Pkw von Steuer absetzen Firmenname auf Rechnung

Ich habe einen neuen Pkw gekauft und wollte diesen von den Steuern absetzen, da ich auch ein Gewerbe angemeldet habe.
Um größeren Rabatt zu bekommen habe ich den PKW als Firmenfahrzeug über die Firma bei der ich Hauptberuflich arbeite gekauft.
Vor dem Kauf habe ich den Verkäufer gefragt ob ich eine Rechnung mit MwSt. auf meinen Namen bekomme, damals versicherte mir der Verkäufer, dass dies möglich ist. Nun wurde die Rechnung aber direkt vom Autohersteller auf den Namen der Firma ausgestellt, bei der ich Hauptberuflich arbeite.
Ich habe den Pkw bezahlt und auch schon erhalten, der Kfz-Schein und Kfz-Brief sind auf meinen Namen ausgestellt, jedoch die Rechnung nicht.
Wie kann ich das Fahrzeug trotzdem von der Steuer absetzen?

Hallo Benno, ich schick mal vorweg, das meine Antwort eventuell nicht 100prozentig stimmen könnte.

Das der Empfänger einer Rechnung falsch geschrieben wurde kommt immer mal wieder vor. Dann muss die Rechnung neu geschrieben werden.

So wie ich es lese, hat deine Hauptfirma die Rechnung bezahlt und du hast dann an deine Firma bezahlt?
Dann müsste dir deine Firma eine Rechnung schreiben.

Wenn du das Geld an den Autohändler bezahlt hast, solltest du dir von ihm die Rechnung korrigieren lassen. Dazu musst du im Besitz der derzeitigen Rechnung sein.

Ist es eventuell so, das der Rabatt nur zustande kam, weil der Fahrzeughersteller den Wagen direkt an deine Firma ausgeliefert und verrechnet hat? Vielleicht können wir das mal klären.

Gruss traumdeuter

Hallo Benno,

für den Vorsteuerabzug und die Absetzung des KFZ muss die Rechnung auf den Namen des Unternehmers lauten.
Kannst Du das Auto von Deiner Firma kaufen?

Gruus, Susanne

Hallo,
das sieht ziemlich schwer aus. Ich denke, das Sie das von der Steuer nicht absetzten können, da die Rechnung nicht auf Ihren Namen ausgestellt ist. Sie hätten es über Ihr Gewerbe kaufen sollen, dann hätten Sie zwar den größeren Rabatt nicht aber Sie hätten es von der Steuer absetzten können. Eine Rechnung das nicht auf Ihren Namen ausgestellt ist, können Sie auch nicht absetzten.

Gruß
Michelle

Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Frage die Abzugsfähigkleit der gezahlten Umsatzsteuer als Vorsteuer betrifft.
Dazu ist zu sagen, dass ein Vorsteuerabzug nur möglich ist, wenn man auch eine entsprechende Rechnung auf den eigenen Namen besitzt.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Benno132,

wenn der Verkäufer Dir eine Rechnung auf Deinen Namen zusagte, da Du ja auch gekauft hast, solltest Du auchdarauf bestehen.

Aber ich vermute Probleme, da der Erwerb über die weit verbreiteten Firmen-Pools erfolgte.

Hier kann Deine Firma das Fahrzeug offiziell an Dich weiter verkaufen; dann ist die Sache wieder rund.

Wenn das nicht geht, spreche mit dem Steuerberater.

Aber ich fürchte: Getricks, gestaltet, getrickst — und schon hat man sich selbst ausgetrickst.

Viel Erfolg bei der Lösung.

Stefan

Hallo,

da die Rechnung nicht auf Sie ausgestellt wurde, haben Sie keinen Vorsteuer-Abzug. Bei der Einkommensteuer-Erklärung können Sie allerdings die Kosten bei Ihren Einkünften aus Gewerbebetrie geltend machen (Abschreibung, Zinsen, Sprit, Instandhaltung etc.)

das ist nur möglich, wenn eine neue Rechnung mit dem richtigen Namen ausgestellt wird, vielleicht beim Verkäufer nochmal nachfragen. Ansonsten ist der Abzug nicht möglich.

Hallo,
wieviel wird der PKW für die selbständige Tätigkeit benutzt? Liegt keine überwiegende selbständige Nutzung vor, dann kann man nur den Kilometersatz absetzen.
Wird der PKW überwiegend selbständig gentutzt, dann muss eine korrigierte Rechnung her. Oder beim zuständigen Finanzamt - am besten schriftlich nachfragen - ob eine Bestätigung der Firma, auf die es läuft ausreichend ist.
Gruß

Hallo,Benno 132

Tut mir leid, aber das ist eine sehr verzwickte Sache.
Ich würde bei einem Steuerberater einmal fragen.Eine Auskunft müsste kostenlos sein.

Gruß
monika61

Hallo Benno 132,
sorry, dass ich jetzt erst antworte. Lege einfach eine Rechnungskopie, sowie den Nachweis, dass Du den Wagen gezahlt hast z. B. durch Kontoauszug bei, dann sollte es kein Problem sein.

Viele Grüße
benhed

Du darfst den Wagen von der Steuer (Afa) absetzen, aber denke ich dass du die MwSt. gemeint hast. Es ist leider nicht möglich, da die Rechnunug an jemand anderen ausgestellt worden ist.

Hallo Benno

Lassen Sie sich eine neue Rechnung ( auf Ihre Adresse ) ausstellen und setzen Sie die Kosten anteilig bei der Steuer an .

MFG
B.T.