Plagiat erworben bei eBay. Was wären die Schritte?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, man ersteigert eine Jeans, die ein Plagiat ist. Man würde den Verkäufer darauf hinweisen, und unter Fristsetzung die vertraglich vereinbarte original Jeans verlangen. Alternativ würde man einen geldwerten Ersatz vorschlagen, der es einem ermöglicht, eine original Jeans in einem Geschäft zu kaufen.

Der Verkäufer würde bestreiten das es sich um ein Plagiat handelt. Wäre nicht bereit, eine andere original Hose zu senden, noch den geldwerten Ersatz. Lediglich würde er anbieten, vom Kauf zurück zu treten. Man solle Ihm die Hose schicken und er würde das Geld zurück geben.

Gut für den Verkäufer, er hatte keine Unannehmlichkeiten mit dem Markeninhaber und kann die Hose dem nächsten weiter verkaufen dem es nicht auffällt. Und der Käufer würde leer ausgehen.

Nehmen wir an, der Käufer wäre auch schon bei einem Fachhändler gewesen, der bestätigt hat, dass es ein Plagiat ist, aber nichts schriftlich austellen möchte weil es zu viel Aufwand wäre. Man solle sich an den Hersteller wenden, der würde weitere Schritte einleiten.

OK, würde man dies tun, würde die Jeans mit Sicherheit vom Markeninhaber vernichtet werden, und der Verkäufer würde wohl so etwas wie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen müssen. Aber was wäre jetzt mit dem Käufer?

Die Hose hätte er nicht mehr, könnte der Käufer dann trotzdem noch sein Geld zurück verlangen, sprich vom Kaufvertrag zurück treten, obwohl er nun den ersteigerten Artikel nicht mehr besitzt?

Für eine Hilfestellung in so einem möglichen Fall wäre ich dankbar.

MfG
Thorsten

Hallo.

  1. Ebay informieren.
  2. Markeninhaber informieren und bestätigen lassen, dass ein Plagiat verkauft wurde.
  3. Schadensersatz beim Verkäufer holen (aussergerichtlich oder gerichtlich).

Oder nochmals den Verkäufer unter Fristsetzung zur Zahlung von Schadensersatz auffordern und darauf hinweisen, dass bei Nichteinhaltung der Frist straf- und zivilrechtliche Hilfe in Anspruch genommen wird.

Hallo Leopold,

vielen Dank für die Antwort.

Wenn der Käufer die Jeans an den Markeninhaber schickt, wird diese vernichtet. Hätte der Käufer trotzdem das Recht sein Geld zurück zu verlangen (nur Kaufpreis, ohne Schadenseratz), also vom Vertrag zurück zu treten, ohne die Jeans die er nun nicht mehr hätte?

MfG
Zhorsten

Dem Verkäufer ankündigen, dass man sich mit dem Originalhersteller wegen dieser Sache in Verbindung setzen wird. So was kann ziemlich unangenehm und vor allem teuer werden (für den Verkäufer).

Gruß Tom

Hallo.

Der Schadensersatz wäre in diesem Fall vom Verkäufer zu holen. Bei Markenverletzungen hat der Markeninhaber den Anspruch auf Vernichtung. Der Käufer, dessen Artikel auf diese Weise so zerstört wurde, kann dann das Geld aber von dem Verkäufer des Plagiats zurückholen. Man sollte lediglich sicherstellen, dass man nachweisen kann, dass der erworbene Artikel identisch ist mit dem Plagiat (Zeugen, Fotos, Ausdruck Angebotsbeschreibung). Wenn der Verkäufer laufend diese Plagiate anbietet, schreitet auch die Staatsanwaltschaft ein, weil von gewerbsmässigem Betrug ausgegangen wird.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!