PKW versperrt Einfahrt bei Notfall

Hallo,

ich kenne die Realitäten durchaus und weiss, dass in manchen
Fällen der Rettungswagen vom nächsten Krankenhaus aus
mindestens eine Stunde unterwegs gewesen ist.

Rettungswagen sind höchst selten an Krankenhäusern stationiert, sondern
vielmehr an Rettungswachen. Zu den Eintreffzeiten werfe ich mal das
Stichwort „Hilfsfrist“ in den Raum, der geneigte Leser kann sich
Details dann ergooglen.

Und als kleine Anekdote nebenher: Ich habe mir selbst schon
mit dem Rasenmäher den Fuss in Fetzen geschnitten und mich mit
einem Pkw ins Krankenhaus fahren lassen. Denn ein
Rettungswagen wäre nicht gekommen.

In Deutschland, 2009, an einem nicht extremen Ort? Glaub ich nicht.

Ja, es gibt (aber eben doch nur sehr vereinzelt!) kleine ländliche
Gebiete, die zu bestimmten Zeiten (nachts v.a.) unterversorgt sind.

Nichtsdestotrotz ist Deine Botschaft grundsätzlich schlicht falsch.

Gruß,

Malte

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Hi,

ich korrigiere dich, da du falsch liegst:

Die Notstandsrechte bezieht man in diesem Fall nicht aus dem
StGB, sondern aus dem BGB (§§ 228 und 904 BGB).

http://de.wikipedia.org/wiki/Notstand

den Wikiartikel hatte ich auch gelesen (klasse Argumentation: nichts zur Sache sagen aber auf Formalien reiten). Aber auch in diesen Rechtsnormen ist eine Handlung unter Berufung auf einen Notstand daran gekoppelt, daß die Handlung zur Abwehr der Gefahr notwendig ist. Und das ist der entscheidende Punkt, von Ausnahmen abgesehen ist diese Notwendigkeit zu verneinen.

Ich bin seit fast 20 Jahren in Rettungsdienst und bei der Feuerwehr beschäftigt. Was Du unten über eine „Realität“ schreibst, kann ich beim besten Willen nicht bestätigen. Ich habe es hingegen schon mehrfach erlebt, daß Menschen die auf Hilfe warten jegliches Zeitgefühl verlieren. Da werden aus nachweislichen 5 Minuten plötzlich 30 und mehr…
Ich bin daher auch davon überzeugt, daß man mit einer solchen Argumentation vor jedem Richter gnadenlos eingehen würde.

Aber im Prinzip ist die Frage ja geklärt: wenn die Voraussetzungen für einen Notstand vorliegen, zahlt der Falschparker. Wenn nicht, zahlt Rambo (und riskiert noch einen Strafprozess).

Gruß Stefan

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Hallo!

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass Du damit durchkommst.

Es gibt Rettungsdienste, vorbeifahrende Autos, die man anhalten kann u.s.w.

Zudem gilt immer noch die Vorgabe, dass die Verhältnismäßigkeit der gewählten Mittel zu wahren ist. Will heissen: die Scheibe des Fahrzeugs einzuschlagen und es dann zur Seite zu schieben, könnte noch gerechtfertigt sein. Es jedoch mit dem eigenen Wagen zur Seite zu rammen und dabei beide Fahrzeuge zu beschädigen, dürfte kein Richter in Deutschland goutieren…

M.