immer wieder stellen Leute ihre Fahrzeuge direkt vor der Einfahrt des A ab. Als dieser notfallmässig (Fuß in den Rasenmäher bekommen) ins Krankenhaus muss, steht wieder eine Karre im Weg. Da nach Hupen niemand kam, wurde das Fahrzeug aus dem Weg gerammt…
Frage:
War das Verhalten des A rechtmässig?
Wer kommt für die Schäden am PKW des A und an der Karre des Einfahrtverstellers auf?
immer wieder stellen Leute ihre Fahrzeuge direkt vor der
Einfahrt des A ab.
Ist der Bordstein vor der Einfahrt abgesenkt oder diese sonst als solche kenntlich gemacht?
Als dieser notfallmässig (Fuß in den
Rasenmäher bekommen) ins Krankenhaus muss, steht wieder eine
Karre im Weg. Da nach Hupen niemand kam, wurde das Fahrzeug
aus dem Weg gerammt…
War das Verhalten des A rechtmässig?
Ja, wenn eine ernste Gefahr für Leib und Leben bestand und das Eintreffen des Notarztes nicht abgewartet werden konnte. Leben und körperliche Unversehrtheit eines Unschuldigen sind ein höherwertiges Rechtsgut als das verbotswidrig geparkte Eigentum eines Schuldigen. http://de.wikipedia.org/wiki/Notstand
Wer kommt für die Schäden am PKW des A und an der Karre des
Einfahrtverstellers auf?
Weiß ich nicht. Falls die „Karre“ unrechtmäßig dort stand (siehe oben), der Falschparker.
Dasselbe Problem hat ja die Feuerwehr mitunter auf Kreuzungen und in engen Straßen. Die sind allerdings ausreichend viele, um das fragliche Fahrzeug dann per Hau-Ruck zur Seite zu wuchten. Natürlich könnten sie es auch mit dem Löschfahrzeug wegschieben, aber man kann dieses ja nicht die halbe Zeit über in der Werkstatt zum Ausbeulen rumstehen lassen.
immer wieder stellen Leute ihre Fahrzeuge direkt vor der
Einfahrt des A ab. Als dieser notfallmässig (Fuß in den
Rasenmäher bekommen) ins Krankenhaus muss, steht wieder eine
Karre im Weg. Da nach Hupen niemand kam, wurde das Fahrzeug
aus dem Weg gerammt…
Eine entscheidende Info fehlt: was war mit dem Rettungsdienst? Warum konnte er nicht alarmiert werden oder warum konnte er nicht rechtzeitig da sein?
Frage:
War das Verhalten des A rechtmässig?
Noch keine Antwort möglich
Wer kommt für die Schäden am PKW des A und an der Karre des
Einfahrtverstellers auf?
Puuh, das sind ja viele Antworten und recht konträr!
Bordstein gibt es keinen, auch keine Gehwege, da das Gebiet nicht erschlossen ist, sind die Strassen in keinem gewohnten Zustand, wie man es aus Innenstädten kennt. Ich kann jedoch sagen, dass der die Einfahrt verstellende PKW auf Grund und Boden des A stand.
Das Eintreffen eines Rettungswagens wurde nicht abgewartet, da die Erfahrungen in der Gegend des A mit diesem sehr schlecht sind. Es könnte ja auch sein, dass in einem anderen Fall die Situation noch lebensbedrohlicher ist (z.B. Atemstillstand etc.) ist. Was dann?
Puuh, das sind ja viele Antworten und recht konträr!
Ja, und meine Antwort gilt ja auch nur unter klar definierten Umständen.
Bordstein gibt es keinen, auch keine Gehwege, da das Gebiet
nicht erschlossen ist, sind die Strassen in keinem gewohnten
Zustand, wie man es aus Innenstädten kennt. Ich kann jedoch
sagen, dass der die Einfahrt verstellende PKW auf Grund und
Boden des A stand.
