Hallo
Folgende Sache:
PKW A kommt aus einer Seitenstraße und will links auf die Hauptstraße abbiegen. Innerorts 50kmh.
PKW B fährt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (ca 100kmh) auf der Vorfahrtsstraße, weicht PKW A auf der Kreuzung aus, fähr in den Gegenverkehr und gegen ein Verkehrsschild.
Der Fahrer des PKW A bemerkt den Unfall nicht und fährt weiter.
Wer hat Schuld am Unfall wenn PKW B mindestens 100 m von der Seitenstraße entfernt war als PKW A auf die Vorfahrsstraße einbog?
Kann dem Fahrer von PKW A Fahrerflucht angesehen werden?
Vielen Dank für eure Antworten
Moin,
PKW B fährt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (ca
100kmh) auf der Vorfahrtsstraße, weicht PKW A auf der Kreuzung
aus, fähr in den Gegenverkehr und gegen ein Verkehrsschild.
Der Fahrer des PKW A bemerkt den Unfall nicht und fährt
weiter.
So wie du es schilderst ist das eine glatte Lüge! Bei der Geschwindigkeit würde B an A vorbeirauschen und vorallem wäre das Scheppern nicht zu überhören ;o)
Wer hat Schuld am Unfall wenn PKW B mindestens 100 m von der
Seitenstraße entfernt war als PKW A auf die Vorfahrsstraße
einbog?
Unmöglich exakt zu sagen - vermutlich bekommen beide Teilschuld.
Kann dem Fahrer von PKW A Fahrerflucht angesehen werden?
Ja, denn das „Nichtbemerken“ glaubt ihm kein Mensch ;o)
Gruß
Bernd
tach
Kann dem Fahrer von PKW A Fahrerflucht angesehen werden?
Ja, denn das „Nichtbemerken“ glaubt ihm kein Mensch ;o)
Gruß
Bernd
mir fällt in diesem kontex auch noch unterlassende hilfeleistung ein. den knall muss man hören, da gebe ich dir recht. und da nicht zumindest zu erfragen ob jemand verletzt ist… ui,ui,ui.
bruno
Eine Zwischenkwästschen
Hallo,
den knall muss man hören, da gebe ich dir
recht. und da nicht zumindest zu erfragen ob jemand verletzt
ist
Wie sieht solche Fälle eigentlich die Rechtsprechung?
Geht man da mit gesundem Menschenverstand ran und sagt „Das hätte man doch mitbekommen müssen, dass … die Seitentür ein Loch hat … die Kühlerhaube halb ab ist … ein Feuerball im Rückspiegel zu sehen ist ?“
Weil nachgewiesen ist ja damit immer noch nicht, dass man einen Unfall a) begangen hat und b) ihn nicht bemerkt hat und c) auch noch trotz des Wissens abgehauen ist.
LG
S_E
Hi,
Wer hat Schuld am Unfall wenn PKW B mindestens 100 m von der
Seitenstraße entfernt war als PKW A auf die Vorfahrsstraße
einbog?
Kann dem Fahrer von PKW A Fahrerflucht angesehen werden?
die Schuldfrage hat mit der Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) erstmal nichts zu tun. Das Gesetz spricht von Unfallbeteiligten: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__142.html
Unfallflucht kann man aber nicht fahrlässig begehen, wenn man den Unfall also nicht bemerkt, macht man sich auch nicht schuldig.
Aber es stimmt natürlich, den meisten Richtern reicht es, wenn ein Fahrer den Unfall unter normalen Umständen hätte bemerken müssen um ihn zu verurteilen. Die Behauptung, man habe ihn nicht bemerkt, wird dann als Schutzbehauptung ausgelegt.
Gruß Stefan
„Unfall nicht bemerkt“ zieht nie.