habe seit längerer Zeit ein Problem mit diesen schnuckeligen Haustierchen. Würde sie gerne loswerden. Nur wie wird man diese Rasselbande los? Hat vielleicht jemand dieses Problem schon mal gehabt und ist sie auch wieder losgeworden? Bin für jede Anregung und Hilfe dankbar.
Gruß Jeronimo
Hallo
Siebenschläfer kann man vertreiben indem man übelriechende Düftstoffe auslegt .
Mottenkugeln , stark riechende Reinigungsmittel , Räucherstäbchen u.s.w.
viele Grüße noro
die einzige legale Methode, die Bilch-Familie loszuwerden, ist eine Lebendfalle (Kastenfalle). Als Lockmittel wird eine Mischung Erdnussbutter - Rosinen - Haferflocken verwendet.
Vergraulen mit irgendwelchen Gerüchen, vierten Radioprogrammen, Black Sabbath oder sowas funktioniert nicht, und alles, was die geschützten Bilche verletzt oder tötet, ist nicht bloß hässlich, sondern auch verboten.
Wenn man einen Bilch in der Falle hat, folgt ein ausführlicher Ausflug, möglichst über ein größeres Gewässer. Ein Bilch, der bei Freunden von uns wohnte, ist aus der Gegend von DA-Eberstadt in gar nicht mal sehr langer Zeit die Bergstraße entlang nach Hemsbach zurückmarschiert. Erst, als er mit der Rheinfähre nach Gimbsheim ausquartiert wurde, war dann Ruhe im Täfer.
Obacht: Gefangene Siebenschläfer nie beim Schwanz packen - der Schwanz geht dann ab!
Ich würde sie auch umsiedeln. Wenn du gerade keine Falle zur Hand hast, aber ein großes Fass (z.B. Kunststoffregentonne mit großer Öffnung), dann kannst du darüber ein Tuch legen und es so befestigen, dass es den Köder (Nüsse, Obst) gerade trägt.
Hi Noro,
davon habe ich auch schon gehört, mit den Mottenkugeln usw.
Hab heute auch schon versucht solche zu kriegen. Leider ohne Erfolg, es gibt scheinbar nur noch so Blättchen oder Papierstreifen, aber keine Mottenkugeln.
Werd wohl mit der Lebendfalle probieren, hoffe nur dass die Viecher auch da rein gehen.
keine Sorge, tun sie. Deswegen klingen sie ja wie ein ganzer Kegelclub, obwohl es vielleicht einer oder zwei sind: Sie sind ständig dabei, alles in ihrem Revier zu inspizieren.
Aber denk an die Entfernung! Ein Fluss ist besser als 35 Kilometer.
„Außerdem ist es grundsätzlich verboten, Siebenschläfern „nachzustellen, sie anzulocken, sie zu fangen oder zu töten“(§ 13 und § 14 BArtSchV), da diese Tiere nach Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten gehören.“
Also hüte Dich vor eigenmächtigen Aktionen wie Lebendfallen zu stellen usw.
Wende Dich an die untere Jagdbehörde, Landratsamt etc., deines Kreises und erkundige Dich. Diese wird Dir berechtigte Personen nennen um dem Problem Herr zu werden.
Oder Artikel 1 - lasse Dich nicht erwischen. Sonst wirds brenzlig.
wie kömmts, dass in meinem Internet die aktuelle Fassung der BArtSchV ganz andersten aussieht, und die einschlägigen Verbote (nämlich nur bestimmter Fangmethoden) bereits ganz vorne in § 4 BArtSchV stehen?