Die für die finanziellen Folgen entscheidende Frage ist, ob für den Fahrzeugführer zweifelsfrei erkennbar war, dass er sich widerrechtlich auf Privatgrund befand und er damit rechnen musste, dort jemandem im Wege herumzustehen. Für mich hört sich das jetzt aber eher an, als würde jemand abseits der Fahrbahn in der Pampa auf einer nicht als Privatgelände gekennzeichneten und nicht eingefriedigten Wiesenfläche parken und der Eigentümer sich dann darüber wundern, dass sowas bei ihm immer wieder vorkommt.
Das Eintreffen eines Rettungswagens wurde nicht abgewartet, da
die Erfahrungen in der Gegend des A mit diesem sehr schlecht
sind. Es könnte ja auch sein, dass in einem anderen Fall die
Situation noch lebensbedrohlicher ist (z.B. Atemstillstand
etc.) ist. Was dann?
Um so lebensbedrohlicher die Situation, desto weniger Rücksicht auf fremdes Eigentum braucht man zu nehmen. Die Frage sollte, um zu einer Abgrenzung noch erlaubt - bereits unerlaubt zu kommen, doch wohl eher in die umgekehrte Richtung gehen: Ich habe mir den Fuß verknackst, darf ich mir den Weg ins Krankenhaus freischießen? Nein, darf ich nicht.
Das Wegschieben eines Kfz ist bei ernster Gefahr immer straffrei, die Frage ist daher hauptsächlich die, wer den Schaden bezahlen muss.
hört sich das jetzt aber eher an, als würde jemand abseits der
Fahrbahn in der Pampa auf einer nicht als Privatgelände
gekennzeichneten und nicht eingefriedigten Wiesenfläche parken
und der Eigentümer sich dann darüber wundern, dass sowas bei
ihm immer wieder vorkommt.
Neee, . Das Grundstück des A ist kein Garten. Links und rechts Zaun und in der Mitte ein 5m breites Tor, mit Briefkasten, Klingel. Hinter dem Tor sieht man auch das Haus des A.
Danke auch für Deine anderen Interpretationen! Der liebe A wird wohl spiessigst zusätzlich ein Schild „Einfahrt freihalten“ und ein Schild „Parken verboten“ anbringen müssen. Aber hilft das dann?
Der liebe A
wird wohl spiessigst zusätzlich ein Schild „Einfahrt
freihalten“ und ein Schild „Parken verboten“ anbringen müssen.
Aber hilft das dann?
Meinst du gegen die Falschparkerei oder gegen einen Schadenersatzanspruch?
Wenn ich mich ständig über meine zugeparkte Einfahrt aufregen müsste, hätte ich es schon längst mit solchen Schildern probiert, spießig oder nicht, sie scheinen in dem Fall ja notwendig zu sein.
Das Eintreffen eines Rettungswagens wurde nicht abgewartet, da
die Erfahrungen in der Gegend des A mit diesem sehr schlecht
sind.
Wie ist das denn gemeint? Ist die Qualität der Versorgung schlecht oder mußte schon öfters unverhältnismäßig lange auf das Eintreffen des Rettungsdienstes gewartet werden?
Wie dem auch sei, „schlechte Erfahrungen“ dürfte i.d.R. nicht als Rechtfertigungsgrund angesehen werden. Im Allgemeinen geht man (zu recht) davon aus, daß die Notfallversorgung in Deutschland sehr gut und schnell verfügbar ist. Es muß also schon eine etwas ausführlichere Erklärung geliefert werden.
Es könnte ja auch sein, dass in einem anderen Fall die
Situation noch lebensbedrohlicher ist (z.B. Atemstillstand
etc.) ist. Was dann?
In diesem Fall grenzt es schon an Totschlag, den Patienten im Privat-PKW zu transportieren. Wie soll da bitte während der Fahrt reanimiert werden?
Um es abzukürzen:
Es ist denkbar, daß ein Notfalltranport im Privat-PKW wirklich notwendig ist - wahrscheinlich ist es aber nicht. Im Gegenteil, in der Regel ist diese Handlungsweise eher kontraproduktiv bis gefährlich.
Ohne ausreichende Rechtfertigung zahlt der Fahrer alle Schäden (am eigenen und am fremden Auto) und erfüllt zumindest den Tatbestand der Sachbeschädigung.
