Hallo…
Du hast die wesentlichen Antworten ja schon bekommen. Sobald du Artikel am Start hast, die sich auf irgendeine Weise konkrete Eigenschaften oder das Image eines namhaften Anbieters zu eigen machen, gibt es Stress.
Selbst wenn keine direkt geschützten Rechte oder Patente verletzt werden kann man Probleme bekommen. Gutes Beispiel: Turnschuhe mit 2 oder 4 Streifen. Da werden zwar nicht die typischen 3 Adidas-Streifen imitiert, es ist aber klar dass darauf Bezug genommen wird und der Nachahmer letztlich doch eine bewußte Angleichung vornimmt um den ein oder anderen - nicht genau aufpassenden - Kunden zu täuschen.
Der Zoll hat eine spezielle Truppe, das ist die „VuB“-Abteilung (VuB = Verbote und Beschränkungen), die nichts anderes macht als nach nicht einfuhrfähigen Waren - zu denen gehören Plagiate und Fälschungen - zu fahnden.
Neben ganz eindeutigen Fällen, also definitiven Plagiaten oder definitiven Originalen - gibt es natürlich Grenzgänger, wo es auf der Kippe steht. Wer möchte darf sich dann in Prozessen und mit Gutachten vergnügen… wobei nicht der Zoll beweisen muss dass es sich um nicht einfuhrfähige Ware handelt, sondern beim Zoll gilt erstmal der Grundsatz dass der Einführer die Unbedenklichkeit der Waren, die er in die EU verbringt, nachweisen muss. Im Zweifel hat also nicht der Zoll den schwarzen Peter, sondern der Importeur.
Wenn ich im Internet oder bei einigen Händlern im Internet aus
Asien zB Mp3 Player finde, der genauso aussieht wie zB. ein
Ipod, nur dass eben kein Markenzeichen/Logo drauf ist, darf
ich diese importieren und als eventueller Händler verkaufen
oder ist das strengstens verboten?
Das ist definitiv nicht einfuhrfähige Ware, denn es ist ja offensichtlich dass hier jemand minderwertig oder zumindest billig, weil er die Konstruktion und Technik eines anderen abschaut, produziert. Man macht sich offensichtlich den guten Namen des Originalherstellers zunutze, obwohl man keine Originale (und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) miese Qualität bietet.
Eine Sendung mit derartiger Ware wird der Zoll abfangen und kostenpflichtig vernichten. Die Kosten zahlt allerdings nicht der Chinese, denn der ist weit weg und außerhalb des Zugriffs des Zolls. Bezahlen wirst du, denn du bist als Importeur der Ware Zollbeteiligter und Zollverpflichteter.
Leider kenn ich mich da nicht so gut aus, daher erkundige ich
mich vorher.
Ein anderes Problem, wurde ja auch schon angesprochen: Du haftest für die Sicherheit und die Eigenschaften der Waren, die du verkaufst. Bei Defekten stehst du in der Gewährleistungspflicht, bei weitergehenden Problemen (Sicherheitsmängeln, Unfällen) haftest du auch zivil- und womöglich strafrechtlich.
Insofern: lass es schlicht und einfach bleiben!!!
Gruß,
MecFleih