PKW wird nicht als Betriebsvermögen anerkannt

Hi,

würde gerne euren qualifizierten Ratschlag zu folgendem Sachverhalt einholen:

Seit letztem Jahr ist eine Person nebenberuflich selbständig und hat sich zu Beginn 2004 einen gebrauchten PKW gekauft, der sowohl geschäftlich als auch privat (wirklich privat und für die Fahrt zur Arbeitsstelle des Hauptberufs) genutzt wird.

Da sich durch die nebenberufliche Tätigkeit bis Ende 2004 noch keine Umsätze erzielen liessen, wurde von seiten des Finanzamtes stets der Vorsteuer-Abzug abgelehnt, jedoch mit dem Hinweis, dass am Jahresende ggf. die USt.-VA korrigiert werden könne.

Also wandte sich die betreffende Person im Januar 2005 wieder schriftlich an das zuständige Finanzamt, mit der Bitte, diesen Fall nochmals zu prüfen, da doch im abgelaufenen Jahr Umsätze erzielt wurden.

Das Finanzamt verlangte anschliessend von eine Unterscheidung zwischen privat und geschäftlich gefahrenen Kilometern inkl. Tachstandnachweis. Er kam lt. eigener Aufzeichnung auf ca. 25% geschäftlicher Nutzung, die Kilometerstände konnte er mit dem Kaufvertrag und einer Inspektionsrechnung Ende 2004 nachweisen.

Dies war den Mitarbeitern des Finanzamtes jedoch nicht ausreichend. Sie baten um die Einreichung eines Fahrtenbuches, um die geschäftlich bedingten Fahrten zu beweisen.

Daraufhin erstellte er eine Excel-Liste, die genau alle geschäftlich begründeten Fahrten auflistete und eine geschäftliche Nutzungsquote von ca. 25% ergab.

Die Antwort des Amtes kam prompt: die Zuordnung des PKW zum Betriebsvermögen sei wieder abgelehnt worden. Als Begründung führten sie ihre eigene Rechnung aus, in der sie einfach den Fahrtweg zu seiner hauptberuflichen Arbeit mit der Anzahl der Arbeitstage multiplizierten und darüberhinaus einen 25%igen privaten Nutzungsanteil an den Gesamtkilometern unterstellten. Somit blieb für rein geschäftliche Nutzung nichts mehr übrig…

Er wollte mich mit dieser Begründung nicht zufrieden gebe und erklärte dem zuständigen Sachbearbeiter, dass er seinen PKW nur in den seltensten Fällen für die Fahrt zu meiner Hauptarbeit verwendet habe und dies daher nicht als Berechnungsgrundlage verwendet werde könne. Der Finanzbeamte erwiderte ihm, schon sichtlich genervt von meinem Fall, dass er dann aber genau mit Hilfe von Bahntickets nachweisen müsse, dass er nicht mit Auto zur Arbeit gefahren bin.

Dummerweise hat er die Bahntickets nicht aufbewahrt, da er mit sowas garnicht gerechnet hatte und auch keine Monats-/bzw. Jahreskarte gekauft hatte, sondern nur Tagestickets.

Meine Frage lautet daher: Wie kann er es dennoch erreichen, dass der PKW vom Finanzamt als Firmenwagen akzeptiert wird, er also die Vorsteuer erstattet bekomme und ihn auch über die Firma abschreiben kann?

Sollte er für diesen Fall evtl. Unterstützung von einem Steuerberater holen? Wie hoch wäre in diesem Fall das anfallende Honorar in etwa?

Vielen Dank im voraus!

Filipp

Hi !

Mir will bisher nicht so ganz einleuchten, warum das Fahrzeug unbedingt Betriebsvermögen sein muss?
Nach meinen Berechnungen kommt man sowieso meist besser, wenn man die Kilometerpauschale (€ 0,30 je gefahrenem Kilometer) ansetzt.

Bei einem rein finanziellen Vergleich zwischen

  • Ansatz der tatsächlichen Kosten (Einkommensteuer und Umsatzssteuer)
  • Ansatz der Pauschale (Einkommensteuer)
    kommt man trotz des Wegfalls des Vorsteuerabzugs bei den Pauschalen immer noch günstiger.

Also, sei doch froh, dass das Kfz nicht als Betriebsvermögen angesehen wird und rechne die Fahrten nach Dienstreisegrundsätzen ab.