Der liebe A
wird wohl spiessigst zusätzlich ein Schild „Einfahrt
freihalten“ und ein Schild „Parken verboten“ anbringen müssen.
Aber hilft das dann?
Dann kann A einen Abschleppdienst rufen und das Auto abschleppen lassen. Bezahlen muss A diesen aber auch erst mal selbst.
Es bleibt dabei, dass er trotz Schild kein anderes Auto rammen darf.
hallo,
wenn das mit dem wegrammen so einfach wäre, so würde ich dafür plädieren, an jedes rettungswagenfahrzeug vorn und hinten ein rammbock a la australien anzubauen, und so alles wegzurammen, was auf der straße im weg steht. wenn man glück hat, kommt man dann etwas früher am einsatzort an, wenn nicht schon früher das feuerwehrauto wegen eigenen schäden auf der strecke bleibt LOL…
ergo: um eine schaden zu beheben dürfen keine weiteren schäden verursacht werden, die den einsatzerfolg in frage stellen.
hauptmann
wie schon in einem anderen Post geschriebne wurde, dürfte es sich durchaus um eine Notstandssituation handeln. Es bestand eine Gefahr für die Gesundheit einer Person und die ist höher anzusehen als ein Schaden an einem Kfz.
Ich denke, dass der Falschparker für seinen eigenen Schaden sowie dem des anderen Fahrzeugs aufkommen muss. Ich vermute aber, dass die Regulierung letztlich durch ein Gericht entschieden wird.
Das ist es nicht, deshalb steigen die Feuerwehrleute ja auch aus und wuchten das Teil von Hand zur Seite. Beim Rammen ist einfach und in der Tat die Gefahr zu groß, dass sich das Einsatzfahrzeug verkeilen würde. Und dass ein Rettungswagen, in dem ein Schwerverletzter liegt, auch nicht einfach nebenbei Falschparker beiseiterammen kann, liegt auch auf der Hand.
plädieren, an jedes rettungswagenfahrzeug vorn und hinten ein
rammbock a la australien anzubauen, und so alles wegzurammen,
was auf der straße im weg steht.
Geht aus den - und nur aus den - von mir genannten Gründen nicht.
wenn man glück hat, kommt man
dann etwas früher am einsatzort an, wenn nicht schon früher
das feuerwehrauto wegen eigenen schäden auf der strecke bleibt
Eben.
LOL…
Zum Lachen ist das nur, wenn man nicht selbst gerade verblutenderweise im Rettungswagen liegt.
ergo: um eine schaden zu beheben dürfen keine weiteren schäden
verursacht werden, die den einsatzerfolg in frage stellen.
Das Wegrammen eines freistehenden Kfz durch ein anderes (Eingangsfrage beachten!) stellt keinen „Einsatzerfolg“ infrage, sondern es ermöglicht ihn erst. Das Warten auf den Abschleppdienst stellt den Einsatzerfolg hingegen sehr wohl infrage. Und außerdem und davon unabhängig: Falschparker aus dem Weg schieben dürften Einsatzfahrzeuge deshalb jederzeit bei entsprechend korrekter Rechtsgüterabwägung, siehe meine obigen Antworten. Menschleben gehen über Blechschäden. (Sogar in Deutschland!)
wie schon in einem anderen Post geschriebne wurde, dürfte es
sich durchaus um eine Notstandssituation handeln.
nein, dazu muß man schon nachvollziehbar darstellen, warum man den Rettungsdienst nicht alarmieren oder dessen Eintreffen abwarten konnte. „Schlechte Erfahrungen“ mit dem Rettungsdienst reichen dazu sicher nicht aus.
Die grundlegende Vermutung ist in Deutschland, daß die Notfallversorgung gut und ausreichend schnell verfügbar und daß ein Transport im Privat-PKW nicht notwendig ist.
Und ohne ausreichende Rechtfertigung kommt der rammende Fahrer schnell in „Teufels Küche“.
ich sehe es nicht so. Auf einen guten, weniger guten bzw. schlechten Rettungsdienst stelle ich die Notstandshandlung überhaupt nicht ab. Es ist eine Situation zwischen mir und dem Autofahrer.
