bei der Versicherung abgemeldet (SF-Klasse 15), es wird vorerst kein neues Fahrzeug angemeldet
Juni 2013: Alkoholfahrt mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad
August 2013: Aufgrund des Ereignisses im Juni 2013 wird der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet
Januar 2014: MPU wird erfolgreich abgelegt, Führerschein wird wieder erteilt
März 2014: Neuer PKW wird erworben und alte SF-Klasse 15 soll wieder gelten
In den Versicherungsbedingungen steht hierzu folgendes:
Bei einer Unterbrechung der Versicherung von bis zu sechs Monaten (z.B. durch eine Abmeldung zur Winterzeit) wird der Versicherungsvertrag in die SF-Klasse eingestuft, in die er bei Fortdauer eingestuft worden wäre.
Dauerte die Unterbrechung mehr als 6 Monate, aber nicht länger als 7 Jahre bleibt der Versicherungsvertrag in der SF-Klasse, die vor der Unterbrechung galt, wenn der VN nachweist, dass er ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Frage: Was passiert in dem oben geschilderten Fall, da der Versicherungsnehmer für einen Zeitraum von ca. 5 Monaten nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war?