X ist Betreiber einer umfangreichen Webseite auf der Ratschläge und Anweisungen im Bereich Computer gegeben werden. Dazu finden sich auf seiner Webseite zahlreiche von ihm selbst erstellte Kapitel mit nützlichen Informationen zu den einzelnen Sachgebieten.
Bei einer Recherche im Internet entdeckt er die Seite von P(lagiator), der eine ähnliche Webseite betreibt. Zu seinem großen Erstaunen muss X feststellen, dass seitenweise Originaltext von seiner Webpage verwendet wurde.
X hat jede Page seiner Webseite mit einem Copyright Hinweis versehen. Im Impressum steht zudem der Satz: „Der Inhalt dieser Seiten oder Teile davon darf nur mit meiner vorherigen Genehmigung weitergegeben werden.“
Wie soll X vorgehen? Ist ein Anschreiben mit beigefügter, strafbewehrter Unterlassungserklärung ausreichend? Wie sollte diese aussehen, wie hoch sollte die Vertragstrafe bemessen werden? Welche Form (Einschreiben, Fax, Einschreiben)? Welche Fristen sind zu beachten?
Gibt es zum Thema Plagiate von Webseiten interessante Links, evtl. mit Formbriefen?
Hallo Big,
weiß nicht, ob das der letzte Stand der Dinge ist, aber das OLG Hamm hat seinerzeit ein ziemliches Hammerurteil gefällt:
http://www.advocatus.de/heng/volltext.php?uid=olgham…
Leider nicht in dem Sinne, wie es sich ein Webseitenbetreiber gewünscht hätte.
Gruß!
Horst
Hallo Horst,
Danke für die Antwort. Der verlinkte Rechtsstreit liegt aber anders: es geht dort um Webdesign und eine Grafik. Hier hat das Gericht (aus welchem schwer nachvollziehabren Grund auch immer) einen Urheberschutz abgelehnt.
In dem von mir vorgetragenen Fallbeispiel geht es um Webseiteninhalt, also Text (vergleichbar einem Buch oder eine Brochure).
Gruß
big_surfer
Hallo nochmal,
aber aus dem Urteil geht hervor, dass zumindest in diesem Fall hohe Ansprüche an die sog. „Schöpfungshöhe“ gestellt werden.
Das ist ohne genaue Kenntnis eh nicht zu beurteilen und selbst mit dem genauen Text bliebe es wohl Ermessenssache, selbst wenn jemand wie ich nun sagen würde, das ist ein Superkunstwerk.
Im konkreten Fall würde ich es einfach mal mit einer privaten Abmahnung versuchen. Wenn es dann eingestellt wird, okay.
Urheberrechtsfragen bleiben eben relativ. Ich wüßte auch nicht, wie man da konkrete Richtlinien schaffen sollte.
Gruß!
Horst