Ich habe meinen Notfall und bedarf schnellstens ärztlicher Hilfe. Also fahre ich/lasse mich ins Krankenhaus fahren. Und das verbotswidrige Hindernis beseitige ich, notfalls auch durch Rammen. Letztlich ist der Autofahrer selbst schuld, wenn er derart Rücksichtslos andere am Fortkommen hindert.
ich sehe es nicht so. Auf einen guten, weniger guten bzw.
schlechten Rettungsdienst stelle ich die Notstandshandlung
überhaupt nicht ab. Es ist eine Situation zwischen mir und dem
Autofahrer.
Ich habe meinen Notfall und bedarf schnellstens ärztlicher
Hilfe. Also fahre ich/lasse mich ins Krankenhaus fahren. Und
das verbotswidrige Hindernis beseitige ich, notfalls auch
durch Rammen. Letztlich ist der Autofahrer selbst schuld, wenn
er derart Rücksichtslos andere am Fortkommen hindert.
geht es bei sowas nicht auch immer (flapsig formuliert) um das mildeste, geeignete Mittel, bzw. die Verhältnismäßigkeit?
Außerdem stelle ich eben die Folgerung „also fahre ich ins KH“ in Frage, denn die ist überhaupt nicht logisch oder üblich in so einer Situation. Üblich und natürlich ist „ich wähle den Notruf und hole Hilfe“.
Beides spricht hier eher gegen den Rammer. Seine Aktion war überhaupt nicht notwendig, um sein Ziel zu erreichen.
…du bist ein Notfall und fährst in aller Seelenruhe selbst ins Krankenhaus?
Oder rast du über die Strassen und gefährdest noch andere, während ein Rettungdienst deutlich erkennbare Vorfahrtsrechte hat ohne Dritte in dem Mass zu gefährden??
ich sehe es nicht so. Auf einen guten, weniger guten bzw.
schlechten Rettungsdienst stelle ich die Notstandshandlung
überhaupt nicht ab. Es ist eine Situation zwischen mir und dem
Autofahrer.
Ich habe meinen Notfall und bedarf schnellstens ärztlicher
Hilfe.
korrigiere mich wenn ich falsch liege: der Notstand wird doch im StGB allgemein definiert („Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, … eine Tat begeht … handelt nicht rechtwidrig“)
Es sind also u.a. zwei Voraussetzungen zu erfüllen: die Tat muß zunächst überhaupt geeignet sein die Gefahr abzuwenden (je nach Verletzungsmuster ist das schon fraglich) und die Gefahr darf anders nicht abzuwenden sein. Die hier beschriebene Gefahr (lebensbedrohliche Verletzung) kann man in Deutschland aber dadurch beseitigen indem man einen Notruf absetzt und auf Hilfe wartet. Da dies der Regelfall ist, wird man hinterher gut begründen müssen, warum in diesem Fall ein Transport im Privat-PKW notwendig war. Kann man dies nicht, kommt auch ein rechtfertigender Notstand nicht mehr in Frage und die Tat ist rechtswidrig.
ich kenne die Realitäten durchaus und weiss, dass in manchen Fällen der Rettungswagen vom nächsten Krankenhaus aus mindestens eine Stunde unterwegs gewesen ist. In einem Fall hat sich ein Kollege den Sterbenden in sein Auto gepackt und ihn selbst ins Krankenhaus gefahren und dadurch dessen Leben gerettet. Und das ist kein Einzelfall(sollte jemand die genauen Sachverhalte wissen wollen, erkläre ich die gerne eingehender).
Und als kleine Anekdote nebenher: Ich habe mir selbst schon mit dem Rasenmäher den Fuss in Fetzen geschnitten und mich mit einem Pkw ins Krankenhaus fahren lassen. Denn ein Rettungswagen wäre nicht gekommen. Wären wir damals zugeparkt gewesen, hätte unser Traktor den Falschparker auf die Seite geschoben bzw. gezogen.