Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, man ersteigert eine Jeans, die ein Plagiat ist. Man würde den Verkäufer darauf hinweisen, und unter Fristsetzung die vertraglich vereinbarte original Jeans verlangen. Alternativ würde man einen geldwerten Ersatz vorschlagen, der es einem ermöglicht, eine original Jeans in einem Geschäft zu kaufen.
Der Verkäufer würde bestreiten das es sich um ein Plagiat handelt. Wäre nicht bereit, eine andere original Hose zu senden, noch den geldwerten Ersatz. Lediglich würde er anbieten, vom Kauf zurück zu treten. Man solle Ihm die Hose schicken und er würde das Geld zurück geben.
Gut für den Verkäufer, er hatte keine Unannehmlichkeiten mit dem Markeninhaber und kann die Hose dem nächsten weiter verkaufen dem es nicht auffällt. Und der Käufer würde leer ausgehen.
Nehmen wir an, der Käufer wäre auch schon bei einem Fachhändler gewesen, der bestätigt hat, dass es ein Plagiat ist, aber nichts schriftlich austellen möchte weil es zu viel Aufwand wäre. Man solle sich an den Hersteller wenden, der würde weitere Schritte einleiten.
OK, würde man dies tun, würde die Jeans mit Sicherheit vom Markeninhaber vernichtet werden, und der Verkäufer würde wohl so etwas wie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen müssen. Aber was wäre jetzt mit dem Käufer?
Die Hose hätte er nicht mehr, könnte der Käufer dann trotzdem noch sein Geld zurück verlangen, sprich vom Kaufvertrag zurück treten, obwohl er nun den ersteigerten Artikel nicht mehr besitzt?
Für eine Hilfestellung in so einem möglichen Fall wäre ich dankbar.
MfG
Thorsten