Pkw-Zulassung auf Zweitwohnsitz-Adresse

Das Fahrzeug wird ausschließlich am Studienort und Zweitwohnsitz genutzt (siehe Punkt d).

Für Bürger positiv änderten sich kürzlich
a) Kennzeichen-Mitnahme bei Umzug in eine andere Stadt,
b) vereinfachte ´online´-Zulassung,
c) hoffentlich bald auch die bereits seit geraumer Zeit beschlossenen Wechselkennzeichen (wie schon längst in Österreich),
d) offenbar auch zuvor Übliches, d. h. unerklärlich nachteilig -warum auch immer, wie z. B. die Pkw-Zulassung auf die Zweitwohnsitz-Adresse.

Anzumerken wäre das Paradoxum zu letztem Punkt, dass exakt dies seitens der Kommunen vor noch nicht langer Zeit wegen entgangener Kfz-Steuereinahmen stets sehr heftig verfolgt wurde.
Vielleicht weiß ein Behörden-Kundiger was Sache ist.
Dke u. Grüsse

ich kann keine Frage erkennen

alwosa

HALLO; DA WEIß ICH NICHt bescheid. tschüß,renate Claus

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Gesetzeslage ist hier eindeutig: Seit dem 01.03.2007 ist für die Zulassung auf Privatpersonen die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig.

Für weitergehende Fragen empfehlen wir Ihnen, juristischen Rat einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Lotze