Hi,
würde gerne euren qualifizierten Ratschlag zu folgendem Sachverhalt einholen:
Seit letztem Jahr ist eine Person nebenberuflich selbständig und hat sich zu Beginn 2004 einen gebrauchten PKW gekauft, der sowohl geschäftlich als auch privat (wirklich privat und für die Fahrt zur Arbeitsstelle des Hauptberufs) genutzt wird.
Da sich durch die nebenberufliche Tätigkeit bis Ende 2004 noch keine Umsätze erzielen liessen, wurde von seiten des Finanzamtes stets der Vorsteuer-Abzug abgelehnt, jedoch mit dem Hinweis, dass am Jahresende ggf. die USt.-VA korrigiert werden könne.
Also wandte sich die betreffende Person im Januar 2005 wieder schriftlich an das zuständige Finanzamt, mit der Bitte, diesen Fall nochmals zu prüfen, da doch im abgelaufenen Jahr Umsätze erzielt wurden.
Das Finanzamt verlangte anschliessend von eine Unterscheidung zwischen privat und geschäftlich gefahrenen Kilometern inkl. Tachstandnachweis. Er kam lt. eigener Aufzeichnung auf ca. 25% geschäftlicher Nutzung, die Kilometerstände konnte er mit dem Kaufvertrag und einer Inspektionsrechnung Ende 2004 nachweisen.
Dies war den Mitarbeitern des Finanzamtes jedoch nicht ausreichend. Sie baten um die Einreichung eines Fahrtenbuches, um die geschäftlich bedingten Fahrten zu beweisen.
Daraufhin erstellte er eine Excel-Liste, die genau alle geschäftlich begründeten Fahrten auflistete und eine geschäftliche Nutzungsquote von ca. 25% ergab.
Die Antwort des Amtes kam prompt: die Zuordnung des PKW zum Betriebsvermögen sei wieder abgelehnt worden. Als Begründung führten sie ihre eigene Rechnung aus, in der sie einfach den Fahrtweg zu seiner hauptberuflichen Arbeit mit der Anzahl der Arbeitstage multiplizierten und darüberhinaus einen 25%igen privaten Nutzungsanteil an den Gesamtkilometern unterstellten. Somit blieb für rein geschäftliche Nutzung nichts mehr übrig…
Er wollte mich mit dieser Begründung nicht zufrieden gebe und erklärte dem zuständigen Sachbearbeiter, dass er seinen PKW nur in den seltensten Fällen für die Fahrt zu meiner Hauptarbeit verwendet habe und dies daher nicht als Berechnungsgrundlage verwendet werde könne. Der Finanzbeamte erwiderte ihm, schon sichtlich genervt von meinem Fall, dass er dann aber genau mit Hilfe von Bahntickets nachweisen müsse, dass er nicht mit Auto zur Arbeit gefahren bin.
Dummerweise hat er die Bahntickets nicht aufbewahrt, da er mit sowas garnicht gerechnet hatte und auch keine Monats-/bzw. Jahreskarte gekauft hatte, sondern nur Tagestickets.
Meine Frage lautet daher: Wie kann er es dennoch erreichen, dass der PKW vom Finanzamt als Firmenwagen akzeptiert wird, er also die Vorsteuer erstattet bekomme und ihn auch über die Firma abschreiben kann?
Sollte er für diesen Fall evtl. Unterstützung von einem Steuerberater holen? Wie hoch wäre in diesem Fall das anfallende Honorar in etwa?
Vielen Dank im voraus!
Filipp