wie sollte man sich verhalten, wenn man, mal angenommen, ein Handy „wie neu“ per Sofortkauf erstanden hat, und bei Lieferung feststellt, dass es sich um ein minderwertiges Plagiat handelt.
Vom Rückgaberecht Gebrauch machen. Das geht mit oder ohne
Angabe von Gründen. Man hat natürlich nochmal die Portokosten.
Hallo,
Sorry, aber irgendwas stimmt da nicht.
Plagiat = Fälschung. Wärst du da einverstanden, wenn du dann auch noch auf den Portokosten sitzenbleiben würdest?
Ebay hat irgendwo eine Kontaktmöglichkeit, unter der man solche Verstöße melden kann.
Ehe du Anzeige erstattest, solltest du erstmal Kontakt zum Käufer aufnehmen und ihm mitteilen, daß es ein Plagiat ist. Reagiert er „angepisst“ oder überhaupt nicht, dann kannst du ihn immer noch anzeigen. Kann ja auch sein, daß er selber nicht wußte, daß es sich um ein Plagiat handelt.
Ich hab auch mal Bulgari-Ohrringe aus 925er Silber von Jemandem gekriegt, um sie für ihn bei ebay zu versteigern. Das Angebot war grad mal 12 Stunden online, da meldete sich schon jemand, der mir mit Anzeige drohte, da es sich um Fälschungen handle. Daraufhin habe ich bei Bulgari angerufen und nachgefragt. Als die mir bestätigten, daß Bulgari KEINEN Silberschmuck herstellt, hab ich die Auktion sofort gecancelt und die Teile weggeworfen.
Hätte ich erst nach der Auktion und dem versand erfahren, daß es keine Originale sind, dann hätte ich sie selbstverständlich zurückgenommen.
ich habe mal bei Ebay ein Computerspiel erstanden. Geliefert wurde eine Raubkopie. Die habe ich dann an den Hersteller des Originals geschickt mit der Bitte, zu prüfen, ob es eine Fälschung ist. Für mich gabs als Dankeschön eine Original-CD (die ich dann später bei Ebay verkaufte und so meinen Verlust ausgleichen konnte). Für den Verkäufer dürfte es wohl einige Unannehmlichkeiten gegeben haben. Einige Zeit später war sein Account deakticiert. Es scheint also was passiert zu sein…
Hallo,
ich bin da zwar kein Experte, aber aus meiner Erfahrung würde ich
Kontakt mit dem Verkäufer suchen, evtl. das Wort „Plagiat“ und „Anzeige“ dezent erwähnen. Vielleicht bekommst Du ja schnell Dein Geld zurück, einen Versuch ist es wert.
Ansonsten: Anzeigen. Ist ja keine große Sache, aber selbst wenn es Dir nicht hilft, hilft es vielleicht anderen. Wenn mehrere Anzeigen zu dem Thema auflaufen, erhält die Sache mehr Gewicht. Der Betrug kann dann als „gewerbsmäßig“ gelten, etc. Wir haben das einmal nicht gemacht und es bereut. Nicht aus finanziellen Gründen, sondern weil wir es so versäumt haben, eine Anzeige wegen gewerbsmäßigem Betrugs zu unterstützen.
wie sollte man sich verhalten, wenn man, mal angenommen, ein
Handy „wie neu“ per Sofortkauf erstanden hat, und bei
Lieferung feststellt, dass es sich um ein minderwertiges
Plagiat handelt.
Ich verstehe nicht recht, was bei einem Handy ein minderwertiges Plagiat sein soll. Ist das ein ähnlich aussehendes Gerät oder ein Nachbau? Was daran ist Minderwertig? Wurde es als ‚ähnlich Siemens XYZ‘ angeboten oder als ‚Siemens XYZ‘? Steht dann ‚Siemens XYZ‘ drauf? Wenn ja, woran hast Du erkannt, dass es ein Plagiat ist?
Gruß
loderunner
Für mich gabs als Dankeschön eine Original-CD
(die ich dann später bei Ebay verkaufte und so meinen Verlust
ausgleichen konnte).
Welchen Verlust? oO
Meinste der Spielehersteller hätte dir auch so ein Spiel geschickt?
Ich hab so einen bei der Polizei angezeigt, natürlich wurde die Raubkopie als Beweis einbehalten (die funzte aber eh nicht)… hätte mich vielleicht auch an den Spielehersteller wenden sollen
Der VK bekam auch Post von der Staatsanwaltschaft.
Vom Rückgaberecht Gebrauch machen. Das geht mit oder ohne
Angabe von Gründen. Man hat natürlich nochmal die Portokosten.
Ich kann aus dem Ursprungspost nicht erkennen das es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Und bei privat gibt es kein Rückgaberecht, es sei denn es ist vereinbart (was eigentlich nie der Fall ist).