PKW von Stadt entstempelt -roter Zettel klebt

… seit Do 23.11 an Scheibe,(fehlender TÜV u Versicherung-PKW wurde nicht genutzt,ist aber kein Schrottauto,sollte eigentlich auf Werkstattsgelände stehen, jedoch hat der Inhaber ihn einfach an den Strassenrand einer kaum befahrenen Sackgasse gestellt weil er genervt war das seine immer größere reparatur voranschlagsrechnung hinnterfragt wurde, denn aus 300,- wurde 610,- dann 870,- und dann plötzlich 3600,-tja also wußte man nicht das der Wagen auf der Strasse steht aber das schütz ja nicht und : (Da stehen übrigens vom Inhaber 6-7 PKW ohne TÜV seit 2009 oder mit Kennzeichen aus dem Ostblock wo klar ersichtlich ist das auch die seit Ewigkeiten nicht mehr gefahren werden u abgemeldet sind) aber die Stadt scheint den Herrn gut zu kennen und hat nur auf den einen PKW den Zettel geklebt.Der Werkstattbesitzer sagt nun das die Stadt den Wagen Morgen 26.11 mitnehmen wird aber ist das möglich,wenn der Zettel vom 23.11.12 ist und man am WE im Amt mit keinem Sprechen konnte?
Mit wem spricht man da?Zulassungsstelle, Strassenverkehrsamt wo der Wagen zugelassen wurde, oder das Dorf bzw deren Amt wo der Wagen steht, oder is das Ornungsamt zuständig-wäre toll wenn man da Bescheid wüßte,denn der Zettel am Wagen hat keinen Ansprechkontakt kann man irgendwie Aufschub bekommen, denn er würde am 15.12 abgeholt da er dann verkauft wird. wäre nett wenn hier jemand Informationen zu so Dingen hat…DANKE

Hallo!

… seit Do 23.11 an Scheibe,(fehlender TÜV u Versicherung-PKW
wurde nicht genutzt,ist aber kein Schrottauto,sollte
eigentlich auf Werkstattsgelände stehen, jedoch hat der
Inhaber ihn einfach an den Strassenrand einer kaum befahrenen
Sackgasse gestellt

Tja - darf man nur nicht. Also die Lösung: Tagesanmeldung besorgen und auf privaten Gelände abstellen. Sonst macht die Polizei das für dich und zerstampft das Auto zu einem kleine Würfel und schickt dir die Rechnung darfür.

Gruß
Falke

Antwort auf 1 Tip u Bitte um ernstgemeinte Hilfe

Hallo!

Tja - darf man nur nicht. Also die Lösung: Tagesanmeldung
besorgen und auf privaten Gelände abstellen. Sonst macht die
Polizei das für dich und zerstampft das Auto zu einem kleine
Würfel und schickt dir die Rechnung darfür.

Gruß
Falke

Lieber Falke…

Danke ABER…Das man das nicht darf is ja wohl klar- meine Frage war an wen wendet man sich wenn man so nen Ding am PKW hat u ob man Möglicheiten hat herauszufinden wielange die warten bis zum abholen bzw ob es eine Art Genehmigung gibt um ihn für 2 Wochen stehen zu lassen…

Und KURZZEITKENNZEICHEN… tja der Wagen hat weder Versicherung noch TÜV und das KENNZEICHEN was du meinst gilt nur für 5 Tage…DANKE für die ANTWORT aber geholfen hast du mir leider nicht…auch das mit dem WÜRFEL findet man als Betroffener gar nicht witzig…naja Humor ist ja unterschiedlich…trotzdem Danke…An alle anderen: Weiß jemand nen RAT?
gruß mirjana

Danke ABER…Das man das nicht darf is ja wohl klar

Was ist dann unklar?

  • meine Frage war an wen wendet man sich wenn man so nen Ding am PKW
    hat u ob man Möglicheiten hat herauszufinden wielange die
    warten bis zum abholen

An das Ordnungsamt oder die Polizei.

bzw ob es eine Art Genehmigung gibt um ihn für 2 Wochen stehen zu lassen…

Die gibt es für öffentlichen Grund nicht.

… tja der Wagen hat weder Versicherung noch TÜV und das

ist das Problem.

…DANKE für die ANTWORT aber geholfen hast du mir leider nicht…

Welche Antwort wolltest du lesen?

…und der rote Zettel ist komplett leer?

Für gewöhnlich sind da genau die Informationen zu finden, nach denen Du hier fragst. Und für gewöhnlich wird die Polizei auch keine Frist von Freitag bis Montag setzen.

Aber auch wenn drauf steht, dass das Auto bis spätestens 01.12. zu entfernen ist, heißt das natürlich nicht, dass man es bis dahin da stehen lassen darf. Öffentlicher Verkehrsraum ist halt keine Fläche auf der Leute ihre defekten Autos lagern dürfen.

Was spricht nun dagegen, das Fzg. auf privaten Grund zu befördern? Aber: Für das Abschleppen muss das Fzg. zugelassen sein. Also ab auf einen Hänger, Schleppachse oder kpl. verladen.

S.J.

Hallo!

Danke ABER…Das man das nicht darf is ja wohl klar

Dann ist das Thema ja durch.

meine Frage war an wen wendet man sich wenn man so nen Ding am PKW hat

Hast du den Zettel am Auto gelesen? Steht da kein „Absender“ drauf?

und ob man Möglicheiten hat herauszufinden wielange die
warten bis zum abholen bzw ob es eine Art Genehmigung gibt um
ihn für 2 Wochen stehen zu lassen…

Hast du den Zettel am Auto gelesen? Meistens steht da „sofort“ oder „innerhalb von X Tagen“ und nicht „Wenn Sie wollen, lassen sie ihr Auto gern weiter da rumstehen“

Und KURZZEITKENNZEICHEN… tja der Wagen hat weder
Versicherung noch TÜV und das KENNZEICHEN was du meinst gilt
nur für 5 Tage

Dann musst du eben dein Auto asap reparieren lassen oder dir einen Hänger besorgen. Dies ist aber dein Problem und nicht das vom Ordnungsamt.

auch das mit dem WÜRFEL findet man als
Betroffener gar nicht witzig…naja Humor ist ja unterschiedlich

Dann bringt dein Auto in Sicherheit. Was glaubst du wird das Ordnungsamt mit deinem Auto machen. Reparieren und dir vor die Türe stellen?

Gruß
Falke

Hi,

man kann auch privat ein Abschleppunternehmen beauftragen das Fahrzeug auf zu nehmen und auf einem privaten Grundstück ab zu stellen(Dies kann das eigene Privatgrundstück sein oder eine Werkstatt der man das gute Stück anvertraut). Dafür braucht man weder Versicherung noch TÜV, schließlich nimmt das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teil.
Man sollte aber ggf. in der Lage sein dem Abschleppunternehmer zu zeigen, dass man der Eigentümer ist.

MFG

Hallo

Man sollte aber ggf. in der Lage sein dem Abschleppunternehmer
zu zeigen, dass man der Eigentümer ist.

… und die Rechnung zu bezahlen. Wie viel dürfte das werden, so um die 150 Teuronen? Kenn mich mit abschleppen nicht aus, wurde zum Glück bisher verschont.

LG
S_E