Vom Grundsatz her empfiehlt es sich sicherlich, in diesem Fall die Hilfe eines steuerlichen Experten (im RL) in Anspruch zu nehmen. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass bei Einschaltung eines solchen Experten in die derzeit laufenden Verhandlungen (als solche kann man das, was da gerade abgeht spöttischerweise nämlich gern bezeichnen) der gesamte Fall auf die gesetzliche Ebene gehoben wird und es insgesamt aus finanzieller Sicht schlecht wird.
Hab in letzter Zeit so einige interessante Vereinbarungen zwischen Steuerpflichtigen und den Sachbearbeitern vom Finanzamt gehört. Ich kann daher für diesen Fall nur empfehlen, sich in einem (oder mehreren) Gesprächen mit einem Steuerberater über die rechtlichen Möglichkeiten in diesem Fall zu beraten und dann anschließend selbst zu agieren. Die Schreiben ans Finanzamt sollten dann vorher noch mal von dem Steuerberater durchgesehen werden. Und auch die Antworten vom Finanzamt mit ihm besprochen werden.
Vielleicht läßt sich ja auf diese Weise ein nutzbringender Kompromiss für beide Seiten finden.

BARUL76

Er kam lt. eigener Aufzeichnung auf ca. 25% geschäftlicher Nutzung,

Wenn das eine Einnahmen-Überschußrechnung ist, dann kann der PKW kein Betriebsvermögen sein (dazu wären 50 % notwendig).

Wenn das eine Einnahmen-Überschußrechnung ist, dann kann der
PKW kein Betriebsvermögen sein (dazu wären 50 % notwendig).

hallo,

hab zwar keine fundstelle parat, aber seit letztem jahr können auch 4/3-rechner gewillkürtes betriebsvermögen bilden. also ist die grenze 10%!!!

mfg vom

showbee

Hi !

Und hier die Quelle:

BFH vom 02.10.2003 - IV R 13/03

http://www.bundesfinanzhof.de/www/index3.html

Dort einfach das Aktenzeichen eingeben. Und schon wird das Urteil angezeigt.

BARUL76

Hat zwar jetzt mit der Eingangsfrage nicht unbedingt so viel zu tun, aber würde mich mal interessieren: Angenommen, die nachweislich geschäftlich gefahrenen Kilometer würden 50 % der Gesamtnutzung überschreiten - ist der Pkw dann zwingend Betriebsvermögen? Wenn ja, kann dann die Pauschale nicht mehr angesetzt werden?

Gruß

Harry:

Hi !

Mir will bisher nicht so ganz einleuchten, warum das Fahrzeug
unbedingt Betriebsvermögen sein muss?
Nach meinen Berechnungen kommt man sowieso meist besser, wenn
man die Kilometerpauschale (€ 0,30 je gefahrenem Kilometer)
ansetzt.

Bei einem rein finanziellen Vergleich zwischen

  • Ansatz der tatsächlichen Kosten (Einkommensteuer und
    Umsatzssteuer)
  • Ansatz der Pauschale (Einkommensteuer)
    kommt man trotz des Wegfalls des Vorsteuerabzugs bei den
    Pauschalen immer noch günstiger.

Also, sei doch froh, dass das Kfz nicht als Betriebsvermögen
angesehen wird und rechne die Fahrten nach
Dienstreisegrundsätzen ab.

Vom Grundsatz her empfiehlt es sich sicherlich, in diesem Fall
die Hilfe eines steuerlichen Experten (im RL) in Anspruch zu
nehmen. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass bei Einschaltung
eines solchen Experten in die derzeit laufenden Verhandlungen
(als solche kann man das, was da gerade abgeht
spöttischerweise nämlich gern bezeichnen) der gesamte Fall auf
die gesetzliche Ebene gehoben wird und es insgesamt aus
finanzieller Sicht schlecht wird.
Hab in letzter Zeit so einige interessante Vereinbarungen
zwischen Steuerpflichtigen und den Sachbearbeitern vom
Finanzamt gehört. Ich kann daher für diesen Fall nur
empfehlen, sich in einem (oder mehreren) Gesprächen mit einem
Steuerberater über die rechtlichen Möglichkeiten in diesem
Fall zu beraten und dann anschließend selbst zu agieren. Die
Schreiben ans Finanzamt sollten dann vorher noch mal von dem
Steuerberater durchgesehen werden. Und auch die Antworten vom
Finanzamt mit ihm besprochen werden.
Vielleicht läßt sich ja auf diese Weise ein nutzbringender
Kompromiss für beide Seiten finden.

BARUL76